Es wird sehr viel über die neue Beleuchtungsnorm DIN 12 464 gesprochen. Wie ist die Beleuchtungsstärke in Treppenhäusern von Wohnanlagen geregelt, z. B. ein Treppenaufgang mit fünf Geschossen und zehn Wohnungen? Der TÜV sagt aus: In Anlehnung an Arbeitsstätten nach alter Norm 100 lx und jetzt 150 lx. Meiner Meinung nach ist das nicht richtig. Man benötigt aber eine klare Aussage für den Bauherren.