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Elektrotechnik

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

ep10/2004, 2 Seiten

Im Rahmen meiner Lehrertätigkeit an einem Berufskolleg im Berufsfeld Elektrotechnik sollen berufsfeldfremde Auszubildende ausbildungsbegleitend zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten qualifiziert werden. Hierbei handelt es sich um eine Qualifizierungsmaßnahme, die von den Ausbildungsbetrieben ausdrücklich erwünscht wird. Ich selber besitze eine abgeschlossene Berufsausbildung als Energieelektroniker ( Fachrichtung Anlagentechnik) und bin nach Abschluss eines Lehramtstudiums in den Fächern Elektrotechnik und Energietechnik seit etwa drei Jahren im Schuldienst. Bin ich damit ausreichend qualifiziert, um nach den Vorgaben der BGV A2 und der BGG 944 der BGFE diese Qualifizierungsmaßnahme durchzuführen und zu zertifizieren?


· Drehfeldmessung · Funktionsprüfung · Kennzeichnung und Protokollierung. Es würde den Rahmen dieser Antwort auf Ihre Anfrage weit sprengen, all diese Prüfschritte hier zu erläutern. Aber es gibt dazu praxisorientierte Seminare (beim VDE, der BG, dem HDT, der TAW usw.) und es gibt eine Fülle hervorragender Fachliteratur. H. Tribius Einsatz von LED in der Notbeleuchtung ? In einer Art Halogenscheinwerfer sind insgesamt 8 bis 12 Leuchtdioden vom Typ „LED Spots“ (12 bis 14 V, Leistungsaufnahme etwa 1 W) zusammengefasst. Können diese Lampen auch als Notbeleuchtung eingesetzt werden, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? ! Die Frage des Einsatzes von LED in der Notbeleuchtung kann nur allgemein beantwortet werden. LED können als Lichtquellen in der Notbeleuchtung eingesetzt werden bzw. sie werden es bereits, z. B. in Rettungszeichenleuchten. Voraussetzung für den Einsatz als Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege und Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung ist, · dass die nach DIN EN 1838 „Notbeleuchtung“ vorgegebenen Werte der Beleuchtungsstärke und deren Gleichmäßigkeit (z. B. Emin = 1 lx; Emin : Emax = 1 : 40 für Rettungswege) und · die Grenzwerte der physiologischen Blendung eingehalten werden. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass 50 % der geforderten Beleuchtungsstärke der Notbeleuchtung innerhalb von 5 s und die geforderte Beleuchtungsstärke innerhalb von 60 s erreicht werden. Hierfür ist es erforderlich, die zeitliche Lichtstromanlaufkurve beim Hersteller zu erfragen. R. Baer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ? Im Rahmen meiner Lehrertätigkeit an einem Berufskolleg im Berufsfeld Elektrotechnik sollen berufsfeldfremde Auszubildende ausbildungsbegleitend zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten qualifiziert werden. Hierbei handelt es sich um eine Qualifizierungsmaßnahme, die von den Ausbildungsbetrieben ausdrücklich erwünscht wird. Ich selber besitze eine abgeschlossene Berufsausbildung als Energieelektroniker ( Fachrichtung Anlagentechnik) und bin nach Abschluss eines Lehramtstudiums in den Fächern Elektrotechnik und Energietechnik seit etwa drei Jahren im Schuldienst. Bin ich damit ausreichend qualifiziert, um nach den Vorgaben der BGV A2 und der BGG 944 der BGFE diese Qualifizierungsmaßnahme durchzuführen und zu zertifizieren? ! Bei meiner Antwort beziehe ich mich vornehmlich auf die fachliche Seite der Fragen. Voraussetzung für diese Ausbildung ist, dass Sie eine Elektrofachkraft sind und ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen bei den Arbeiten haben, die Gegenstand der Ausbildung sind. Dass Sie durch Ihre Ausbildung und Ihre Tätigkeit alle Voraussetzungen erfüllen, die laut Definition (BGV A2, DIN VDE 0105) eine Elektrofachkraft haben muss, kann aus meiner Sicht nicht bezweifelt werden. Ganz im Gegenteil, durch Ihre pädagogische Ausbildung und Arbeit bringen Sie Voraussetzungen mit, die bei den ausbildenden Elektropraktikern nicht immer anzutreffen sind. Natürlich ist es am wichtigsten, dass Sie selbst davon überzeugt sind, den Unterricht ordnungsgemäß erteilen zu können und die entsprechenden Rechtsgrundlagen/Normen ausreichend kennen. ? Die festgelegten Tätigkeiten aus dem Berufsfeld Metalltechnik, die innerhalb der Fachpraxis vermittelt und geprüft werden, sind in den BG-Vorgaben beschrieben. Inwieweit sind konkret auf diese Tätigkeiten die entsprechenden Prüfungen der Schutzmaßnahmen (DIN VDE 0100 Teil 610, DIN VDE 0105 Teil 100) bzw. Prüfungen nach Instandsetzungen von elektrischen Betriebsmitteln (DIN VDE 0701) oder sonstige Prüfungen anzuwenden und in die Qualifizierungsmaßnahme zu integrieren? Wäre es zulässig, in der Fachtheorie der Qualifizierungsmaßnahme und im Anhang des Zertifikats ausdrücklich darauf zu verweisen, dass die vorgeschriebenen Prüfungen durch eine verantwortliche Elektrofachkraft (z. B. Betriebselektriker) vorzunehmen und zu dokumentieren sind? Hätte ich dann als ausbildende Elektrofachkraft mich damit rechtlich ausreichend abgesichert? ! Jede Arbeit an einem elektrischen Erzeugnis darf nur von einer Person vorgenommen werden, die für diese Tätigkeit ausreichend qualifiziert ist. Wer von einer Elektrofachkraft entsprechend ausgebildet wurde und dann als „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ oder „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ arbeiten darf, der muss die erforderlichen Kenntnisse für die ihm zugeteilten Arbeiten haben und somit auch beurteilen/ prüfen können, ob das Ergebnis seiner Arbeit - hier der Anschluss der Adern usw. - ordnungsgemäß erfolgte und die Sicherheit gegeben ist. Da nach jeder derartigen Arbeit (Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschrift) eine Prüfung erfolgen muss, hat somit die betreffende Person auch die nach den Normen nötigen Prüfungen an ihrem Arbeitsobjekt durchzuführen. Wenn sie diese Kontrolle - 786 LESERANFRAGEN gleichzeitig mit ihrer Tätigkeit - nicht vornehmen könnte, dann dürfte sie nicht mit der Arbeit beauftragt werden. Was wäre eine „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ wert, die nicht mit Prüfgeräten umgehen kann? Natürlich könnte man eine andere Person mit dem Prüfen beauftragen; aber das wäre ein zusätzlicher und unsinniger Aufwand. Diese prüfende Person müsste dann die eben geschlossenen Stecker wieder öffnen, um den Zustand der Anschlüsse kontrollieren zu können. Dabei entstehen dann möglicherweise die Fehler, die sie eigentlich suchen soll. Es steht somit außer Frage, dass zu den von Ihnen angegebenen Arbeiten - Anfertigen von Anschlussleitungen und Anschließen der Leitungsadern - auch der Nachweis gehört, dass · diese Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden, · die Leitungen richtig funktionieren und · die Schutzmaßnahmen gewährleistet sind. Für die bei dieser Ausbildung herzustellenden/ instandzusetzenden Betriebsmittel ist dieser Zusammenhang auch eindeutig zu erkennen. Sowohl in den Normen · für die Herstellung von Geräten, z. B. DIN VDE 0700-1 ff., als auch · für das Instandsetzen der Geräte, DIN VDE 0701-1 ff., sowie · für das Errichten, Ändern, Erweitern und Instandsetzen von Anlagen, DIN VDE 0100 und DIN VDE 0105, ist das Prüfen immer Bestandteil der genannten Tätigkeiten. Übrigens, das geht auch aus den Ausbildungsplänen hervor, die z. B. von der BGFE herausgegeben werden. Das Prüfen - Besichtigen - Erproben - Messen - der Anschlussleitung muss also Teil des Lehrinhalts sein. Grundlagen der Belehrung hinsichtlich dieser Prüfung sind neben den anderen Grundlagen der Ausbildung (Schutzmaßnahme, Schutzart, Schutzleiter usw.) vornehmlich DIN VDE 0100 (Teile 510, 520, 540) sowie DIN VDE 0701 Teil 1. Welchen Sinn hätte es, wenn die „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ diese ihre Tätigkeiten zwar erlernen und durchführen, aber nicht selbst beurteilen kann? Welche Hilfe wäre sie für die verantwortliche Elektrofachkraft, wenn diese jeden Handgriff, jedes Arbeitsergebnis besichtigen, durchmessen und dann bestätigen müsste? Nein, auch eine „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ oder eine „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ ist dafür verantwortlich, dass sie die ihr zugeteilten Arbeiten ordnungsgemäß ausführt. Ihre Verantwortung als Ausbilder besteht darin, dass die von Ihnen ausgebildeten Personen alle nötigen Kenntnisse besitzen, um bei der Erledigung der „festgelegten Tätigkeiten“ eine ordnungsgemäße, fehlerfreie Arbeit leisten zu können. Dazu gehört das ordnungsgemäße Prüfen einschließlich des Umgangs mit einem nach DIN VDE 0701 erforderlichen Messgerät zum Durchführen der Messungen. Wenn Sie im Zertifikat zum Ausdruck bringen, dass dies nicht der Fall ist und man die Arbeitsergebnisse der von Ihnen Ausgebildeten immer zu kontrollieren hat, wäre das ein Kuriosum und ein Eigentor dazu. ? Im Berufsfeld Holztechnik sollen Tischler dazu qualifiziert werden, Elektroherde in Betrieb zu nehmen, entsprechende Anschlussleitungen anzufertigen und am Gerät und an Geräteanschlussdosen anzuschließen. Welche Prüfungen sind durchzuführen? Gilt der Elektroherd als ortsveränderliches Betriebsmittel bzw. müssen auch ortsfeste Betriebsmittel den Prüfungen nach DIN VDE 0701 unterzogen werden? ! Es ist von der betreffenden „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ nachzuweisen - siehe Antwort auf Frage 2 - dass · die Anschlüsse ordnungsgemäß ausgeführt und · die Leiter entsprechend ihrer Funktion richtig angeschlossen wurden und · die Schutzmaßnahme gewährleistet ist (Schutzleiterdurchgang). Diese Prüfarbeiten gehören ebenso zur Ausbildung - zu den festgelegten Tätigkeiten - wie bei den Anschlussleitungen. Auch hier kann nicht immer, wenn ein Herd angeschlossen wurde, eine Elektrofachkraft kommen und alle Arbeiten kontrollieren. Es wäre gut, wenn Sie den Ausgebildeten eine Checkliste mit den bei den jeweils festgelegten Arbeiten erforderlichen Prüfschritten und den Hinweisen auf die 5 Sicherheitsregeln mit auf den Weg gegeben würden. Dazu gehören in diesem Fall auch die Maßnahmen, die zum Erhalten und Umsetzen der 5 Sicherheitsregeln erforderlich sind. ? Eine weitere festgelegte Tätigkeit wurde seitens der Betriebe wie folgt beschrieben: „Steckdosen sollen umverlegt werden (z. B. in Einbauschränke).“ Meines Erachtens wäre dies aber schon eine Art von Installationserweiterung und damit für die Qualifizierungsmaßnahme nach den Vorgaben der BGFE nicht zulässig? ! Das Installieren einer neuen Leitung und auch das Ändern/Umlegen einer Elektro-Installation, bei der z. B. die Schutzmaßnahme der Anlage durch einen Fehler beim Wiederanschluss der Leitungsadern unwirksam gemacht werden kann, ist den Elektrofachkräften vorbehalten. Derartiges gehört nicht zu den Tätigkeiten, die einer Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten übertragen werden dürfen. K. Bödeker Lose Anschlussklemmen in Verteilern ? In Verteilern sind „lose Anschlussklemmen“ nicht statthaft. Welche Begründung gibt es für diese Forderung? Das Gleiche müsste dann auch für Abzweigdosen und dergleichen gelten, warum also da nicht? Erschütterungen, Belastung der Wagoklemme usw. können überall auftreten. ! Ihre Fragen nehme ich zum Anlass, auf einige Aspekte beim Anschluss von Stromkreisleitungen an Verteilern nochmals einzugehen. Weshalb sollen in Verteilern keine losen Anschlussklemmen verwendet werden? Die Gründe wurden im Wesentlichen bereits in [1] genannt. Es ist vor allem zu sichern, dass die Anschlussklemmen leicht zugänglich sind und ohne Schwierigkeiten zugeordnet werden können. Das ist die Voraussetzung dafür, dass eine Kennzeichnung, Inspektion, Wartung und Prüfung des Verteilers und der Abgänge zur nachgeordneten Anlage problemlos vorgenommen werden können. Mit fest eingebauten Anschlussklemmen ist das auch nach mehrfachen Wartungsmaßnahmen und ggf. vorgenommenen Erweiterungen noch zu gewährleisten. Wer kann aber beim Einsatz loser Anschlussklemmen dafür noch seine Hand ins Feuer legen? Diese Klemmen sind ja in ihrer Lage nicht fixiert. Es ist leicht vorstellbar, dass eine Klemme auch mal unter einer Hutschiene oder einem Einbaugerät verborgen bleibt und sich damit der Prüfung entzieht. Denken Sie dabei bitte auch an die fehlende Möglichkeit der Beschriftung. Das trifft auch auf die Lüsterklemmen zu, die allerdings ohnehin nicht in Betracht kommen können. Erschütterungen und Belastungen durch das Eigengewicht der losen Klemmen wirken sich auch aus, sind aber nicht die entscheidenden Kriterien für den Verzicht auf lose Klemmen. Schon eher kann sich das Biegen der Leiter beim Aufspüren der Klemmen bei Wartungsarbeiten negativ auswirken. Wenn dazu noch die Aderisolierung an den Klemmeneinführungen nicht voll gewährleistet ist, lassen sich auch Körperschlüsse nicht ausschließen. Bei größeren Kurzschlussströmen können in speziellen Fällen ggf. auch dynamische Wirkungen eintreten. Ist es nicht ein Widerspruch, wenn in Abzweigdosen lose Anschlussklemmen vorgesehen werden dürfen ? Ein Vergleich zwischen Abzweigdosen und -kästen mit Verteilern ist nur bedingt möglich. Die erstgenannten Erzeugnisse sind mit Leitungen und Klemmen versehen, womit die Kennzeichnung, Wartung und Prüfung sich wesentlich einfacher gestalten lässt als in Verteilern. In den zuletzt genannten Schaltgerätekombinationen müssen dagegen in der Regel eine Vielzahl von unterschiedlichen Betriebsmitteln angeordnet werden. Trotzdem sind auch in Abzweigdosen und -kästen lose Klemmen nur für Leiterquerschnitte von 1,5 mm2 bis 4 mm2 zulässig. Nach DIN VDE 0606-1 [2] ist der Klemmenraum in diesen Installationsdosen mit der zulässigen Anzahl der Klemmen und Leiter sowie der Leiterquerschnitte vorgegeben. Auch wenn damit eine große Palette von Anwendungsfällen abgedeckt wird, so ist das aus technischer Sicht als Ausnahmefall zu betrachten. Bei diesen Ausführungen handelt es sich um Verbin-Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 10 788 LESERANFRAGEN

Autor
  • K. Bödeker
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