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Arbeits- und Gesundheitsschutz | Elektrotechnik

Aus dem Unfallgeschehen - Stromunfall wegen fehlender Koordinierung

ep4/2003, 1 Seite

Für einen Windpark war eine 3-feldrige 20-kVSchaltanlage errichtet worden. Zur Durchführung der abschließenden Messungen/Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme wurden vom Betreiber zwei verschiedene Firmen beauftragt.


dauert jeweils eine halbe Woche. Die BGFE hat die Regelungen hierzu in die BGV A 6 (VBG 122) aufgenommen. · Gib es in der neuen SiFa-Ausbildung eine Unterscheidung zwischen Ingenieuren und Technikern/Meistern? Ursprünglich war eine Unterscheidung in der Ausbildungsstufe II vorgesehen. Der wesentliche Unterschied lag darin begründet, dass der Sicherheitsingenieur seinen Schwerpunkt mehr auf dem planerischen, konzeptionellen Gebiet haben sollte und der Sicherheitstechniker/-meister mehr bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen vor Ort. Diese Unterscheidung soll nun nur noch für die Wahl des Praktikumthemas herangezogen werden. Bei der Ausbildung werden beide Zweige wieder zusammengeführt und die Schwerpunkte beider Richtungen allen Teilnehmer vermittelt. Mehr Informationen über die neue SiFa-Ausbildung finden Sie auch in der „brücke“ (01/2003). Aus dem Unfallgeschehen Stromunfall wegen fehlender Koordinierung Arbeitsauftrag: Für einen Windpark war eine 3-feldrige 20-kV-Schaltanlage errichtet worden. Zur Durchführung der abschließenden Messungen/Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme wurden vom Betreiber zwei verschiedene Firmen beauftragt. Unfallhergang: Am Unfalltage wollte eine der beiden Firmen die Schutzrelais der 20-kV-Anlage überprüfen. Dazu war der Schalterwagen des ersten Feldes herausgefahren worden. Die entsprechenden Prüfgeräte waren bereits angeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt betraten die Mitarbeiter der zweiten Firma die Schaltanlage. Sie sollten Kabelmantelprüfungen durchführen. Die Arbeitsverantwortlichen beider Firmen unterhielten sich kurz. Der Monteur der ersten Firma wurde darauf hingewiesen, dass er wegen der anstehenden Kabelprüfungen nicht die Schaltzelle 2 betreten sollte. Die Mitarbeiter der Kabelmessfirma verließen die Schaltanlage und begannen in rund 8 km Entfernung mit den Isolationsprüfungen. Beim Prüfen der sekundärseitigen Wandleranschlüsse in der ersten Schaltzelle berührte der verbliebene Monteur mit dem Kopf eine Sammelschiene. Er erlitt einen Stromschlag, da zum gleichen Zeitpunkt gerade die Prüfspannung zur Kabelprüfung anlag. Unfallanalyse: Die Monteure beider Firmen führten keine ausreichende Abstimmung durch. Der Arbeitsverantwortliche der Kabelmessfirma hätte klären müssen, ob sich für den Monteur der anderen Firma durch ihre Arbeiten Gefährdungen ergeben könnten. In Absatz 2, § 6 „Koordinierung von Arbeiten“ der BGV A1 „Allgemeine Vorschriften“ wird gefordert: „Übernimmt der Unternehmer Aufträge, deren Durchführung zeitlich und örtlich mit Aufträgen anderer Unternehmer zusammenfällt, so ist er verpflichtet, sich mit den anderen Unternehmern abzustimmen, soweit dies zur Vermeidung einer gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist.“ J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 4 Branche aktuell Die Stufen der Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft Ausbildungsstufe I Ausbildungsstufe II Ausbildungstufe III Präsenzphase I - 1 Woche Selbstlernphase I LEK 1 Präsenzphase II - 1 Woche Selbstlernphase II Selbstlernphase III Präsenzphase III - 2 Wochen Präsenzphase IV - 1 Woche Präsenzphase V - bis 1 Woche LEK 4 Praktikum LEK 2 LEK 3

Autor
  • J. Jühling
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