Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Teilerneuerung einer Wohnungsinstallation
Eine Einheit von Wohngebäuden mit klassischer Nullung von 1964 soll saniert werden. Wie ist dabei vorzugehen insbesondere bezüglich Eingriffs in die Bestandsanlage, Auftrennung des PEN am HAK etc.?
Frage:
Aktuell bearbeiten wir die Sanierung von Wohngebäuden, die 1964 errichtet wurden und noch mit klassischer Nullung ausgeführt sind. Die Zuleitungen vom Zähler zu den Verteilungen betragen max. 2 × 6 mm2 Cu. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen sollen zunächst neue Zählerplätze entsprechend TAB sowie die Steigleitungen 5 × 16 mm2 erneuert werden. Wir sollen nur die derzeitigen Leerwohnungen komplett sanieren. Die übrigen Wohnungen sollen über die vorhandenen Verteiler einschließlich der alten Zuleitungen und Zähler weiterhin betrieben werden. Allerdings ist für diese Wohnungen die Sanierung der Badinstallationen vorgesehen. Hierfür soll ein zusätzlicher Verteiler angebracht werden, der parallel zum vorhandenen über das „alte“ Kabel eingespeist werden soll. Dazu haben wir Bedenken hinsichtlich Eingriffs in die Bestandsanlage, Auftrennung des PEN am HAK und dem Vorhandensein zweier Verteilungen. Der nach TAB zulässige Spannungsabfall wird für die meisten Wohnungen nicht eingehalten. Wir sind der Meinung, dass hier eine komplette Sanierung erforderlich wäre.
Antwort:
Vorweg. Solche und ähnliche Fragen, bezüglich Bestandsanlagen, ergeben sich fast täglich. In den VDE-Bestimmungen gibt es keine Forderung nach Anpassung alter elektrischer Anlagen an neuere Normen, vorausgesetzt, dass die bestehende elektrische Anlage nach den Normen errichtet wurden, die zum Zeitpunkt der Errichtung gegolten hatten und sich die elektrische Anlage nicht in einem desolaten Zustand befindet. Nur in ganz wenigen Fällen hat es bisher Anpassungsforderungen gegeben, die sich jedoch nicht auf die gesamte elektrische Anlage bezogen haben und auch nicht für die Anfrage relevant sind.
Eine Anpassung ist auch dann nicht gefordert, wenn es um das Auswechseln von Betriebsmitteln, z. B. Auswechseln von Kabel/Leitungen, Zähleranlagen, Verteilern und anderen elektrischen Betriebsmitteln geht, d. h. es besteht normativ keine Forderung, die vorhandene elektrische Anlage vollständig an neuere Normen anzupassen. In wenigen Fällen kann eine gewisse teilweise Anpassung notwendig sein.
In den meisten Fällen wird daher, aus Kostengründen oder auch aus Gründen der Zumutbarkeit für die Bewohner, die bestehende elektrische Anlage nicht vollständig erneuert, auch wenn das sehr vernünftig wäre.
Somit gibt es auch keine Forderung die klassische Nullung durch ein System mit getrenntem Schutzleiter und Neutralleiter zu ersetzen.
Bezüglich der Wohnungen mit Teilerneuerung habe ich im Bild, anhand der Angaben des Anfragenden, einen Vorschlag aufgezeigt.
Neue Zählerplätze/Zählerschränke. Die Forderung nach Errichtung neuer Zählerplätze wird durch den Netzbetreiber vorgegeben. Hierdurch soll z. B. erreicht werden, dass auch elektronische Haushaltszähler vorgesehen werden können.
Die Anforderungen hierzu sind aber nicht mehr in den TABs enthalten, sondern in der Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 [1]. Im Abschnitt 4.4 ist hierzu z. B. folgendes festgelegt: „Werden in bestehenden Kundenanlagen Erweiterungen oder Änderungen vorgenommen, gelten für die erweiterten oder geänderten Anlagenteile die jeweils aktuell gültigen Anforderungen an den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen am Niederspannungsnetz.“
Für die Wohnungen, für die die Zählerplätze und die Steigleitung und die gesamte elektrische Anlage erneuert werden, muss, wie oben bereits angeführt, neben den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) auch die VDE-AR-N 4100 [1] berücksichtigt werden. Hierbei ist zu beachten, dass bei Erneuerung der Zählerplätze auch ein Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) [2] errichtet werden muss, der üblicherweise im Zählerplatz einzubauen ist und ggf. auch einer im neuen Wohnungsverteiler. Hinweise hierzu sind in der Broschüre des ZVEH „Schutz bei Überspannungen in Niederspannungsanlagen“ [3], wo in der FAQ-Liste entsprechende Aussagen zum Überspannungsschutz, beim Wechsel der Zählerplätze, enthalten sind.
Fazit. Damit dürfte für die Wohnungen, die vollständig erneuert werden, alles klar sein.
Autor: W. Hörmann
Literatur
[1] VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel:2019-04 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung).
[2] DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443):2016-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-44: Schutzmaßnahmen Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen Abschnitt 443: Schutz bei transienten Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen.
[3] Schutz bei Überspannungen in Niederspannungsanlagen Neuerungen in der DIN VDE 0100-443:2016-10 und der DIN VDE 0100-534:2016-10; Herausgeber ArGe Medien im ZVEH, Frankfurt am Main; Stand: Mai 2020.

