Während der Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte in Kleinbetrieben, Büros, Großbetrieben treffe ich praktisch überall auf Rechner und andere elektronische Geräte ohne CE- und ohne GS-Zeichen. Sie funktionieren, bestehen auch die Prüfung nach DIN VDE 0702, besitzen aber eben die zuvor genannten Zeichen nicht. Oftmals sind auch keine Bedienungsanleitungen mehr aufzutreiben. Mitunter bringt mir mein Auftraggeber einen Lieferschein, auf dem von einer Werkstatt lediglich bestätigt wird, dass der Rechner o. Ä. unter Beachtung geltender Sicherheitsvorschriften hergestellt wurde. Müssen diese Geräte beanstandet werden oder darf man sie weiter betreiben?