Elektrotechnik
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Motoren und Antriebe
CE-Kennzeichen für selbstgebaute DC-Steuerung
ep5/2010, 2 Seiten
Derartige Fälle werden durch die 1.
GPSGV [1] geregelt. Diese Verordnung ist
die Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie der EU [2] in deutsches Recht. Sie
beschreibt in § 1 die Beschaffenheit elektrischer
Betriebsmittel bei einer Nennspannung
zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom
und zwischen 75 und 1 500 V für
Gleichstrom. In § 3 wird die CE-Kennzeichnung
behandelt.
Da die beschriebene Steuerung mit DC 24 V betrieben wird, fällt sie nicht in den Geltungsbereich von [1] bzw. [2]. Eine Konformitätsbewertung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung sind also nicht gefordert. Hingegen unterliegt aber das akkugepufferte Netzteil der Niederspannungsrichtlinie und ist daher ja auch gekennzeichnet.
Da die beschriebene Steuerung mit DC 24 V betrieben wird, fällt sie nicht in den Geltungsbereich von [1] bzw. [2]. Eine Konformitätsbewertung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung sind also nicht gefordert. Hingegen unterliegt aber das akkugepufferte Netzteil der Niederspannungsrichtlinie und ist daher ja auch gekennzeichnet.
Quellen
Erste Verordnung zum Geräte- und Produkt - sicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen) (1. GPSGV), zuletzt geändert am 18.06.2008.
Richtlinie 2006/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen.
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Autor
- F. Schmidt
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