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Aus dem Unfallgeschehen - Klebestreifen half nicht gegen Wiedereinschalten

ep1/2005, 1 Seite

Am Unfalltage führte einer der Monteure die erste Sicherheitsregel aus, indem er die Sicherungsautomaten am Hausverteiler betätigte und damit die angeschlossenen Steckdosen- und Schalterstromkreise freischaltete. Die zweite Sicherheitsregel – „Gegen Wiedereinschalten sichern“ – führte er nur mangelhaft durch Überkleben der Leitungsschutzschalter mit Isolierband aus (Bild 1). An der Arbeitsstelle stellte er entsprechend der dritten Regel die Spannungsfreiheit mit einem zweipoligen Spannungsprüfer fest. Erst dann begannen die Monteure mit ihren Arbeiten. Innerhalb des Zeitraumes zwischen der Montage zweier Wandsteckdosen des gleichen Stromkreises muss ein Unbekannter eines anderen Gewerkes auf der Baustelle den Stromkreis wieder zugeschaltet haben.


Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 1 27 BETRIEBSFÜHRUNG Neu aufgelegte Broschüre Erste Hilfe erhöht Überlebenschancen Ereignet sich in einem Betrieb ein schwerer Unfall, z. B. ein Elektrounfall mit Herzstillstand, muss sofort der Rettungsdienst alarmiert und Erste Hilfe am Unfallort geleistet werden. Ohne Erste Hilfe sinken die Überlebenschancen des Verletzten innerhalb kurzer Zeit. Beim Benachrichtigen des Rettungsdienstes ist auf das Wesentliche zu achten: Wo? Was? Wie viele Verletzte? Welche Art von Verletzung? Die Broschüre „Erste Hilfe - mit Sonderteil Stromunfall“ (Bestell-Nr. MB 17) kann kostenlos online unter www.bgfe.de (Bereich „Medien“ „Arbeitsschutz konkret - Meisterbroschüren“) heruntergeladen oder für 2,80 Euro bestellt werden. Übrigens, wer wegen eines Arbeitsunfalls einen Arzt aufsucht, muss keine Praxisgebühr zahlen. Jetzt intranetfähige Version Die CD-ROM „Infos und Trends“ mit vielen wichtigen Hinweisen zum sicheren Arbeiten kann allen Kolleginnen und Kollegen jetzt auch auf diesem Weg zur Verfügung gestellt werden: Zusätzlich zur bewährten Version „Infos und Trends“ für den einzelnen Computer-Arbeitsplatz hat die BGFE die intranetfähige Version entwickelt, die sich schnell und einfach installieren lässt. Damit ist „Infos und Trends“ auf jedem gewünschten Computerarbeitsplatz im Unternehmen per Mausklick verfügbar. Inhaltlich entspricht die Intranetversion der bereits produzierten Standardversion. Sie informiert über aktuelle Gesetze, Vorschriften und Seminare zur Arbeitssicherheit, präsentiert das BGFE-Medienangebot, listet Kontaktadressen und Ansprechpartner bei der BGFE auf, bietet Muster- Formulare zum Ausfüllen, Ausdrucken und Abschicken u. v. m. Die intranetfähige CD-ROM kann ab sofort per Bestellformular angefordert werden. Dabei ist die Anzahl der benötigten Lizenzen anzugeben - gemeint ist die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die voraussichtlich gleichzeitig auf die Software zugreifen werden. Das Bestellformular erhält man unter der Telefonnummer: 02 21 37 78-10 30. Online steht das Bestellformular unter: www.bgfe.de, Medien, Informationsmittel, Elektronische Medien - als pdf-Formular zum Ausdrucken, Ausfüllen und Absenden zur Verfügung. Tag der Sicherheit Ein breit gefächertes Angebot an Themen und eine Fachausstellung erwartet die Teilnehmer beim 15. Tag der Arbeitssicherheit. Der zweitägige Kongress des Landesverbandes Südwestdeutschland der gewerblichen Berufsgenossenschaften findet vom 15. bis zum 16. März 2005 in der Schwabenlandhalle statt. Wie bisher werden zwei Vortragsreihen angeboten. Als Themenschwerpunkte sind vorgesehen: · Managementsysteme im Arbeitsschutz · Physikalische Einwirkungen · Gefahrstoffe · Organisation des Arbeitsschutzes · Arbeitsschutz im Betrieb · Arbeitswelt - heute. Am Nachmittag des zweiten Tages findet ein Workshop mit Podiumsdiskussion zur Betriebssicherheitsverordnung statt. Die angegliederte Fachausstellung kann kostenlos besucht werden. Weitere Informationen: Württembergische Bau-Berufsgenossenschaft 71029 Böblingen Tel.: 07031 625-223 Fax: 07031 625-388 E-Mail: tad@bg26.bgnet.de Aus der Rechtssprechung Auch bei kurzem Umweg kann Versicherungsschutz entfallen Wenn auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle auch nur ein kleiner Umweg eingelegt wird, so riskiert der Arbeitnehmer den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Das Bundessozialgericht lehnte in einem jüngsten Urteil den Versicherungsschutz eines Arbeitnehmers ab, der auf dem Heimweg verunglückt war. Der Richter war der Auffassung, dass es sich nicht mehr um einen Arbeitsunfall handelte, da sich das Unglück auf einem Umweg ereignet hatte. Um bei einer Bank Geld abheben zu können, war der Kläger ca. 100 m vom direkten Heimweg abgewichen. Damit handelte es sich eindeutig um einen Umweg aus privaten Gründen. Das Geld war nicht im „Vorbeigehen“ auf dem direkten Weg abgehoben worden. Damit entfällt auch der Versicherungsschutz. Aus dem Unfallgeschehen Klebestreifen half nicht gegen Wiedereinschalten Arbeitsauftrag. Zwei Monteure einer Elektroinstallationsfirma sollten in einem Einfamilienhaus noch die restlichen Arbeiten erledigen. Die Einspeisung des Hausverteilers erfolgte noch über einen Baustromverteiler. Die Heizungsanlage war an eine provisorische separate Zuleitung am Hausverteiler angeschlossen. Andere im Einfamilienhaus tätige Gewerke nutzten für den Anschluss ihrer Betriebsmittel den Baustromverteiler. Unfallhergang. Am Unfalltage führte einer der Monteure die erste Sicherheitsregel aus, indem er die Sicherungsautomaten am Hausverteiler betätigte und damit die angeschlossenen Steckdosen- und Schalterstromkreise freischaltete. Die zweite Sicherheitsregel - „Gegen Wiedereinschalten sichern“ - führte er nur mangelhaft durch Überkleben der Leitungsschutzschalter mit Isolierband aus (Bild ). An der Arbeitsstelle stellte er entsprechend der dritten Regel die Spannungsfreiheit mit einem zweipoligen Spannungsprüfer fest. Erst dann begannen die Monteure mit ihren Arbeiten. Innerhalb des Zeitraumes zwischen der Montage zweier Wandsteckdosen des gleichen Stromkreises muss ein Unbekannter eines anderen Gewerkes auf der Baustelle den Stromkreis wieder zugeschaltet haben. Während die eine Steckdose noch spannungsfrei war, bekam der Monteur bei der Installation der nächsten einen elektrischen Schlag, als er gerade zwei blanke Kabelenden mit den Händen berührte. Es kam zu einer Hand-Hand-Körperdurchströmung. Trotz der einsetzenden Verkrampfung konnte er sich selbst befreien. Kurz danach verschlechterte sich sein Allgemeinzustand, und sein Kollege fuhr ihn dann ins nächstgelegene Krankenhaus. Unfallanalyse. Ursächlich für den Unfall muss vermutet werden, dass ohne über die möglichen Folgen im Klaren zu sein, ein Kollege eines anderen Gewerkes die Sicherungsautomaten wieder zugeschaltet haben wird. In Auswertung dieses Unfalles sind zwei Probleme anzumerken: Gerade bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen an einem Arbeitsplatz muss nach § 6 der BGV A1 zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung eine Person bestimmt werden, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Dies scheint im vorliegenden Fall nicht konsequent beachtet worden zu sein. Des Weiteren war die Sicherung gegen Wiedereinschalten offensichtlich nicht ausreichend. Für eine dritte Person musste der Klebestreifen nicht unbedingt als Warnung angesehen werden, dass an den betreffenden Stromkreisen gearbeitet wird (s. a. DIN VDE 0105 Abschnitt 6.2.2). Zur Ausführung der dritten Sicherheitsregel existieren eindeutigere Kennzeichnungsmöglichkeiten. Noch besser ist der Einsatz von Sperrelementen, die nicht von Dritten entfernt werden können. J. Jühling ARBEITSSICHERHEIT Kooperation mit der BG In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Klebestreifen eignen sich nicht als Warnzeichen „Nicht schalten“.

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Autor
  • J. Jühling
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