Elektrotechnik
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Schutzmaßnahmen
Bestandsschutz bei Verteilerwechsel
ep6/2010, 1 Seite
Grundsätzlich gilt hier, dass elektrische
Anlagen, die nach den zum Zeitpunkt der
Errichtung gültigen Normen errichtet wurden,
nicht an Forderungen in neueren Normen
angepasst werden müssen – auch wenn in der
vorhandenen elektrischen Anlage Betriebsmittel
(z. B. Verteiler, Kabel/Leitungen, Steckdosen,
Schalter usw.) ausgetauscht oder
erneuert werden. Dabei ist es unbedeutend,
ob dieser Austausch im Wohnungsbau oder im
gewerblichen Bereich erfolgt.
Wenn sich die elektrische Anlage allerdings in einem desolaten Zustand befindet, sodass Gefahr in Verzug ist (z. B. weil durch Messung festgestellt wurde, dass der Isolationswiderstand nicht mehr erfüllt wird), kann es notwendig sein, dass z. B. Kabel/Leitungen mit einem zu geringem Isolationswiderstand ausgewechselt werden müssen, was dann sinnvollerweise zu einer vollständigen Erneuerung – unter Beachtung neuerer Normen – führen sollte. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Anpassung, sondern um das Wiederherstellen des ordnungsgemäßen Zustandes der elektrischen Anlage.
Zu 1: Eine Forderung, für vorhandene Steckdosen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA nachzurüsten, gibt es nicht, wenn sie zum Zeitpunkt der Errichtung der elektrischen Anlage nicht gefordert waren. Ob für die Steckdosen der Ladestationen, die sich ggf. im Außenbereich befinden, Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30 mA hätten vorhanden sein müssen (wobei es nicht um Nachrüstung geht), hängt vom Zeitpunkt der Errichtung ab. Eine solche Forderung nach Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) für Steckdosen im Außenbereich gibt es nämlich schon seit 1988, damals in DIN VDE 0100-737 (VDE 0100-737) enthalten.
Entsprechendes würde auch für die Steckdosen in den Bürocontainern zutreffend sein. Für Bürocontainer ist zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen auch DIN VDE 0100- 717 (VDE 0100-717) [1] zutreffend, in der allgemein – je nach Ausführung der Stromversorgung – Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) gefordert sind, insbesondere für Steckdosen.
Zu 2: Abschnitt 411.3.3 von DIN VDE 0100- 410 (VDE 0100-410) [2] mit der Forderung nach Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem maximalen Bemessungsdifferenzstrom von 30 mA ist nicht auf den Laienbereich beschränkt. Dass die Personen, die die Steckdosen nutzen, unterwiesene Personen sind, ist nicht alleine ausschlaggebend, um auf die genannten Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) verzichten zu können. Aufgrund der etwas unklaren Festlegung in der Norm [2] wurde vom zuständigen UK eine Verlautbarung veröffentlicht, die unter [3] nachzulesen ist.
Fazit. Eine Nachrüstung von Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30 mA ist für vorhandene Steckdosen beim Auswechseln eines Verteilers nicht gefordert, in vielen Fällen aber zu empfehlen.
Wenn sich die elektrische Anlage allerdings in einem desolaten Zustand befindet, sodass Gefahr in Verzug ist (z. B. weil durch Messung festgestellt wurde, dass der Isolationswiderstand nicht mehr erfüllt wird), kann es notwendig sein, dass z. B. Kabel/Leitungen mit einem zu geringem Isolationswiderstand ausgewechselt werden müssen, was dann sinnvollerweise zu einer vollständigen Erneuerung – unter Beachtung neuerer Normen – führen sollte. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Anpassung, sondern um das Wiederherstellen des ordnungsgemäßen Zustandes der elektrischen Anlage.
Zu 1: Eine Forderung, für vorhandene Steckdosen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA nachzurüsten, gibt es nicht, wenn sie zum Zeitpunkt der Errichtung der elektrischen Anlage nicht gefordert waren. Ob für die Steckdosen der Ladestationen, die sich ggf. im Außenbereich befinden, Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30 mA hätten vorhanden sein müssen (wobei es nicht um Nachrüstung geht), hängt vom Zeitpunkt der Errichtung ab. Eine solche Forderung nach Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) für Steckdosen im Außenbereich gibt es nämlich schon seit 1988, damals in DIN VDE 0100-737 (VDE 0100-737) enthalten.
Entsprechendes würde auch für die Steckdosen in den Bürocontainern zutreffend sein. Für Bürocontainer ist zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen auch DIN VDE 0100- 717 (VDE 0100-717) [1] zutreffend, in der allgemein – je nach Ausführung der Stromversorgung – Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) gefordert sind, insbesondere für Steckdosen.
Zu 2: Abschnitt 411.3.3 von DIN VDE 0100- 410 (VDE 0100-410) [2] mit der Forderung nach Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem maximalen Bemessungsdifferenzstrom von 30 mA ist nicht auf den Laienbereich beschränkt. Dass die Personen, die die Steckdosen nutzen, unterwiesene Personen sind, ist nicht alleine ausschlaggebend, um auf die genannten Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) verzichten zu können. Aufgrund der etwas unklaren Festlegung in der Norm [2] wurde vom zuständigen UK eine Verlautbarung veröffentlicht, die unter [3] nachzulesen ist.
Fazit. Eine Nachrüstung von Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30 mA ist für vorhandene Steckdosen beim Auswechseln eines Verteilers nicht gefordert, in vielen Fällen aber zu empfehlen.
Quellen
DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717):2005-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7- 717: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Elektrische Anlagen auf Fahrzeugen oder in transportablen Baueinheiten.
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen; Teil 4-41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.
www.dke.de/dke/auskuenfte+zu+normen/mitteilungen+ der+arbeitsgremien/installationstechnik +anlagen+geraete+maschinen/2009-oeffentlich/ verlautbarung+zu+din+vde+0100-410.htm
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Autor
- W. Hörmann
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