Elektrotechnik
Netzstations-Transformatoren
ep3/2002, 1 Seite
Leseranfragen Messen des Isolationswiderstands ? Bei der Messung des Isolationswiderstands an ortsveränderlichen elektrischen Geräten der Schutzklasse I gemäß DIN VDE 0701 werden nur dann alle mit Netzspannung beanspruchten Teile erfasst, wenn alle Schalter, Regler, Steuerorgane geschlossen sind. Bei einigen Geräten wird jedoch z. B. die Heizung über ein Schütz, Relais oder über Bauelemente der Leistungselektronik in Betrieb genommen, so dass nur bei Anliegen der Netzspannung das Gerät eingeschaltet werden kann. Dann werden bei dieser Messung nicht alle mit Netzspannung beanspruchten Isolierungen erfasst. Muss das Gerät geöffnet werden, um durch mehrere Messungen alles zu erfassen? ! Nach DIN VDE 0701-1:2000-09 ist das Isoliervermögen eines instandgesetzten Geräts der Schutzklasse I durch · die Isolationswiderstandsmessung und · die Messung des Schutzleiterstroms nachzuweisen. Es wird jedoch zugelassen, „ ... wenn die Isolationswiderstandsmessung technisch nicht möglich ist ... “ [Zitat aus der Norm] das Isoliervermögen und damit den Prüfling ausschließlich nach dem Ergebnis der Schutzleiterstrommessung zu beurteilen. Bei diesem Messverfahren können die im Prüfling befindlichen Relais usw. betätigt und in alle betriebsmäßigen Stellungen gebracht werden. Somit ist es möglich, durch mehrere Messungen alle Isolierungen zu erfassen. Es wurde bisher nicht und wird auch jetzt nicht gefordert, den Prüfling zu öffnen, um an allen Teilen den Isolationswiderstand zu messen. Abgesehen davon, dass eine solche schrittweise Komplettmessung wohl kaum vollständig durchgeführt werden kann, ist diese Verfahrensweise aus technischen und ökonomischen Gründen abzulehnen, zumal ja nunmehr eine andere Prüfmethode zur Verfügung steht. Nach DIN VDE 0702-1:1995-11 ist bei der Wiederholungsprüfung das Isoliervermögen von Geräten der Schutzklasse I durch · die Isolationswiderstandsmessung oder „ ... soweit es anstelle oder ergänzend zur Messung des Isolationswiderstands notwendig ist ...“ [Zitat aus der Norm] · die Messung des Schutzleiterstroms nachzuweisen. Damit darf auch hier der von Ihnen genannte Prüfling ausschließlich nach dem Ergebnis der Schutzleiterstrommessung beurteilt werden. K. Bödeker Netzstations-Transformatoren ? Bei Außentemperaturen um 30 °C erfolgen Temperaturwarnmeldungen bei Netzstationstraformatoren (10 kV/400 V). Mir (frisch Ausgelernter) wurde erklärt, dass in solchen Fällen die Lüfteranlage zu überprüfen sowie die Netzstationszellentüren zu öffnen seien. Bei Letzterem werden die Stahltüren bis Anschlag geöffnet, und in die vorhandenen Tür-Lüftungsschlitze im Brustbereich wird ein an den Enden abgewinkelter Bandstahl gesteckt (damit die Türen offen bleiben). An dem Bandstahl ist ein Warnschild aus Blech befestigt „Vorsicht! Hochspannung! Lebensgefahr!“ Die Netzstation ist damit aus dem Außenbereich für jedermann zugänglich. · Ist diese zuletzt geschilderte Maßnahme ausreichend, da die Trafoanlage damit ja eigentlich nicht mehr als ein geschlossener Raum zu betrachten ist? · Ist eine abschließbare Vorrichtung notwendig, um der BGV A2 gerecht zu werden (da diese Absperrmaßnahme durch jeden zu beseitigen wäre)? · Sind Scherengitter mit Warnfarben (rot/ weiß) als Absperrmaßnahme zulässig bzw. ausreichend? ! Bei der Trafostation handelt es sich offensichtlich um einen abgeschlossenen elektrotechnischen Betriebsraum. Nach DIN VDE 0100 Teil 731, Abschnitt 5.2, dürfen diese nur verschließbare Türen oder verschließbare Abdeckungen enthalten. Die Türen müssen nach außen aufschlagen, mit Sicherheitsschlössern gesichert sein ... . Damit soll der Zutritt Unbefugter sicher verhindert werden. Mit der Aufstellung eines Scherengitters und der Anbringung eines Warnschildes in der geöffneten Tür wird diese Forderung nicht erfüllt. Diese Situation ist unzulässig - auch auf einem Betriebsgelände. Bei einem Vorkommnis könnte der Anlagenverantwortliche, der eine solche Situation zulässt, zur Rechenschaft gezogen werden. Durch die Stellung einer ständigen Aufsicht (Qualifikation: mindestens elektrotechnisch unterwiesene Person), könnte alternativ für Sicherheit gesorgt werden. Dies sollte nur in Ausnahmefällen, z. B. bei Arbeiten an der Stationstür durch Laien, zur Anwendung kommen. Da Außentemperaturen über 30 °C in Deutschland keine Ausnahmefälle sind, sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, damit künftig an Hitzetagen keine Lüftung durch die geöffnete Stationstür mehr erforderlich ist. A.Roth Brandschutz bei Rekonstruktionen ? Wir wurden durch einen Dritten mit der Projektierung einer Umbaumaßnahme und Erweiterung eines Betriebsgebäudes beauftragt. Bei Vorortterminen stellten wir fest, dass in dem 1993 bis 1995 errichteten Teil, der auch begrenzt in unsere Maßnahme einbezogen wird, gegenüber sämtlichen Brandschutzmaßnahmen nach den „Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen RbALei“ zuwider gehandelt wurde. So sind in einem Rettungsweg die gesamten Verkabelungen ungeschützt verlegt, und es werden die zulässigen Brandlasten überschritten, ohne dass die Zwischendecke einer Feuerwiderstandsklasse zuzuordnen ist. Außerdem fehlen die Brandschottungen. Können sich für uns rechtliche Konsequenzen ergeben, wenn wir nur unseren direkten Auftraggeber und nicht die Baubehörden auf die Mängel hinweisen? ! Die Prüfungs- und Hinweispflicht gemäß § 4 Nr. 3 VOB/B stellt nach vorherrschender Meinung eine vertragliche Hauptpflicht des Auftragnehmers dar. Deren Befolgung stellt grundsätzlich die Voraussetzung für die Einschränkung der Haftung des Auftragnehmers bei Mängeln dar, die sich aus Vorarbeiten für seine Leistungen ergeben, die aus dem Risikobereich des Auftraggebers herrühren (§ 13 Nr. 3 VOB/B). Bedenken gegen die Leistungen von Vorunternehmen muss der Auftragnehmer aber nur mitteilen, wenn es sich um Vorarbeiten für seine Leistungen handelt, d. h. um Leistungen, auf denen seine eigene Bauleistung aufbaut. Das trifft auf Ihren Fall genau zu, da Sie erkannt haben, dass bestehende Anlagen, Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 3 166 Liebe Elektrotechniker/-innen! Wenn Sie mit technischen Problemen kämpfen, wenn Sie Widersprüche entdecken, Meinungsverschiedenheiten klären wollen oder Informationen brauchen, dann richten Sie Ihre Fragen an: ep-Leserservice 10400 Berlin oder Fax: (030) 42 151-251 oder e-mail: elster@elektropraktiker.de Wir beraten Sie umgehend. Ist die Lösung von allgemeinem Interesse, veröffentlichen wir Frage und Antwort in dieser Rubrik. Beachten Sie bitte: Die Antwort gibt die persönliche Interpretation einer erfahrenen Elektrofachkraft wieder. Für die Umsetzung sind Sie verantwortlich. Ihre ep-Redaktion Fragen an ELEKTRO PRAKTIKER
Autor
- A. Roth
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