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Elektrotechnik

Aus der Rechtssprechung - Auf dem Weg vom Freund zur Arbeit verunglückt

ep11/2000, 1 Seite

Mit einer sehr weitgehenden Entscheidung erkennt das LSG Baden-Württemberg den schweren

Verkehrsunfall einer 19-jährigen

an.


Arbeitssicherheit Neue Meisterbroschüren Aus der Reihe „Arbeitsschutz konkret“: Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen Die Broschüre wurde für Elektrofachkräfte und ihre Helfer zusammengestellt. Besonders bei Arbeiten in und an elektrischen Anlagen sind die Unfälle oft auf sicherheitswidriges Verhalten zurückzuführen. Gesammelt und ausgewertet wurden die Erfahrungen aus vielen Unfällen, die für die Sicherheit der Arbeitnehmer erlassenen Vorschriften und Regeln erläutert und Hinweise zu ihrer Anwendung gegeben. Dabei werden viele Aspekte der Arbeit an elektrischen Anlagen beleuchtet. Nach einer Einführung über die Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms werden zunächst die fünf Sicherheitsregeln erklärt. Den Besonderheiten und Widrigkeiten des rauen Baustellenbetriebs ist ein eigenes Kapitel gewidmet, ebenso der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung und dem Umgang mit Gefahrstoffen. Außerdem werden Informationen zum Einsatz von Werkzeugen, der Brandbekämpfung und der ersten Hilfe gegeben. Bestell-Nr.: MB 6 - Preis: DM 3,50 Aus der Reihe „Tipps“: Benutzen von Leitern Die BGFE gibt speziell auf die Beschäftigten in den Betrieben zugeschnittene „Tipps“ heraus. Experten für Arbeitssicherheit tragen darin die wichtigsten Ratschläge und Hinweise zu speziellen Themengebieten zusammen. Die Tipps sind reich illustriert, enthalten prägnante Texte und sind für Betriebe der BGFE kostenlos. Der Sturz von der Leiter bildet nach wie vor einen Unfallschwerpunkt. Die Gründe dafür sind vielfältig, eine defekte Leiter, Stress und Hektik oder Bequemlichkeit. Der Tipp zum „Benutzen von Leitern“ zeigt die häufigsten Fehler und wie man es richtig macht. Aus der Rechtssprechung Auf dem Weg vom Freund zur Arbeit verunglückt Mit einer sehr weitgehenden Entscheidung erkennt das LSG Baden-Württemberg den schweren Verkehrsunfall einer 19-jährigen an. Die Klägerin war am Unfalltag polizeilich in der Wohnung ihrer Eltern gemeldet. Sie verbrachte dort jedoch nur 3 Tage in der Woche und die restlichen 4 Tage bei ihrem Freund. Die Entfernung der Wohnung ihres Freundes zur Arbeitsstelle beträgt 22 km, diejenige von der elterlichen Wohnung 1 km. Am Unfalltag verunglückte sie auf dem Weg von ihrem Freund zur Arbeitsstelle. Das LSG Baden-Württemberg kommt in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass die Klägerin zum Unfallzeitpunkt unfallversichert war. Zwar habe sie ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt angesichts ihrer polizeilichen Meldung bei ihren Eltern, denn dort befand sich die gesamte persönliche Habe, aber der Weg von der Wohnung ihres Freundes zur Arbeitsstelle sei als sogenannter „Weg vom dritten Ort“ versichert. Die Dauer des Aufenthaltes am Wohnort des Freundes sei so erheblich, dass es sich nicht nur um eine Unterbrechung oder einen Umweg vom üblichen Weg zur Arbeit gehandelt habe. Unerheblich ist nach Ansicht des Gerichts dabei, dass sich der unfallbringende Weg von üblicherweise 1 km auf 22 km erhöht hat. Bei den heutigen Straßenverhältnissen müsse auch ein wesentlich längerer Weg zur Arbeit nicht stets als ungewöhnlich lang angesehen werden. Ferner ordnet das Gericht die Wohnung des Freundes dem „erweiterten häuslichen Bereich“ zu und setzt den unfallbringenden Weg dem üblichen Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte gleich. Die wechselnden Ausgangspunkte ergäben sich aus der verständlichen familiären und individuellen Situation unter Berücksichtigung einer auf längere Sicht geplanten Beziehung der Klägerin. Sie wollte sich langsam von ihrem Elternhaus lösen und ausprobieren, wie sich ihre Beziehung zu ihrem Freund bei längerem Zusammensein entwickeln würde. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes wird mit dieser Einzelfallentscheidung bewusst weit ausgelegt. (LSG Baden-Württemberg vom 16.10.1997; Az.: L 10 U 851/97) Elektropraktiker, Berlin 54 (2000) 11 956 Branche aktuell In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kooperation mit der BG

Autor
  • J. Jühling
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