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Elektrotechnik | Wartung und Instandhaltung

Wartungspflichtige oder überwachungspflichtige elektrische Anlagen

ep3/2005, 1 Seite

Im Zusammenhang mit der o. g. Problematik (Betrieb von Akkumulatorenbatterien, ep 3/2005, S. 177) wurde in unserem Büro über die Begriffe "wartungspflichtige oder überwachungspflichtige elektrische Anlagen" diskutiert. Gibt es hierzu allgemeingültige Definitionen? Können Sie meiner Meinung folgen, dass die Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A 2 zur Wartung oder Überwachung i. Allg. die Grundlage bildet und ausreichend ist, wenn keine speziellen Vorschriften vorhanden sind?


   

Autor
  • H.-H. Egyptien
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