Skip to main content 
Messen und Prüfen | Innungen und Verbände | Elektrotechnik

Die ArGe Medien zieht Bilanz zum E-Check

ep8/1999, 4 Seiten

Über den aktuellen Stand der Aktion sprach der Elektropraktiker mit Ass. Jur. Hans W. Baumgärtler, Geschäftsführer des LIV des Bayrischen Elektrohandwerks und der ArGe Medien der Elektrohandwerke. Baumgärtler ist Autor zu diesem Thema im Jahrbuch „Chancen in der Elektrobranche”, erschienen 1999 im Verlag Technik Berlin.


ep: Die Wiederholungsprüfung E-CHECK ist inzwischen im Bewußtsein des Elektrohandwerks eingeprägt. Wie hat dieses Marktsegment die Umsatz- und Ergebnissituation geprägt? Existieren regionale Unterschiede? Wenn ja, wo sehen Sie die Ursachen? Baumgärtler: Der E-CHECK hat sich positiv auf die wirtschaftliche Situation des Elektrohandwerks ausgewirkt. Eine repräsentative Umfrage im vergangenen Jahr ergab, daß Betriebe, die den E-CHECK aktiv einsetzen, bundesweit in etwa ein Umsatzplus von rund 52 Mill. DM verzeichnen konnten. Das ist, wie ich meine, ein erstaunliches Ergebnis. Sicherlich kann und muß es verbessert werden. Aber insgesamt ist im Grunde genommen damit das Ziel erreicht, zusätzlichen Umsatz durch Wiederholungsprüfungen zu akquirieren. Inzwischen sind alle Landesinnungsverbände der ArGe Medien beigetreten (Ihre Zeitschrift berichtete anläßlich des Thüringer Verbandstages im Heft 5 darüber). Natürlich lassen sich regionale Unterschiede feststellen. Landesinnungsverbände nämlich, die den E-CHECK erst verspätet aktiv unterstützten, weisen bei den Umsatzzahlen kein besonderes Ergebnis auf. Und in den Regionen, wo die Betriebe über die Verbände aktiv in Sachen Verkausfsförderung geschult wurden, wie z. B. mit dem E-CHECK-Verkausfsförderungs-Seminar, erzielten die Betriebe auf Grund ihrer besonderen Kenntnisse in Marketing generell weitaus bessere Ergebnisse. ep: Sind aus Ihrer Sicht die Elektrohandwerker ausreichend qualifiziert, um den E-CHECK kompetent zur Sicherheit des Kunden auszuführen? Baumgärtler: Ihre Frage muß ich für die große Mehrzahl der Innungsbetriebe uneingeschränkt bejahen. Im übrigen gehörte es immer schon zur Aufgabe des Elektrohandwerkers, nach dem Abschluß von Arbeiten die entsprechenden Prüfungen und Messungen duchzuführen und zu dokumentieren. Um die Kompetenz bereits in der Ausbildung zu erhöhen, sind sowohl für Lehrlinge als auch für Meister die Themen elektrotechnische Sicherheit, Durchführung von Prüfungen ein ganz wichtiger Ausbildungs- und Prüfungsbestandteil. Jeder ausgelernte Geselle und noch mehr jeder Meister muß aufgrund der bestandenen Prüfung in der Lage sein, die einschlägigen sicherheitstechnischen Überprüfungen in Kenntnis der betreffenden VDE-Bestimmungen vorzunehmen. ep: Wer kontrolliert den Fachbetrieb, auch wenn er nicht der Innung angehört? Was passiert mit einem „schwarzen Schaf“? Baumgärtler: Die Leistung „E-CHECK“ gelangt nicht in die Hände von Nicht-Innungsbetrieben. Der E-CHECK ist als exklusive Leistung der Berufsorganisation ausschließlich für den Innungsfachbetrieb bestimmt. Das wird optisch erkennbar durch die Kombination von E-Blitz und E-CHECK in der Plakette. Um dem Mißbrauch vorzubeugen, vertreibt diese E-CHECK-Plakette exklusiv nur die ArGe Medien. Ein Betrieb kann sie somit nur kontrolliert über seinen Landesinnungsverband abfordern. Bei jeder Bestellung wird bei den einzelnen Verbänden überprüft, ob der Empfänger qualifiziertes Innungsmitglied ist. Insofern sind im Bereich der Innungen „schwarze Schafe“ ausgeschlossen. Eine Qualitätskontrolle der Nicht-Innungsmitglieder kann durch uns nicht erfolgen. Hier ist der aufgeklärte Verbraucher gefragt. Er sollte Leistungen aus diesem Bereich im Interesse der eigenen Sicherheit kritisch prüfen. ep: E-CHECK ist ja eigentlich nur eine spezielle Bezeichnung für eine Wiederholungsprüfung, die u.a. die VDE vorschreibt? Baumgärtler: Das ist nur zum Teil richtig. Der E-CHECK beinhaltet nämlich neben der Prüfung die Dokumentation des Prüfergebnisses, die sichtbare Bestätigung mit der Prüfplakette und vor allem eine qualifizierte Beratung über Verbesserungsmöglichkeiten in der Kundenanlage unter Sicherheits- und Energiesparaspekten. ep: Nun kann auch jemand normen- oder vorschriftengemäß arbeiten, der nicht der Innung angehört? Baumgärtler: Das ist richtig. Ohne Verwenden des geschützten Namens E-CHECK kann dieses Unternehmen seinem Kunden bescheinigen: Ich habe nach der und der Norm geprüft und deine Anlage ist in Ordnung. In einem solchen Falle erhält der Kunde zwar ein Bescheinigung, aber eben nicht die mit dem E-CHECK-Siegel verbundene kontrollierte, umfassende Sicherheit. Der Kunde ist dem Auftragnehmer ausgeliefert, da er in der Regel nicht den Wert der Bescheinigung beurteilen kann. ep: Stellt ein Kunde in einem solchen Falle nachträglich fest: Der Handwerker hat gepfuscht. Kann die Innung dann eingreifen? Baumgärtler: Bei einem Nicht-Innungsmitgliedsbetrieb fehlt der Innung jegliche Zuständigkeit. Soweit es sich allerdings um lebensgefährliche Mängel handelt, könnte das zuständige Energieversorgungsunternehmen benachrichtigt werden. Im Prinzip ist es aber immer Sache des Kunden, sich zu wehren. ep: Welche Möglichkeiten bestehen beim Versagen eines Innungs-Fachbetriebes? Baumgärtler: Bei Innungsmitgliedsbetrieben besteht eine bedingte Einflußmöglichkeit. Fällt ein Innungsbetrieb wiederholt negativ durch unsachgemäße Arbeiten auf, kann der betreffende Betrieb aus der Innung ausgeschlossen werden. Da sich eine solche Maßnahme sehr negativ auf die wirtschaftliche Situation des Betriebes auswirkt, stellt sie quasi einen zusätzlichen Verbraucherschutz dar. ep: Im Vordergrund der E-CHECK-Aktion steht oft die schlechte wirtschaftliche Ausgangslage des Handwerks. Welche Vorteile bringt dieses neue Geschäftsfeld aber dem Kunden, der sich sicher nachrangig um das Wohl seines Dienstleisters sorgt? Müßten nicht der Kunde und die Kundenvorteile mehr in den Vordergrund gerückt werden? Ist dadurch zu erklären, daß sich noch zu wenige der angesprochenen potentiellen Kunden überzeugen lassen? Baumgärtler: Der entscheidende Kundenvorteil ist seine Sicherheit. Sie steigt durch die kontrollierte Qualität E-CHECK beträchtlich. Und die Aufgabe der ArGe Medien besteht in erster Linie darin, den E-CHECK als Markenzeichen für eine Qualitätsprüfung durch den Innungsfachbetrieb in das Bewußtsein der Verbraucher, der privaten wie der gewerblichen, zu rücken. Der Kunde muß erkennen, welchen Vorteil das Güte-Siegel E-CHECK für ihn bringt. Und dahin sind wir auf dem besten Weg. In der Kundenwerbung argumentieren wir vorrangig mit den Themen Sicherheit, Energieeinsparung und Komfort. Das sind die Gründe, mit denen der Elektrobetrieb an den Kunden herantreten soll. Dem Kunden ist es letztlich egal, ob der Elektrohandwerker mehr Umsatz macht. Im Gegenteil, wird diese Absicht publik, wird der Kunde skeptisch und fühlt sich benutzt. Deswegen sind die entscheidenden Verkaufsargumente - ich wiederhole es - Sicherheit, Energieeinsparung, Komfort. ep: Gelegentlich werden Stimmen laut, die dem Handwerk Defizite bei der Verinnerlichung des Gedankens der Dienstleistung nachsagen. Wenn das auch aus Ihrer Sicht so ist, konnte Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 8 732 Report Interview Die ArGe Medien zieht Bilanz zum E-CHECK Über den aktuellen Stand der Aktion sprach der Elektropraktiker mit Ass. Jur. Hans W. Baumgärtler, Geschäftsführer des LIV des Bayrischen Elektrohandwerks und der ArGe Medien der Elektrohandwerke. Baumgärtler (Bild ) ist Autor zu diesem Thema im Jahrbuch „Chancen in der Elektrobranche“, erschienen 1999 im Verlag Technik Berlin. Der Geschäftsführer des LUV und der ArGe Medien Hans W. Baumgärtner mit der Aktion E-CHECK eine Verbesserung erzielt werden? Baumgärtler: Ein Gleichnis dazu: Die geöffnete Tür bedeutet für einen Versicherungsvertreter bereits die „halbe Miete“. Ist nämlich der Kunde gesprächsbereit, wird es für einen versierten Versicherungsagenten ein leichtes sein, diesem Kunden eine Versicherung zu verkaufen. Der Ansatzpunkt der Aktion E-CHECK ist dazu vergleichbar. Die qualifizierte Prüfung der Anlage wird als Türöffner benutzt. In dieser Richtung gibt es tatsächlich im Handwerk, und vor allem auch im Elektrohandwerk, erhebliche Defizite. Der Elektrohandwerker hat das Verkaufen seiner Leistungen nicht gelernt. In der Vergangenheit bestand dafür wohl auch keine besondere Notwendigkeit. Die Nachfrage war groß genug, um das Geschäft ertragreich zu bestreiten. Hier haben sich die Zeiten geändert. Der Kunde erkennt immer mehr seine Bedeutung. Er will beraten und umworben sein. Deshalb muß das Elektrohandwerk lernen, dem Kunden seine Leistungen anzubieten, ihm die Leistungen schmackhaft zu machen. Dem Kunden muß klar gemacht werden, daß er mit bestimmten Leistungen sicherheitstechnisch besser fährt, daß er durch Energiesparmaßnahmen Kosten verringert oder daß er mit elektrotechnischem Komfort einfach aufwandsärmer und bequemer lebt. Und hierin liegt die Hauptaufgabe des Elektrohandwerks, beim Kunden dafür Verständnis zu wecken, welches dann im Kauf der angebotenen Leistung endet. Insofern ist mit der Aktion E-CHECK der Einstieg in ein verändertes Dienstleistungsverhalten verbunden. Daß diese Idee, Marketingkenntnisse mit dem E-CHECK zu verbinden, greift, belegen die oben erwähnten Umsatzzahlen. Dahinter verbirgt sich die Erkenntnis, daß die Zukunft nur noch der Betrieb erreicht, der es versteht, seine Dienstleistung dem Kunden schmackhaft zu machen. ep: Wann muß bei neuerrichteten Anlagen die erste Wiederholungsprüfung erfolgen? Welche Qualität muß die Dokumentation der Neuanlage in dieser Hinsicht besitzen? Baumgärtler: Leider sind Wiederholungsprüfungen nur für Anlagen im gewerblichen Bereich zwingend vorgeschrieben. Grundlage ist die VBG 4, eine Basisvorschrift der Berufsgenossenschaften. In anderen Bereichen (Landwirtschaft, öffentliche Hand) existieren gleichartige, gesetzliche Vorschriften. Im privaten Bereich gibt es derartige Bestimmungen - sehr zum Nachteil des Betreibers - noch nicht. Die neue DIN VDE 0100 Teil 105 schließt zwar seit dem vergangenen Jahr elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von einer Wiederholungsprüfpflicht aus. Wir wissen aber, die VDE ist lediglich eine Empfehlung ohne Gesetzescharakter. Allerdings tendiert erfreulicherweise die Rechtsprechung in die Richtung, dem Vermieter bei Mietobjekten die Sorgfaltspflicht aufzuerlegen. Er muß die vermietete Elektro-Anlage in regelmäßigen Zeitabständen von einem Fachmann überprüfen lassen. Die Gerichtsbarkeit stützt sich hierbei auf das Mietrecht. Nach § 536 BGB muß der Vermieter die Mietsache zu Beginn der Mietverhältnisses und während der Mietdauer im einwandfreien Zustand halten. Und zur Mietsache gehört eben auch die elektrotechnische Ausrüstung. Liegt beispielsweise bei einem Brand die Ursache im elektrotechnischen Bereich (Bild ) und kann der Vermieter keine regelmäßigen Wiederholungsprüfungen nachweisen, haftet der Vermieter für diesen Schaden. Sowohl bei Neuanlagen als auch bei Wiederholungsprüfungen müssen deshalb Kunde und ausführender Elektrohandwerksbetrieb gemeinsam darauf achten, daß die Prüfung korrekt mit Prüf- und Meßprotokollen dokumentiert wird. Eigentlich liegt diese Verantwortung ausschließlich beim Fachbetrieb, weil im Schadensfall die Rechtssprechung eine sogenannte Umkehr der Beweislast praktiziert. Das heißt, der errichtende oder prüfende Elektrofachmann muß beweisen, daß er nicht der Schadenverursacher ist. Deshalb ist ein Elektrofachbetrieb gut beraten, das Ergebnis seiner Prüfung nach der Erstinstallation oder nach einer Wiederholungsprüfung umfassend und eindeutig zu dokumentieren. ep: Wann sollte nun in welchen Abständen eine Anlage erstmalig geprüft werden. Wer ist der Initiator dieser Wiederholungsprüfung, der ehemalige Auftragnehmer oder der Auftraggeber? Baumgärtler: Bei gewerblichen Anlagen ist die Situation klar. Es gelten die bekannten gesetzlichen Regelprüffristen. Initiator der Prüfung muß der Betreiber/Unternehmer sein. Die Dokumentationspflicht obliegt dem Handwerksbetrieb. Auf der E-CHECK-Plakette steht nicht nur das Datum der Überprüfung, sondern auch der Hinweis auf den Termin der Wiederholungsprüfung. Im privaten Bereich gibt es eine zwingende gesetzliche Vorgabe nicht. Aber auch hier sollte der errichtende Handwerksbetrieb in Anlehnung an die VBG 4 eine Wiederholungsprüfung nach 4 Jahren empfehlen. Und diese Verhaltensweise ist eben wieder ein Marketing-Gesichtspunkt. Ausschließlich an dem Elektrofachbetrieb liegt es, den Kunden rechtzeitig im Rahmen der Kundenpflege in geeigneter Weise auf die Wiederholungsprüfung hinzuweisen. Die „Wiedervorlage“ muß mit dem Ergebnis funktionieren: Lieber Kunde, vor 4 Jahren haben wir diese Anlage errichtet, sollten wir nicht mal nachschauen, ob noch alles in Ordnung ist. Und ein verständiger, im eigenen Interesse sicherheitsbewußter Kunde wird dann in der Regel nicht nein sagen, sondern dem fachmännischen Rat folgen. ep: Sind Gesetzesänderungen zu erwarten, die den privaten Besitzer von Elektronalagen - analog zur 7.Verordnung zum GSG und zur Heizanlagenverordnung Heiz-Anl V bei Gasgeräten - zur regelmäßigen Wiederholungsprüfung verpflichten? Baumgärtler: Im privaten Bereich wird eine gesetzliche Verpflichtung in absehbarer Zeit nicht zu erreichen sein. Im privaten Bereich wird eine gesetzliche Verpflichtung in absehbarer Zeit nicht zu erreichen sein. Dennoch ist sie die Vision und das langfristige Ziel der ArGe Medien. Allerdings habe ich Zweifel, ob uns das gelingt, zumal derzeit überall dereguliert wird und der mündige Bürger weniger gegängelt werden soll. Vielleicht treten in diesem Bereich zu wenig spektakuläre Menschenverluste auf, so daß dieses Thema für den Gesetzgeber nicht interessant ist. Ein Ansatzpunkt könnte allerdings der Bereich Versicherungsschäden sein. Statistiken belegen, daß ein Großteil des zu regulierenden Brandschadensvolumens seine Ursache im elektrotechnischen Bereich hat. Überspannungsschäden in der Elektronik könnten aus meiner Sicht ein zusätzlicher Ansatzpunkt sein, für den Privatmann eine gesetzliche Verpflichtung zu erreichen. Als Realist sehe ich dieses Ziel allerdings in weiter Ferne. Weitaus erfolgversprechender ist immer der persönliche Einfluß des Fachmannes auf den Kunden. Baumgärtler: Einen weiteren Aspekt möchte ich hinzufügen. Dem Ziel der umfassenderen Plazierung des E-CHECK dient das Thema Energieeinsparung. Dieses Ziel besitzt in der Regierungserklärung der derzeitigen Bundesregierung einen hohen Stellenwert. Die laufenden Förderprojekte, z. B. zu Photovoltaikanlagen, wird die ArGe Medien in der Werbung ausnutzen und die Chance der Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 8 734 Report So kann eine elektrische Anlage ohne E-CHECK aussehen. (Foto: Inst. f. Schadensforschung, Kiel) Energiesparberatung im Rahmen des E-CHECK besonders herausstellen. In diesem Zusammenhang wäre es denkbar, daß die Politik ihr Ohr öffnet, um eben durch regelmäßige Überprüfungen beispielsweise im Rahmen des E-CHECK zusätzliche Energieeinsparpotentiale verfügbar zu machen. ep: Welche Möglichkeiten und Chancen sehen Sie, den E-CHECK mit dem Jahr-2000- Problem zum Vorteil des Kunden zu verbinden? Baumgärtler: Das Jahr-2000-Problem ist für viele Betriebe ein sehr schwieriges Thema. Auf die vielen Empfehlungen unseres Bundesverbandes möchte ich deshalb nicht weiter eingehen. Dazu haben Sie Ihre Leser übrigens auch ausführlich informiert. Selbstverständlich können, nein besser sollten Jahr-2000-Aktivitäten mit dem E-CHECK verknüpft werden. Umgekehrt kann der E-checkende Handwerksbetrieb seinem Kunden die Prüfung der Jahr-2000-Fähigkeit seiner Anlagen anbieten. Beide Situationen setzen natürlich voraus, daß ein Betrieb sich mit dieser Problematik auseinandergesetzt hat und beurteilen kann, ob die Geräte seines Kunden bei der Jahrtausendwende zu Problemen führen werden oder nicht. ep: Abschließend noch eine ganz persönliche Frage. Ich hoffe, die ärgert Sie nicht. Haben Sie in Ihrem Wohn- und Arbeitsbereich bereits eine Wiederholungsprüfung durchführen lassen? Baumgärtler: Nein, Sie ärgern mich mit einer solchen Frage natürlich nicht. Wir empfehlen ja unseren Mitgliedsbetrieben: Geh mit gutem Beispiel voran und führe zunächst einmal den E-CHECK in deinem eigenen Betrieb durch. Persönlich mußte ich noch keine Wiederholungsprüfung durchführen lassen, da ich meine Wohnung erst vor zwei Jahren bezogen habe. Ich verfüge noch über eine Prüfplakette nach altem Modus. Aber aus den ganz persönlichen Gründen meiner eigenen Sicherheit werde ich natürlich zu gegebener Zeit der oben genannten Empfehlung folgen. In meinem Arbeitsbereich im Haus der Elektrotechnik in München gehört die regelmäßige Überprüfung der elektrotechnischen Anlagen und Geräte zum Standard. Dazu setzen wir eigenes, hochspezialisiertes Personal ein. Wir besiegeln allerdings die hausinterne Prüfung (noch) nicht mit der E-CHECK-Plakette. Baumgärtler: Abschließend noch ein Hinweis. Der E-CHECK im gewerblichen Bereich bietet erheblich mehr Chancen als im privaten Bereich. Gewerbebetriebe sind elektrotechnisch weit komfortabler und umfangreicher ausgestattet. Damit der Fachbetrieb die daraus resultierenden, erhöhten Forderungen an das Prüf-Know-how, an die zu beachtenden Vorschriften vollständig erfüllen kann, entwickelte die ArGe Medien gemeinsam mit der Bundesfachlehranstalt in Oldenburg das Fortbildungsseminar „Der E-CHECK im Gewerbe“. ... entwickelte die ArGe Medien gemeinsam mit der Bundesfachlehranstalt in Oldenburg das Fortbildungsseminar „Der E-CHECK im Gewerbe“. Dieser Lehrplan enthält alles, was im gewerblichen Bereich aus elektrotechnischer Sicht zu berücksichtigen ist. Dazu zählen auch Spezialvorschriften aus dem Bau-und aus dem Versicherungsrecht, Spezialbestimmungen aus dem medizinischen Bereich etc. Das Seminar richtet sich an einen Personenkreis mit Meisterqualität, der in den Betrieben verantwortlich solche Prüfungen durchführt. Damit sind Prüf-Profis gemeint, für die das Messen kein Problem darstellt, die aber auch Spezialbestimmungen kennen und beachten müssen. Mit diesem Projekt hat die ArGe Medien ihre Ankündigung aus dem Jahr 1997 wahr gemacht. Herr Baumgärtler, wir danken Ihnen für das Gespräch und wünschen der Sicherheit des Verbrauchers und in ihrer Folge dem wirtschaftlichen Wohlergehen Ihrer Mitglieder weiterhin alles Gute. Das Gespräch führte J.Krause. Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 8 735 Report

Autor
  • J. Krause
Sie haben eine Fachfrage?