Energie – Erzeugung, Handel und Transport
Das Kyoto-Protokoll trat am 16. Februar 2005 in Kraft und legte erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für Treibhausgas-Emissionen in den Industrieländern fest. In dessen zweiter Verpflichtungsperiode (2008 – 2012) sagten die im Anhang B verzeichneten Industriestaaten (B-Länder) verbindlich zu, ihre Treibhausgasemissionen durchschnittlich um 5,2 % gegenüber den Emissionen des Jahres 1990 zu senken, wobei die EU-Staaten sich zu einer gemeinsamen Reduzierung von minus 8 % verpflichteten, bezogen auf das Basisjahr 1990. Von dieser Gesamtverpflichtung übernahm Deutschland 21 % (Bild 3). Nach fünf Jahre währenden Verhandlungen – von der UN-Klimakonferenz auf Bali 2007 bis zur UN-Klimakonferenz in Doha 2012 – einigten sich die Vertragsstaaten auf eine dritte Verpflichtungsperiode (Kyoto II) von 2013 bis 2020.
Seit 2020 greifen, in der Nachfolge des Kyoto-Protokolls, die Regelungen des Übereinkommens von Paris (COP 21) [3]. Ziele dieses Vertragswerks sind:
die Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau
die Erhöhung der Fähigkeit, sich an die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels anzupassen, Förderung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen sowie Förderung einer Entwicklung, die mit geringen Treibhausgasemissionen einhergeht und zugleich die Nahrungsmittelproduktion nicht bedroht
Vereinbarkeit der Finanzströme mit einem Weg hin zu niedrigen Treibhausgasemissionen und klimaresistenter Entwicklung.
Reduktion von Kohlendioxid, Methan und weiterer Treibhausgase
In Anlage A des Kyoto-Protokolls sind die Treibhausgase aufgeführt, die reduziert werden müssen. An erster Stelle steht Kohlendioxid (CO2) [4], das mit 88 % den größten Anteil aller anthropogener Treibhausgase in der Atmosphäre bildet. Es entsteht in erster Linie beim Verbrennen fossiler Energieträger wie Holz, Kohle, Erdgas und Erdöl, zum Beispiel in Kraftwerksanlagen zur Stromerzeugung (Bild 4), ferner im Verkehrssektor, in Industriefeuerungen, in Haushalten sowie im Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungssektor. Kohlendioxid ist geruch- und farblos, besitzt sehr stabile Moleküle und wird deshalb in der Erdatmosphäre nur sehr langsam abgebaut. Nach 1 000 Jahren sind davon noch etwa 15 bis 40 % in der Atmosphäre übrig. Der gesamte Abbau dauert mehrere hunderttausend Jahre.
Den zweitgrößten Anteil an den gesamten Treibhausgas-Emissionen hat Methan; er liegt mehr oder weniger stabil zwischen 6,1 und 6,3 %. Das Gas ist ebenfalls geruch- und farblos, zudem hochentzündlich. Es entsteht immer dort, wo organisches Material unter Luftausschluss abgebaut wird, in Deutschland vor allem in der Land- und Forstwirtschaft, zum Beispiel bei der Massentierhaltung. Eine weitere Quelle sind Klärwerke und Mülldeponien. Die durchschnittliche Lebenszeit in der Atmosphäre liegt bei 12,4 Jahren und ist damit kürzer als die von Kohlendioxid. Trotzdem trägt Methan in erheblichem Umfang zum menschengemachten Treibhauseffekt bei, denn das Gas ist 25-mal so wirksam wie Kohlendioxid. Damit sind die von ihrem Anteil her gesehen wichtigsten Treibhausgase genannt.
In der UNFCCC-Website findet sich zum Kyoto-Protokoll eine Tabelle [5] mit Angaben zu einzelnen Treibhausgasen (siehe Kasten S. 425). Die Übersicht enthält neben CO2 und CH4 außerdem die fluorierten Treibhausgase CF4 und CHF3 (F Gase). Sie haben zwar nur einen geringen Anteil an der gesamten THG-Emission, nämlich 1,7 %; ihr GWP (siehe Kasten S. 423) aber zeigt, dass sie dennoch extrem klimaschädlich sind.
Kyoto-konformer Handel
Nach Artikel 3 Absatz 1 des Kyoto-Protokolls sorgen die Vertragsparteien einzeln oder gemeinsam dafür, ihre Reduktionsverpflichtungen zu erfüllen. Drei als flexible Mechanismen (Bild 5) bezeichnete Klimaschutzinstrumente sollen die Industriestaaten dabei unterstützen: die Joint Implementation (JI), der Clean Development Mechanism (CDM) und der internationale Emissionsrechtehandel (International Emission Trading, IET).
Joint Implementation und Clean Development Mechanism
Das Klimaschutzinstrument der JI-Implementation bezeichnet eine Kooperation zwischen Vertragsstaaten, bei der ein Vertragsstaat des Kyoto-Protokolls ein Klimaschutzprojekt zur Reduktion von Treibhausgasemissionen in einem zweiten Kyoto-Vertragsstaat durchführt. Dafür erhält der erste Staat sogenannte „Emission Reduction Units (ERU)“. Das bedeutet, dass ihm die in diesem Klimaschutzprojekt eingesparte Menge an Treibhausgasen für die Erfüllung der Reduktionsverpflichtungen angerechnet wird. Auf der anderen Seite muss der zweite Vertragsstaat eine entsprechende Menge an ursprünglich zugeteilten Emissionsrechten abgeben.
Beim Clean Development Mechanism (CDM) geht es um eine Kooperation zwischen einem Kyoto-Vertragsstaat und einem Entwicklungsland. Hierbei führt der Vertragsstaat ein Klimaschutzprojekt zur Reduktion von Treibhausgasemissionen in einem Entwicklungsland durch. Hierfür erhält er sogenannte „Certified Emission Reductions (CER)“, die er sich für die Erfüllung seiner eigenen Reduktionsverpflichtungen anrechnen lassen kann.
Literatur
Klimakonferenzen von 1992 bis 2016, in: www.carbon-connect.ch/de/klimalounge/news-detail/49/ein-kurzer-blick-in-die-geschichte-der-un-klimakonferenzen-teil-3. Zuletzt eingesehen am 21. 04. 2021.
TEHG, Anhang 1, Teil 2.
Richtlinie 2003/87/EG, in: eur-lex.europa.eu/eli/dir/2003/87/oj. Zuletzt eingesehen am 30. 04. 2021.
Global Warming Potentials, in: unfccc.int/process/transparency-and-reporting/greenhouse-gas-data/greenhouse-gas-data-unfccc/global-warming-potentials (data relating specifically to the Kyoto Protocol). Zuletzt eingesehen am 01. 04. 2021.
Die Treibhausgase, in: www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/treibhausgas-emissionen/die-treibhausgase. Zuletzt eingesehen am 01. 04. 2021.
Das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, in: unfccc.int/resource/docs/convkp/kpger.pdf. Zuletzt eingesehen am 13. 04. 2021.
Übereinkommen von Paris (COP 21), in: de.wikipedia.org/wiki/Übereinkommen_von_Paris. Zuletzt eingesehen am 21. 04. 2021.
Auf der Website des DEHSt findet sich ein hilfreiches Glossar, in: www.dehst.de/DE/service/glossar/_functions/glossar.html. Zuletzt eingesehen am 30. 04. 2021.
Weitere Bilder
- W. Wilming
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