Bezüglich des Beitrags "Ersatzstromerzeuger" in ep 8/2006 ergibt sich eine Frage. Als Leistungsgrenze für die beschriebenen „kleineren“ Stromerzeuger in Kapitel 3 wird eine Leistung von 10 – 13 kVA benannt. Zudem gelten laut Kapitel 4 die Regelungen aus DIN VDE 0100-551 bzw. DIN VDE 0100-410 mit Isolationsüberwachung bzw. mit 100000 Vm. Im Kapitel 6 sind Stromerzeuger „größerer“ Leistung beschrieben, die im TN-C-Netz als Einspeisepunkte ohne Schutztrennung fungieren. Wie groß ist diese „größere“ Leistung anzusetzen? Aus der Angabe „63-A-Steckdose“ folgt eine Leistung beginnend unter 40 kVA (oder noch niedriger).