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Arbeits- und Gesundheitsschutz | Elektrotechnik

BGFE belohnt Betriebe, die hohe Unfallbelastungen senken

ep6/2001, 1 Seite

Die BGFE hat ein bewährtes Bonus-System, das niedrige Unfallzahlen mit Beitragsnachlässen bis zu 26 Prozent belohnt.


Arbeitssicherheit BGFE belohnt Betriebe, die hohe Unfallbelastungen senken Die BGFE hat ein bewährtes Bonus-System, das niedrige Unfallzahlen mit Beitragsnachlässen bis zu 26 Prozent belohnt. Das System ist einfach und plausibel: Liegt die Unfallbelastung eines Betriebs unter dem Durchschnitt aller Betriebe, verringert sich sein Beitrag. Betriebe aus Gewerbezweigen mit hoher Unfallbelastung kamen in der Vergangenheit nicht einmal in die Nähe der Nachlasszone. Selbst wenn durch gute Präventionsarbeit die Unfallkosten von Jahr zu Jahr niedriger wurden, blieben sie weiterhin über dem Durchschnitt aller Betriebe und konnten von dem klassischen Bonus-System nicht profitieren. Eine Satzungsänderung der BGFE ermöglicht nun auch den sogenannten „Belastungsbetrieben“, in den Genuss eines Beitragsnachlasses bis zu 10 Prozent zu kommen. Voraussetzung ist eine erfolgreiche Unfallverhütung im Betrieb. Weniger Unfälle bedeuten niedrigere Unfallkosten; niedrigere Unfallkosten bedeuten einen geringeren Beitrag für die Gesamtheit der Unternehmen, die Mitglied der BGFE sind. Gelingt es einem Betrieb, durch besondere Bemühungen um Sicherheit und Gesundheitsschutz seine Unfallbelastung zwei Jahre hintereinander zu senken, so erhält er von der BGFE den verdienten Nachlass. Die BGFE will mit der neuen Regelung „Belastungsbetriebe“ zur Unfallverhütung motivieren. Der verantwortungsvolle und umsichtige Umgang des Unternehmers mit seinen Mitarbeitern verbessert nicht nur das Arbeitsklima, sondern macht sich dann auch finanziell bezahlt. Der Beschluss der Vertreterversammlung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2000 in Kraft. Bei der nächsten Beitragsberechnung im April 2001 können Betriebe erstmals von der neuen Regelung profitieren. Nähere Informationen und Einzelheiten zur Berechnung des Beitragsnachlasses sind auf den Internetseiten unter www.bgfe.de im Bereich „Betriebe/Beitrag“ enthalten. 5. Nachtrag zur Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ Die wichtigste Neuerung im 5. Nachtrag zur UVV „Krane“, BGV D6 (früher VBG 9) findet sich in § 11 „Sicherheitsabstände“. Bisher galt, dass flurbediente Krane einen Sicherheitsabstand von der Kranbahn nach oben zur Decke von 0,5 m einhalten mussten. Ausnahmen waren · flurbediente Krane unter ebenen Decken, · flurbediente Einträger-Brückenkrane bis zu einer Tragfähigkeit von 10 t, sofern sich auf der Kranbrücke keine Bühnen, Laufstege oder dergleichen befinden. Die neue Regelung erlaubt bei allen flurbedienten Kranen, sofern sich auf der Kranbrücke oder am Ausleger keine Bühnen, Laufstege oder dergleichen befinden, unabhängig von der Art der Decke, auf einen Sicherheitsabstand nach oben zu verzichten. Damit werden in Zukunft viele Anträge zur Erteilung einer Einzelausnahmegenehmigung überflüssig. Eine Änderung, die nur für wenige Betriebe relevant ist, betrifft die Prüffristen für kraftbetriebene Fahrzeugkrane ab dem 13. und für Turmdrehkrane ab dem 14. Betriebsjahr. Aus der Rechtsprechung Versicherungsschutz auf dem Weg vom dritten Ort Ein Versicherter hatte am Unfalltag Rufbereitschaftsdienst. Von seinem Arbeitgeber wurde ihm ein Handy zur Verfügung gestellt. Innerhalb von zwei Stunden nach einem Anruf sollte er am Einsatzort sein. Der Arbeitgeber hatte keine Einwände dagegen, dass der Versicherte während seines Rufbereitschaftsdienstes zur Freundin und den Kindern fuhr. Diese Strecke betrug etwa 30 Kilometer bei einer Fahrzeit von 30 bis 45 Minuten. Der gewöhnliche Arbeitsweg betrug drei Kilometer bei einer Fahrzeit von 5 Minuten. Als ein Störungseinsatz gemeldet wurde, fuhr der Versicherte von der Wohnung seiner Freundin zur eigenen Wohnung, um dort in das Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 6 450 Branche aktuell In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kooperation mit der BG

Autor
  • J. Jühling
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