Elektrotechnik
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Brand- und Explosionsschutz
Einsatz von Betriebsmitteln in Ex-Bereichen
ep7/2004, 2 Seiten
! Funktionserhalt Die beschriebenen Lüftungsgeräte dienen auch der Nachströmung in „fremden“ Brandabschnitten. Es ist daher erforderlich, die E-90-Verkabelung auch bis an den Aufstellraum der Lüftungsgeräte heranzuführen. Im Aufstellraum selbst ist eine Verlegung in Funktionserhalt dann nicht mehr nötig, wenn dieser Raum nicht anderweitig genutzt wird. Sie müssen den Betreiber darauf deutlich aufmerksam machen. Diese Regelung ist übrigens auch für solche Elektroräume zutreffend, in denen Sicherheitszentralen aufgestellt sind, die auch andere Brandabschnitte versorgen, z. B. Sicherheitslichtgeräte. Innerhalb derartiger Räume ist eine Verlegung in Funktionserhalt nicht mehr gefordert. Analogien hierzu findet man in der MLAR 03/2000, Abschnitt 5.2.1, für Leitungen von Feuerwehraufzügen, die im Verlauf der Fahrschächte und Triebwerksräume nicht in Funktionserhalt verlegt werden müssen. Kabelverlegung. Selbstverständlich dürfen auf Tragesystemen für Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt, z. B. NHXCHX, auch „normale“ Kabel/Leitungen installiert werden, sofern die Bedingungen der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (z. B. Tragfähigkeit) und die Forderungen der VDE 0100-560 (Abstand zwischen AV und SV oder Trennsteg) eingehalten werden. Verwenden Sie für Ihre Argumentation die Broschüre „Brandschutz in der Elektroinstallation“ [1]. Kabelbinder. Sofern die Kabelbinder, die Sie zur „Verschönerung“ der Kabelverlegung benutzen, keine Metalleinlagen besitzen, gibt es keinen Grund dafür, diese nicht zu verwenden. Solche Kabelbinder wendet z B. auch die Fa. Studer in Anlagen an, die zur Brandprüfung vorgestellt werden. Diese Verbinder beeinträchtigen den Funktionserhalt nicht. Lietratur [1] Schmidt, F.: Brandschutz in der Elektroinstallation. Berlin: Verlag Technik 1996. F. Schmidt Einsatz von Betriebsmitteln in Ex-Bereichen ? Als Mitarbeiter eines Elektro-Großhandels werde ich gefragt, was sich infolge der neuen ATEX-Richtlinie im Explosionsschutz geändert hat, und zwar speziell beim Einsatz von Messgeräten. Gibt es dazu schon Veröffentlichungen im „Elektropraktiker“? ! Fast überall, wo Rechtsvorschriften des Explosionsschutzes zur Sprache kommen, gibt es auch Hinweise zu den Neuerungen seit 1. Juli 2003. Das ist der Zeitpunkt, von dem ab in der EU nur noch ATEX-konforme Ex-Betriebsmittel in Verkehr gebracht werden dürfen. Der Gedanke an diesen Termin gibt dann den Anstoß, doch noch konkret nachzufragen. Die „neue ATEX-Richtlinie“ - was ist das? Hinter dem Kürzel „ATEX“ verbergen sich die EG-rechtlichen Festlegungen zum Explosionsschutz in den ehemaligen Artikeln 100a und 118a des EWG-Grundlagenvertrages, neuerdings nachzulesen unter ATEX 95 und ATEX 137. Dort geht es um die grundlegenden Sicherheitsanforderungen · einerseits zur Beschaffenheit von Ex-Erzeugnissen (95) - festgelegt in der Richtlinie 94/9/EG, in Deutschland schon 1996 rechtlich übernommen durch die Explosionsschutzverordnung (ExVO - 11. GSGV, nunmehr GPSGV) [1][2][3][4] und · andererseits zum Betreiben (137) - festgelegt in der Richtlinie 1999/92/EG, die mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung (Betr Sich V) [5][6] umgesetzt wurde. Ob über die Verwendung beliebiger elektrischer Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen zu entscheiden ist, z. B. über Motoren, Leuchten oder Schaltgeräte, oder speziell über Messgeräte, bleibt ohne Belang. Die RL 94/9/EG fasst unter dem Begriff „Geräte“ alles zusammen, was sich durch Umwandlung von Energie zur Zündquelle explosionsfähiger Gemische aktivieren kann. Für den Handel interessiert vor allem, welchen Einfluss die 11. GPSGV (ExVO) auf die Beschaffenheit von Ex-Erzeugnissen nimmt und zu welchem Zeitpunkt das Erzeugnis in Verkehr gebracht wurde. Die Hersteller haben sich schon länger damit vertraut gemacht, dass sie seit Juli 2003 auf dem EU-Binnenmarkt ein Ex-Erzeugnis nur anbieten dürfen, wenn es · die Festlegungen der RL 94/9/EG erfüllt, · die dort vorgeschriebene europäische Kennzeichnung trägt und · sowohl eine Konformitätserklärung als auch · eine Betriebsanleitung in der betreffenden Landessprache, aus der alles Wesentliche für den Umgang mit dem Erzeugnis hervorgeht, beigegeben sind. Bestandteile der Kennzeichnung explosionsgeschützter Betriebsmittel gemäß 11. GPSGV bzw. RL 94/9/EG sind · das CE-Konformitätskennzeichen, · das Kennzeichen zur Verhütung von Explo-Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 7 545 NORMENAUSZÜGE Auszüge aus DIN-VDE-Normen sind für die angemeldete limitierte Auflage wiedergegeben mit Genehmigung 042.002 des DIN und des VDE. Für weitere Wiedergaben oder Auflagen ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich. Maßgebend für das Anwenden der Normen sind deren Fassungen mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der VDE VERLAG GMBH, Bismarkstr. 33, 10625 Berlin und der Beuth Verlag Gmb H, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin erhältlich sind. sionen (Ex-Zeichen im Sechseck) in Verbindung mit · dem Kennzeichen der Gerätegruppe II (ausgenommen bei Untertage-Anlagen, dafür gilt Gerätegruppe I) und · dem Kennzeichen der Gerätekategorie (1, 2 oder 3, ergänzt durch die Buchstaben G und/oder D für Gas- oder Staubexplosionsschutz) sowie · weitere, gemäß EN DIN VDE normierte Kurzzeichen des Explosionsschutzes, die aber nur indirekt mit der CE-Konformität in Verbindung stehen (z. B. Zündschutzart, Temperaturklasse, Explosionsgruppe). Bezogen auf die Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche und auf die Kennzahlen des explosionsgefährdenden Stoffes geht aus diesen Angaben eindeutig hervor, wofür das betreffende Erzeugnis gefahrlos verwendet werden kann. Ob diese Daten im realen Fall für einen sicherheitsgerechten betrieblichen Einsatz ausreichen, hat der Betreiber zu überprüfen und im Explosionsschutzdokument zu belegen [6]. Literatur [1] Elfte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Explosionsschutzverordnung - 11. GSGV) vom 12.12.1996; BGBl. I Nr. 65, S. 1914. [2] Pester, J.: Explosionsschutzverordnung und Neufassung der Elex V (Teil 1). Elektropraktiker, Berlin 51(1997)9, S. 788-794. [3] Pester, J.: Explosionsschutz elektrischer Anlagen. Berlin Offenbach: Verlag Technik Berlin/ VDE-Verlag Gmb H 1998. [4] Pester, J.: Neue Richtlinie für Ex-Betriebsmittel (Kurzinformation). Elektropraktiker, Berlin 57 (2003)5, S. 332. [5] Betriebssicherheitsverordnung (Betr Sich V) vom 27.09.2002; BGBl. I Nr. 70, S. 3777. [6] Pester, J.: Ex-Elektroanlagen auf dem Weg von der Elex V zur Betr Sich V. Elektropraktiker, Berlin 57(2003)5, S. 380-386. J. Pester Installationsdosen aus Metall ? Bei einer kompletten Wohnungssanierung wurden die alten Installationsdosen aus Metall beibehalten. Nach meiner Auffassung ist das ein Mangel. Einige Fachleute meinen, dass nur Dosen aus Kunststoff zulässig sind und andere Ausführungen generell nicht in Betracht kommen. Eine Begründung wird dazu nicht gegeben. Installationsdosen aus Metall sind zu erden, so wird von anderen Fachkollegen geäußert. Auch der Bestandsschutz wird ins Spiel gebracht. Danach können ungeerdete Dosen weiterverwendet werden. 1.Welche Norm gilt für unter Putz anzuordnende Installationsdosen, und welche Ausführungen sind zulässig? 2.Haben alte Metalldosen ohne Erdungsanschluss noch immer Bestandsschutz? Laut Funktionalausschreibung sind in dem genannten Objekt Betriebsmittel mit VDE-Prüfzeichen gefordert. ! Sie sind im Recht, wenn Sie sich mit der Weiternutzung dieser vermutlich nicht in die Schutzmaßnahmen einbezogenen Metalldosen nicht abfinden. Löst sich ein Leiter und liegt eine Ader mit dem abisolierten Ende am metallenen Dosenkörper an oder erfolgt diese Berührung infolge eines Isolationsfehlers, so steht das Gehäuse unter Spannung. Fehlerströme können über unterschiedliche Wege durch den Baukörper fließen und damit zur Gefahr für Mensch, Tier und Sachwerte werden. Eine Abschaltung erfolgt in der Regel nicht oder völlig unabhängig von den in DIN VDE 0100 Teil 410 [1], Abschnitt 413.1, festgelegten Abschaltzeiten. Normen für Installationsdosen Es gilt DIN VDE 0606-1 [2]. Die Norm gilt für alle Arten von Installationsdosen in der Installationstechnik, unabhängig von der Verlegeart. Auch Unterputzdosen gehören dazu. Unter Punkt 4.2 „Schutz gegen direktes Berühren“ ist im Unterpunkt 4.2.4 festgelegt, dass Installationsdosen aus Metall einen Schutzleiteranschluss mit Klemmstellen nach DIN EN 60 999 (VDE 0609 Teil 1) haben müssen. Die für den Hersteller wichtigen Einzelheiten können dort entnommen werden. Diese Normfestlegung ist nicht neu. Sie war auch schon in der Vorgängernorm vom November 1984 enthalten. Allerdings werden heute fast ausschließlich Installationsdosen aus Kunststoff verwendet. Bei der Unterputzinstallation ist das der Regelfall. Nach TGL 200-801 mussten Dosen oder Kästen für die Unterputzinstallation ebenfalls aus Isolierstoff bestehen [3]. Festlegungen der Normenreihe DIN VDE 0100 In den Unterabschnitten 526.5.5 und 526.5.6 der DIN VDE 0100-520 [4] ist geregelt, wo Leiteranschlüsse und verbindungen vorgenommen werden dürfen. Namentlich aufgeführt sind Geräteanschlussdosen, Dosen und Kästen. In der Vorgängernorm von [4] wurde noch auf DIN VDE 0606 verwiesen. Da nach DIN VDE 0100-510 [5], Abschnitt 511, und dem Nationalen Vorwort hierzu die Betriebsmittel den einschlägigen Normen entsprechen müssen, konnte dieser Hinweis entfallen. Mit der Forderung nach einem Erzeugnis mit VDE-Prüfzeichen geht der Ausschreibende noch einen Schritt weiter. Es ist sein gutes Recht, Erzeugnisse zu verlangen, die von einer VDE-Prüfstelle geprüft werden. Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 7 546 LESERANFRAGEN Installationsdose aus Metall
Autor
- J. Pester
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