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Messen und Prüfen

Argumente für die Wiederholungsprüfung

ep11/2002, 1 Seite

Der „TÜV“ für die Elektroanlage ist eine häufig gestellte Forderung von vielen Elektrofachkräften. Doch auch ohne Zwang dürften sich viele Kunden zu einer Wiederholungsprüfung entschließen, wenn ihnen die Gefahren einer Unterlassung deutlich vor Augen geführt wird. Lesen Sie, welche Argumente hier am besten „ziehen“.


Gesetze können nicht alles regeln Sicherheitsrelevante Technik wird in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Sicherheit geprüft. So wird ein Auto zum TÜV gefahren, die Heizung auf Schadstoffausstoß überprüft und die Gasuhr kalibriert. Nur die Elektroanlage inklusive der Elektrogeräte wird viel zu selten und schon gar nicht regelmäßig geprüft! Medienwirksame Ereignisse wie Großbrände durch Kurzschluss oder „Stromtote“ passieren selten und geraten daher auch schnell in Vergessenheit. Doch vor allem Elektrofachkräfte sollten diese Unfälle nicht vergessen. Denn sie sind es oftmals, die zur Verantwortung gezogen werden. In Deutschland kommen durch Primärunfälle ca. 100 Personen durch Stromschlag ums Leben. Die Zahl der Sekundärunfälle ist jedoch erheblich größer. So werden 15 bis 20 Prozent aller Brände durch eine schlechte oder schadhafte Elektroinstallation bzw. durch schadhafte Geräte verursacht. Viele Elektrofachkräfte rufen angesichts dieser Fakten nach Gesetzen und klagen: „Ach wie schön wäre es doch, wenn ich, wie der Schornsteinfeger, in regelmäßigen Abständen zu meinen Kunden gehen könnte, meine Prüfungen durchführe und am Ende die Kasse klingelt.“ Wem es nicht gelingt, seine Kunden im privaten Bereich von der Sinnhaftigkeit einer sicheren Elektroanlage zu überzeugen, dem steht zumindest im gewerblichen Sektor der Gesetzgeber zur Seite. Diese Gesetze sind in der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft verankert und gelten für jeden Gewerbebetrieb. Seit einigen Jahren ist durch den vom ZVEH und seinen Innungen ins Leben gerufenen „E-Check“ ein Versuch gestartet worden, über die Argumentation der Vernunft und Sicherheit auch im privaten Bereich Prüfungen durchzuführen. Nach GMV (Gesunder Menschen-Verstand) sollte dies auch ohne Vorschrift oder Gesetz funktionieren. Häufig wird jedoch auf Kundenseite keine Notwendigkeit für die Investition in die Sicherheit gesehen, da den Privatkunden mögliche Gefahrenquellen und deren verheerende Auswirkungen erst bewusst gemacht werden müssen. Hier ist eine gute Argumentation und vor allem die Überzeugungskraft des Elektromeisters gefragt. Argumente sammeln und Kunden überzeugen Elektrofachkräfte sollten ihre privaten Kunden darauf hinweisen, wie schnell etwa durch Isolationsfehler in der Elektroinstallation ein Brand entstehen kann. Strom riecht nicht und deshalb sehen ihn viele Privatpersonen nicht als die Gefahr an. Man kann seinem Kunden auch seine Vorteile vorrechnen. Denn es gibt bereits Versicherungsunternehmen, die die Versicherungsbeiträge senken, wenn eine regelmäßige Überprüfung der Elektroanlage nachgewiesen werden kann. Da im gewerblichen Bereich bereits gesetzliche Regelungen bestehen, ist dieser Bereich ohne Trainingsphasen in Argumentation und Verkauf zu erschließen. Denn wird im gewerblichem Bereich nicht geprüft, so ist bei einem Schaden der Unternehmer Hauptverantwortlicher! Im § 5 der BGV A2 (VBG 4) heißt es: „1. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden: · Vor der 1. Inbetriebnahme und nach Änderung oder Instandsetzung durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. · In bestimmten Zeitabschnitten. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. 2. Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.“ In Deutschland gibt es über 30 verschiedene Berufsgenossenschaften und alle nutzen die BGV A2 (VBG4) für die Sicherheit Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Das Hauptargument der Elektrofachkraft beim gewerblichen Kunden lautet daher: wird diese Vorschrift missachtet und es kommt zum Schadensfall, so ist dies ein Gesetzesverstoß! Im Schadensfall, der durch den Unternehmer aufgrund der Vernachlässigung der Prüfpflicht verursacht wurde, ist es sehr gut möglich, dass die Versicherung den Schaden nicht bezahlt. Elektrofachkräfte sollten daher in ihrem eigenen und im Interesse ihres Kunden verstärkt Prüfungen anbieten und durchführen. Mit der Prüfung (Bild ) und der Protokollierung sind die Fachkräfte auf der sicheren Seite. Mit Prüfplaketten z.B. auf elektrischen Geräten werden zusätzliche Sicherheitsstandards eingeführt (Bild ). Ein Kunde, der seine Anlage überprüfen lässt, hat natürlich auch ganz persönlich seine Vorteile: · Einen sicheren Schlaf, denn er hat die geltenden Gesetze beachtet. · Ein gutes Gewissen, denn in unverschuldetem Schadensfall wird seine Versicherung gerade stehen. · Einen etwas dickeren Geldbeutel, denn er kann unter Umständen Versicherungsbeiträge sparen und vor allem Kosten vermeiden, die durch Schadensfälle auf ihn zukommen können. Die Wiederholungsprüfungen an Elektrischen Anlagen und Geräten bieten viele Möglichkeiten, zusätzliche Geschäftsfelder zu erschließen: · Bieten Sie Wiederholungsprüfungen als Service-Vertrag an, dann kommen Sie alle 4 Jahre wieder (im privaten Bereich). · Bieten Sie im gewerblichen Bereich Wartungsverträge an: zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Büros (alle 1 - 4 Jahre), zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte in der Werkstatt alle 1/2 Jahre und zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte auf Baustellen alle 1/4 Jahre. G. Teich Betriebsführung Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 11 913 Argumente für die Wiederholungsprüfung Der „TÜV“ für die Elektroanlage ist eine häufig gestellte Forderung von vielen Elektrofachkräften. Doch auch ohne Zwang dürften sich viele Kunden zu einer Wiederholungsprüfung entschließen, wenn ihnen die Gefahren einer Unterlassung deutlich vor Augen geführt wird. Lesen Sie, welche Argumente hier am besten „ziehen“. Die Wiederholungsprüfung von elektrischen Anlagen schützt Sachwerte und vor allem Menschen, die von diesen Anlagen umgeben sind Prüfplaketten erhöhen die Akzeptanz der Prüfung beim Kunden und geben ihm Sicherheit im Schadensfall Fotos: Fa. Beha

Autor
  • G. Teich
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