Bezüglich der Auslegung der Sammelschienen in einem Verteilerschrank gibt es zwischen dem Schaltschrankbauer und dem künftigen Betreiber der Anlage unterschiedliche Meinungen. Die Meinung des Schaltschrankerrichters besagt, dass eine max. Strombelastbarkeit nach DIN 43 671 für Stromschienen aus Cu nicht angewendet werden muss, da die Längen der Stromschienen kleiner 1,5 m sind. Er bezieht sich auf die DIN VDE 0100 Teil 430, Absatz 6.4.2 "Versetzung der Schutzeinrichtung". In der DIN 43 671 wird aber auf eine mögliche Reduzierung nicht eingegangen, und in der DIN 0100 Teil 430 geht es um Kabel und Leitungen. Ist eine solche Reduzierung des Querschnittes der Sammelschienen gestattet?