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Elektrotechnik | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Berührungsschutz für Schaltschränke

ep8/2009, 1 Seite

Ein unabhängiges Ingenieurbüro prüft regelmäßig die elektrischen Anlagen und Maschinen in unserem Betrieb. Dabei ist dem Prüfer aufgefallen, dass die Schaltschränke bei zwei Fräsmaschinen nicht der BGV A3 entsprechen. Die Baujahre besagter Maschinen sind 1963 und 1982. Hier der Originaltext des Ingenieurbüros: „Die BGV A3 (VBG 4, Ausgabe 1997) fordert unter Aufhebung des Bestandschutzes eine Anpassung der Bedien- und Betätigungselemente bezüglich des Finger- und Handrückenschutzes. Die Übergangsfrist ist 1999 abgelaufen. Bei Arbeiten an älteren Steuerungen und Schaltanlagen sollte diesbezüglich darauf geachtet werden, dass hier noch entsprechende Maßnahmen durchzuführen sind.“ Unser Betriebsleiter ist der Meinung, dass es ausreichen würde, eine Kunststoffscheibe vor den alten Bauteilen zu montieren. Meiner Meinung nach ist es damit aber nicht getan. Wie kann der Berührungsschutz normkonform ausgeführt werden?


[2] DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):1991-11 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Erdung, Schutzleiter, Potentialausgleichsleiter. [3] DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter. [4] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag. H. Senkbeil Berührungsschutz für Schaltschränke ? Ein unabhängiges Ingenieurbüro prüft regelmäßig die elektrischen Anlagen und Maschinen in unserem Betrieb. Dabei ist dem Prüfer aufgefallen, dass die Schaltschränke bei zwei Fräsmaschinen nicht der BGV A3 entsprechen. Die Baujahre besagter Maschinen sind 1963 und 1982. Hier der Originaltext des Ingenieurbüros: „Die BGV A3 (VBG 4, Ausgabe 1997) fordert unter Aufhebung des Bestandschutzes eine Anpassung der Bedien- und Betätigungselemente bezüglich des Finger- und Handrückenschutzes. Die Übergangsfrist ist 1999 abgelaufen. Bei Arbeiten an älteren Steuerungen und Schaltanlagen sollte diesbezüglich darauf geachtet werden, dass hier noch entsprechende Maßnahmen durchzuführen sind.“ Unser Betriebsleiter ist der Meinung, dass es ausreichen würde, eine Kunststoffscheibe vor den alten Bauteilen zu montieren. Meiner Meinung nach ist es damit aber nicht getan. Wie kann der Berührungsschutz normkonform ausgeführt werden? ! Die Forderung der BGV A3 [1] (früher VBG 4) zur Nachrüstung der angesprochenen Bereiche war begründet in einem deutlichen Unfallgeschehen. Beim „gelegentlichen Handhaben“ kam es immer wieder zu einem versehentlichen „Danebengreifen“ oder einem „Abrutschen“ von dem Betätigungsteil auf ein unter Spannung stehendes Teil. Dies führte zur Erarbeitung der VDE 0106 Teil 100 (Vorgängernorm der heutigen VDE 0660-514 [2]). Für die in der Frage angeführten Beispiele ist eine Abdeckung im Bereich der „gelegentlich zu handhabenden Stellteile“ notwendig. Dabei muss im Bereich von 30 mm die Fingersicherheit und im Bereich des Hingreifens die Handrückensicherheit gewährleistet sein. Einzelheiten hierzu sind [2] zu entnehmen. Es ist im Übrigen richtig, dass die Nachrüstung bis zum 31. Dezember 1999 abgeschlossen sein musste. Literatur [1] BGV A3 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der aktuellen Nachdruckfassung 2005. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. [2] DIN EN 50274 (VDE 0660-514):2002-11 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen - Schutz gegen elektrischen Schlag - Schutz gegen unabsichtliches direktes Berühren gefährlicher aktiver Teile. W. Pechoc Bestandsschutz bei Umbauarbeiten ? Als Planungsbüro für haustechnische Anlagen sind wir mit der Betreuung von Sanierungsarbeiten an Wohnblockanlagen beauftragt. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme wird die Elektroanlage, bestehend aus Zähleranlage und Wohnungsverteiler, erneuert bzw. neu errichtet. Während die Küchen- und Badinstallationen komplett erneuert werden, bleiben die Installationen in Flur, Schlaf-, Kinder- und Wohnzimmer von der Sanierungsmaßnahme unberührt. Hierbei stellt sich für uns die Frage, ob die DIN VDE 0100-410 hinsichtlich des Einsatzes von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen für die nicht sanierten Bereichen ohne Erneuerung des Leitungsnetzes umsetzbar ist. Eine ähnliche Frage stellt sich auch bei der Erneuerung der Zähler- und Verteileranlagen in einem Einfamilienhaus, in dem die Schutzmaßnahme „klassische Nullung“ vorhanden ist. Im Zuge einer Sanierungsmaßnahme soll die Zähleranlage inklusive der dazugehörigen Unterverteilung erneuert werden. Das zuständige Energieversorgungsunternehmen hat bezüglich der vorhandenen Schutzmaßnahme und deren Beibehaltung keinerlei Bedenken bzw. Beanstandungen. Auch laut Aussage eines TÜV-Sachverständigen könne man hier auf Bestandschutz plädieren. Können die bereits bestehenden Stromkreise auf den neuen Stromkreisverteiler aufgelegt und die vorhandene Schutzmaßnahme beibehalten werden oder ist zwangsläufig eine Neuinstallation des gesamten Hauses notwendig? Welche Vorschriften und Regelwerke können angeführt werden, um die konsequente Umsetzung der Schutzmaßnahme mit Fehlerstromschutzeinrichtungen gegenüber dem Bauherrn zu vertreten? ! Maßnahmen bei einem Wohnblock und einem Einfamilienhaus. Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen können analog in beiden Fällen angewendet werden. Einmal mehr möchte ich darauf hinweisen, dass bestehende elektrische Anlagen, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung nach den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Normen errichtet wurden, nicht an die Forderungen in neueren Normen angepasst werden müssen. Man spricht allgemein von Bestandsschutz, obwohl es diesen Begriff „Bestandsschutz“ in den Normen nicht gibt. Jedoch gibt es auch keine Forderung (mit wenigen Ausnahmen, die für die Errichtung elektrischer Anlagen in dem Beiblatt 2 zu DIN VDE 0100 (VDE 0100) [1] zusammengefasst sind), Altanlagen an neuere Normen anzupassen. Dies gilt auch dann, wenn in der vorhandenen elektrischen Anlage Betriebsmittel (wie z. B. beschädigte Kabel/ Leitungen oder Schalter und Steckdosen usw.) ausgetauscht oder erneuert werden bzw. wenn, wie im hier vorliegenden Fall, eine neue zentrale Zähleranlage im Keller errichtet wird, für die selbstverständlich die Anforderungen der derzeit gültigen Normen anzuwenden sind. Auch der Austausch vorhandener Wohnungsverteiler oder die Errichtung neuer elektrischer Anlagen in einzelnen Räumen, z. B. im Raum mit Badewanne oder Dusche, verpflichtet normativ nicht zur Erneuerung der verbleibenden elektrischen Anlage. Allerdings kann es erforderlich sein, dass gewisse Anpassungen vorgenommen werden müssen (z. B. wenn die neu installierten Räume eine gemeinsame Versorgung mit den vorhandenen Räumen haben). Dies gilt insbesondere, wenn in den Räumen, in denen nicht neu errichtet wird, noch Zweidrahtnullung (klassische Nullung) zur Anwendung kommt. Sofern bereits ein getrennter Schutzleiter (Dreileiterinstallation) in den verbleibenden Räumen verlegt ist, wäre es sinnvoll, diese Stromkreise mit in den zusätzlichen Schutz mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) einzubeziehen. Soweit in den neuen Verteilern auch neue Überstrom-Schutzeinrichtungen vorgesehen werden, muss auch die Zuordnung zu den verlegten Querschnitten berücksichtigt werden. Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Anlagenzustands. Sollte sich allerdings die elektrische Anlage in einem solch desolaten Zustand befindet, dass Gefahr im Verzug ist, z. B. wenn durch Messung festgestellt wurde, dass der Isolationswiderstand nicht mehr erfüllt wird, dann kann es notwendig sein, die Kabel/Leitungen mit zu geringem Isolationswiderstand auszuwechseln. Dies sollte dann sinnvollerweise zu einer vollständigen Erneuerung unter Beachtung der aktuellen Normen führen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Anpassung, sondern um Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes der elektrischen Anlage. Eine Forderung, für die verbleibenden Steckdosen den zusätzlichen Schutz durch Fehler-598 LESERANFRAGEN Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 8 NORMENAUSZÜGE Auszüge aus DIN-VDE-Normen sind für die angemeldete limitierte Auflage wiedergegeben mit Genehmigung 042.002 des DIN und des VDE. Für weitere Wiedergaben oder Auflagen ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich. Maßgebend für das Anwenden der Normen sind deren Fassungen mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der VDE Verlag Gmb H, Bismarckstr. 33, 10625 Berlin und der Beuth Verlag Gmb H, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin erhältlich sind. EP0809-596-601 04.08.2009 13:24 Uhr Seite 598

Autor
  • W. Pechoc
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