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Elektrotechnik | Installationstechnik

Anschluss eines Defibrillators

ep10/2006, 1 Seite

In einem Gemeindezentrum, dessen Umbau wir zur Zeit planen, soll für Notfälle ein Defibrillator stationiert werden. Da dies ein mobiles medizinisches Gerät zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen mit Hilfe von Stromstößen ist, besteht die Frage, ob beim Anschluss Besonderheiten zu beachten sind?


Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 10 800 LESERANFRAGEN LESERANFRAGEN Prüfen der Elektroanlagen im Seniorenheim ? Ist ein Seniorenheim mit seiner Elektroinstallation eine „Betriebsstätte besonderer Art“ und falls ja, gilt dann die in BGV A3 angegebene Prüffrist von einem Jahr? ! Unter Betriebsstätten besonderer Art werden nach DIN VDE 0100 alle Orte, Bereiche oder Anlagen verstanden, für die in der Gruppe 700 dieser Norm eine die allgemein gültigen Normen der Gruppen 100 bis 600 ergänzende VDE-Bestimmung enthalten ist. Außerdem sind u. a. Orte mit Menschenansammlungen (VDE 0108), Feuerungsanlagen (VDE 0116) und Prüfanlagen (VDE 0104) als solche „besonderen“ Betriebsstätten anzusehen. Weiterhin gibt es viele andere Betriebsstätten mit besonderen Bedingungen, für die es sich - nach Ansicht der Normensetzer - nicht lohnt eine gesonderte Norm zu erarbeiten, da sich die zu nennenden „besonderen“ Errichtungs- und Prüfvorgaben mit einigem Nachdenken aus den anderen Normen ableiten lassen. Neben den Küchen und Großküchen, Spielplätzen, Gartenhäusern und Garagen gehören sicherlich auch Seniorenheime dazu. Ob diese Lösung nun in jedem Fall die beste ist, sei dahingestellt, aber irgendwo muss ja eine Grenze gezogen werden. Es gibt schon genügend Normen, in denen rechtliche und bürokratische Teile wesentlich mehr Platz benötigen, als die wenigen den besonderen Fall betreffenden technischen Festlegungen. Aufgaben der zuständigen Elektrofachkraft. Es ist sicherlich vertretbar, wenn erwartet wird, dass sich die jeweils verantwortliche Elektrofachkraft die zu beachtenden Vorgaben - z. B. für Seniorenheime - aus den Landesgesetzen und den DIN VDE Normen der Reihen 0100 sowie 0108 selbst zusammenstellt. Dies ist sogar unvermeidbar, denn je nach Alter und Anzahl der Senioren, Art und Niveau der Betreuung, Größe der Wohnungen sowie weiteren Merkmalen ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die elektrotechnischen Besonderheiten der jeweiligen Elektroinstallation. Gleiches gilt auch für die Notwendigkeit und die Termine der Wiederholungsprüfung. Einige Seniorenheime entsprechen lediglich einem großen Wohnhaus. Andere enthalten neben verschiedenen Arten von Wohnungen (35m2 - 150m2) auch alle denkbaren medizinischen, sozialen, gastronomischen und kulturellen Einrichtungen. Hinzu kommen Baderäume, Fahrstühle usw. sowie das Alter der Häuser und Installationen. Daher ist das Festlegen nur einer bestimmten Prüffrist, eines bestimmten Prüfumfangs oder der Zulässigkeit einer Prüfung in Form von Stichproben für alle Elektroanlagen nicht ausreichend. Es wäre ebenso wie bei der globalen Festlegung in den Erläuterungen zur BGV A3 (1 Jahr für besondere Betriebsstätten) nicht zu empfehlen, ja fahrlässig, das ganze Haus über den gleichen Kamm zu scheren. Sie werden also nicht darum herum kommen, die Besonderheiten der einzelnen „kleinen Betriebsstätten“ in dem jeweiligen Seniorenheim festzustellen, zu bewerten und dann jeweils festzulegen, in welcher Form und wie oft die elektrischen Anlagen/Teile zu prüfen sind. Empfehlenswert ist wohl auch, immer den Aus- oder Umzug eines Bewohners als Anlass für eine Prüfung zu nutzen. Es kann somit keine Gesamt-Prüffrist für ein Wohnheim geben. Einbeziehen ortsveränderlicher Geräte. Gerade in letzter Zeit kam es wegen defekten oder unbeaufsichtigten Heizdecken, Pflegebetten, Kochherden und Wasserkochern mehrfach zu Bränden in Senioren- und Pflegeheimen. Auch diese Gefährdungen sollten in den Prüfristen ihren Niederschlag finden. Prüffristen. Ich darf noch darauf hinweisen, dass die Prüffristen gemäß Betriebssicherheitsverordnung vom Arbeitgeber, in diesem Fall also vom Leiter des Seniorenheims, festzulegen sind [1]. Dieser kann, und muss wohl auch, die Verantwortung für das Prüfen und damit auch für das Bestimmen der Prüfristen einer „befähigten Person“ (Elektrofachkraft) übertragen. Diese hat dann alle genannten und gegebenenfalls weitere konkrete Bedingungen für die verschiedenen „besonderen Betriebsstätten/Anlagen“ im Seniorenheim zu berücksichtigen. Hilfestellung zum sachgerechten Ermitteln der Prüffristen enthält [2]. Literatur [1] Bödeker, K.; Melzer, E.: Besonderheiten beim Prüfen in Seniorenheimen. Elektropraktiker 60(2006)5, S. 382-386. [2] Bödeker, K.: Prüffristen sind keine Wunschtermine. Elektropraktiker 59(2005)6, S. 464-468. K. Bödeker Anschluss eines Defibrillators ? In einem Gemeindezentrum, dessen Umbau wir zur Zeit planen, soll für Notfälle ein Defibrillator stationiert werden. Da dies ein mobiles medizinisches Gerät zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen mit Hilfe von Stromstößen ist, besteht die Frage, ob beim Anschluss Besonderheiten zu beachten sind? ! Für den Anschluss eines Defibrillators ist im Hinblick auf die fest mit dem Gebäude verbundene elektrotechnische Anlage nichts zu beachten, was über eine normale Elektroinstallation hinausgeht. Diese Frage soll aber dennoch Anlass dazu sein, einige Hinweise zu geben, warum keine Veränderung an der Anlage notwendig ist und was die verantwortliche Elektrofachkraft beachten sollte, um spätere Nutzer beraten zu können. Hinweise 1. Ein Defibrillator, wie er inzwischen verstärkt zur Ersthilfe in öffentlichen Räumen installiert wird, ist ein medizinisches elektrisches Gerät, das für diesen Zweck hergestellt wurde und autark ohne einen Netzanschluss funktioniert. Für den mobilen Einsatz enthält das Gerät eine Akkumulatoren-Batterie. Diese Unabhängigkeit für einen ganz bestimmten Zweck erklärt, warum keine besonderen Vorkehrungen in der Elektroinstallation notwendig sind. Es ist darauf zu achten, dass das medizinische elektrische Gerät vom Hersteller auch wirklich für diesen Zweck vorgesehen ist und auch entsprechende Zertifizierungen besitzt. Zudem sind Hinweise zu berücksichtigen, die der Hersteller für die Montage gibt. 2. Es ist unerlässlich, dass das Gerät in den vom Hersteller vorgegebenen Fristen gemäß DIN VDE 0751-1 von einer Fachperson geprüft wird, die auch in die Bedienung des Geräts eingewiesen ist. 3. Die Funktionstüchtigkeit ist sehr wesentlich von Alter und Ladezustand der Akkumulatoren-Batterie abhängig. Schon deshalb sind die Prüfungen regelmäßig durchzuführen, da der Hersteller nicht alle Umgebungsbedingungen, denen das Gerät ausgesetzt sein könnte, beachten kann. Hierbei spielen vor allem die Temperatur und auch Temperaturschwankungen eine große Rolle. So sollte das Gerät nicht in Räumen angebracht werden, die wesentlich über oder unter Zimmertemperatur gehalten werden und insbesondere nicht dort, wo es zu starken Temperaturschwankungen kommen kann (z. B. durch Sonneneinstrahlung). Da die regelmäßige Ladung des Gerätes gewährleistet sein muss, bietet ein Festanschluss des Ladeteils zusätzliche Sicherheit. So können Unbefugte oder „übersparsame“ Nutzer nicht den Netzstecker ziehen. T. Flügel Fragen an Liebe Abonnenten! Wenn Sie mit technischen Problemen kämpfen, Meinungsverschiedenheiten klären wollen oder Informationen brauchen, dann suchen Sie unter www.elektropraktiker.de (Fachinfo/Archiv). Finden Sie dort keine Antwort, richten Sie Ihre Fragen an: ep-Leserservice 10400 Berlin oder Fax: (030) 42 151-251 oder e-mail: richter@elektropraktiker.de Wir beraten Sie umgehend. Ist die Lösung von allgemeinem Interesse, veröffentlichen wir Frage und Antwort in dieser Rubrik. Beachten Sie bitte: Die Antwort gibt die persönliche Interpretation einer erfahrenen Elektrofachkraft wieder. Für die Umsetzung sind Sie verantwortlich. Ihre ep-Redaktion ELEKTRO PRAKTIKER EP1006-800-805 22.09.2006 8:38 Uhr Seite 800

Autor
  • T. Flügel
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