Skip to main content 
Elektrotechnik | Brand- und Explosionsschutz

Brandschutz bei Rekonstruktionen

ep3/2002, 2 Seiten

Wir wurden durch einen Dritten mit der Projektierung einer Umbaumaßnahme und Erweiterung eines Betriebsgebäudes beauftragt. Bei Vorortterminen stellten wir fest, dass in dem 1993 bis 1995 errichteten Teil, der auch begrenzt in unsere Maßnahme einbezogen wird, gegenüber sämtlichen Brandschutzmaßnahmen nach den „Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen RbALei“ zuwider gehandelt wurde. So sind in einem Rettungsweg die gesamten Verkabelungen ungeschützt verlegt, und es werden die zulässigen Brandlasten überschritten, ohne dass die Zwischendecke einer Feuerwiderstandsklasse zuzuordnen ist. Außerdem fehlen die Brandschottungen. Können sich für uns rechtliche Konsequenzen ergeben, wenn wir nur unseren direkten Auftraggeber und nicht die Baubehörden auf die Mängel hinweisen?


   

Autor
  • F. Schmidt
Downloads
Sie haben eine Fachfrage?