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Aus der Rechtssprechung - Auch bei kurzem Umweg kann Versicherungsschutz entfallen

ep1/2005, 1 Seite

Wenn auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle auch nur ein kleiner Umweg eingelegt wird, so riskiert der Arbeitnehmer den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung.


   

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Autor
  • J. Jühling
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