Energie – Erzeugung, Handel und Transport
Mit dem 31. Dezember 2020 endete die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls und damit auch die Nutzungsmöglichkeit für den CDM im europäischen Emissionshandel.
Internationaler Handel mit Emissionsrechten
Das Kyoto-Protokoll ermöglicht allen Vertragsstaaten, untereinander mit Rechten für den Ausstoß bestimmter Mengen an klimaschädlichen Gasen zu handeln. Hierfür bekommt jeder Vertragsstaat zu Beginn einer Verpflichtungsperiode eine Anzahl Emissionszertifikate (Assigned Amount Units, AAU) in Höhe ihrer erlaubten Emissionen zugeteilt. Vertragsstaaten, die mehr Emissionen in Anspruch nehmen wollen als ihnen zusteht, können sich zusätzliche Emissionsrechte von jenen Ländern kaufen, die nicht alle ihnen zugewiesenen Rechte beanspruchen. Jedes Land kann für sich entscheiden, ob es kostengünstiger ist, Reduktionsmaßnahmen durchzuführen oder Zertifikate zu kaufen. Im Gegensatz zum EU-internen Emissionsrechtehandel (siehe unten) basiert das International Emission-Trading (IET) ausschließlich auf dem Handel zwischen Nationalstaaten.
EU-ETS-konformer Handel mit Emissionszertifikaten
Gesetzlich geregelt wird der Emissionshandel in der EU in erster Linie durch die Emissionshandelsrichtlinie von 2003, die von allen teilnehmenden Staaten in nationales Recht umgesetzt werden musste. Im sich anschließenden Kapitel kommt zur Sprache, wie das europäische Emissions Trading System EU-ETS funktioniert und welche Sektoren und Anlagen betroffen sind. Dann folgen Zahlen zur letzten Handelsperiode sowie ein Blick auf den bisherigen Erfolg und Aussichten dieses bis dahin kaum erprobten Klimaschutzinstruments.
Gesetzliche Grundlage
Die Europäische Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG) [6] wurde von der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2004 als Treibhausgasemissions-Handelsgesetz (TEHG) in nationales Recht umgesetzt. Die letzte Neufassung stammt vom 28. Juli 2011, die letzte Änderung vom 14. August 2020. Zweck dieses Gesetzes ist es, für Tätigkeiten, durch die in besonderem Maße Treibhausgase emittiert werden, die Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystem zu schaffen, um damit durch eine kosteneffiziente Verringerung von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen.
Funktion des EU-ETS
Der Emissionshandel existiert einmal zwischen Staaten, wie im Rahmen des Kyoto-Protokolls vereinbart. Auf der anderen Seite sind eine Reihe von Handelssystemen entstanden, in denen Emissionsberechtigungen zwischen Unternehmen gehandelt werden, wie etwa innerhalb der Europäischen Union. Das in diesem Beitrag behandelte EU-ETS ist das zentrale Politikinstrument der Europäischen Union zur Erreichung des Reduktionsziels aus dem Kyoto-Protokoll, in dem sich die EU verpflichtet hat, den Ausstoß klimaschädlicher Gase massiv gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern (Bild 6).
Das EU-ETS funktioniert nach einem Prinzip, für das sich die Bezeichnung „Cap and Trade“ durchgesetzt hat. Mit einer staatlicherseits festgelegten Emissionsobergrenze (Cap) wird politisch entschieden, wieviel CO2 beziehungsweise CO2-Äquivalente (CO2e) auf EU-Ebene insgesamt maximal emittiert werden dürfen (Bild 7). Die Betreiber bestimmter emissionsintensiver Industrieanlagen bekommen gemäß nationaler Allokationspläne (NAP) Emissionszertifikate zugewiesen, oder sie müssen sie (seit der 3. Handelsperiode, siehe Kasten) von anderen Unternehmen kaufen oder in Auktionen ersteigern. Jedes Zertifikat berechtigt zum Ausstoß einer Tonne CO2 oder eines anderen Treibhausgases, wobei sich die Menge nach dessen spezifischer Treibhauswirkung (GWP) bemisst.
Über die Auktionen und den Handel (Trade) zwischen den Unternehmen ergibt sich für die Emissionszertifikate ein Marktpreis: Stehen im Verhältnis zu den Emissionen der Unternehmen (Nachfrage) viele Emissionszertifikate zur Verfügung (Angebot), ist der Marktpreis niedrig. Werden sie hingegen knapp, weil beispielsweise zur Erreichung der Klimaschutzziele weniger Zertifikate verfügbar sind, steigt der Preis. Dieser marktwirtschaftliche Ansatz unterscheidet sich grundlegend von der Verordnungsmethodik anderer Regelwerke zum Klimaschutz und verspricht effizientere Lösungen. Denn die Notwendigkeit, Zertifikate zu kaufen oder auf Reserven und Gutschriften zurückzugreifen, ist ein permanenter Anreiz für die Anlagenbetreiber zur Reduzierung ihrer Emissionen durch Investitionen in effizientere Technologie, beispielsweise zum Wechsel zu CO2-ärmeren Energiequellen. Wenn es also kostengünstiger ist, eine Tonne CO2-Äquivalente (CO2e) zu vermeiden als eine Emissionsberechtigung zu kaufen, lohnt es sich, in geeignete klimaschonende Technologien zu investieren.
Das EU-ETS ist der erste grenzüberschreitende und weltweit größte Emissionsrechtehandel. Er erfolgt in mehrjährigen Handelsperioden (auch Zuteilungsperioden genannt), um Schwankungen etwa infolge von extremen Wetterlagen auszugleichen (milde Winter zum Beispiel bedeuten geringere Emissionen) und längerfristige Investitionssicherheit zu schaffen. Am 1. Januar dieses Jahres begann die vierte Handelsperiode; sie dauert bis einschließlich 2030.
Erfasste Sektoren und Anlagen
Literatur
Klimakonferenzen von 1992 bis 2016, in: www.carbon-connect.ch/de/klimalounge/news-detail/49/ein-kurzer-blick-in-die-geschichte-der-un-klimakonferenzen-teil-3. Zuletzt eingesehen am 21. 04. 2021.
TEHG, Anhang 1, Teil 2.
Richtlinie 2003/87/EG, in: eur-lex.europa.eu/eli/dir/2003/87/oj. Zuletzt eingesehen am 30. 04. 2021.
Global Warming Potentials, in: unfccc.int/process/transparency-and-reporting/greenhouse-gas-data/greenhouse-gas-data-unfccc/global-warming-potentials (data relating specifically to the Kyoto Protocol). Zuletzt eingesehen am 01. 04. 2021.
Die Treibhausgase, in: www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/treibhausgas-emissionen/die-treibhausgase. Zuletzt eingesehen am 01. 04. 2021.
Das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, in: unfccc.int/resource/docs/convkp/kpger.pdf. Zuletzt eingesehen am 13. 04. 2021.
Übereinkommen von Paris (COP 21), in: de.wikipedia.org/wiki/Übereinkommen_von_Paris. Zuletzt eingesehen am 21. 04. 2021.
Auf der Website des DEHSt findet sich ein hilfreiches Glossar, in: www.dehst.de/DE/service/glossar/_functions/glossar.html. Zuletzt eingesehen am 30. 04. 2021.
Weitere Bilder
- W. Wilming
Downloads
Laden Sie diesen Artikel herunter