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Normen und Vorschriften | Installationstechnik

Alte und neue Normen für Bade- und Duschräume

ep9/2004, 2 Seiten

In dieser Beitragsserie werden die Kompetenzen eines modernen Elektrobetriebes dargestellt. Am Beispiel einer Badsanierung löst der „EP-Serienheld“ – Oskar Ohm – vielfältige Aufgaben. Heute betrachtet der Elektromeister die Normung. Dazu vergleicht er den Normenstand, der zur Zeit der Errichtung des Hauses von der Familie Fischer gültig war, mit der aktuellen Ausgabe.


Vergleich der Normen Anlässlich der Renovierungs- und Umbauarbeiten bei Familie Fischer hat sich Elektromeister Oskar Ohm noch einmal intensiv mit dem Normungsstand bezüglich des Badezimmers auseinander gesetzt. Er vergleicht den zur Zeit der Errichtung des Bades gültigen Stand mit der aktuellen Norm. Über die Neuerungen in der „Badezimmernorm“ DIN VDE 0100 Teil 701 (02/2002) wurde Oskar bereits vor zwei Jahren durch seine Fachzeitschrift [1] informiert. Die früher gültigen Vorschriften fielen ihm kürzlich beim Aufräumen in die Hände: ein handliches Heft im Taschenbuchformat von 1973. Darin steht im § 49 auf vier Seiten alles Wesentliche zum Thema „Baderäume und Duschecken“. Beim Vergleich mit der sieben A4-Seiten-starken aktuellen Version (zwei Seiten Änderung von Februar 2004 nicht mitgerechnet) stellt Oskar fest, dass sich an den grundsätzlichen Anforderungen nicht viel geändert hat. Einteilung der Schutzbereiche Alter Stand. Bereits vor 30 Jahren war in der Norm ein so genannter Schutzbereich oder „Sprühbereich“ definiert. Darin galten besondere Anforderungen. Dieser Bereich umfasste das Innere der Wanne und einen 60 cm breiten Streifen um die Wanne herum. Der Schutzbereich endete in 2,25 m Höhe. Neuer Stand. Heutzutage unterteilt man drei Schutzbereiche. · Bereich 0: Er umfasst das Innere der Wanne. · Bereich 1: Zu diesem Bereich zählt der Raum oberhalb der Dusch- oder Badewanne bis zu einer Höhe von 2,25 m über dem Fußboden. Seit 2002 ist der Hohlraum unterhalb der Wanne dem Bereich 1 zuzuordnen. Dieser Raum war vorher nicht definiert. · Bereich 2: Ein 60 cm breiter Streifen um die Wanne herum stellt den Bereich 2 dar, auch dieser endet - wie schon im Jahr 1973 - in 2,25 m Höhe (Bilder a und b). „Das ist ja praktisch so wie damals“, denkt sich Oskar. Doch die Bereiche sind mittlerweile unterteilt, nicht mehr rechteckig und für den Fall fest angebrachter Trennwände gibt es jetzt ein so genanntes Fadenmaß zur Festlegung der Bereichsgrenze (Bild c). Praxistipp. Die besondere Regelung mit dem Fadenmaß für Duschen ohne Wanne hatte Oskar Sorgen bereitet (Bild d). Das Problem war der mit 1,2 m vorgeschriebene Schutzabstand zum Lichtschalter, der bei der Renovierung des Badezimmers der Familie Fischer einzuhalten ist. Oskar löste das Problem dadurch, dass er den Lichtschalter in eine abgeschrägte Konsole setzte (Bild ). Leitungsmaterial und Leitungsführung Damals wie heute ist die Verlegung von Stegleitung NYIF in allen (Schutz-)Bereichen unzulässig. Heute werden im Bad ausdrücklich Leitungen mit angeschlossenem Schutzleiter gefordert. Fremde Leitungen, die nicht das Badezimmer versorgen, dürfen nur unter Einhaltung einer zulässigen Restwanddicke von 6 cm verlegt werden. Es sei denn, die Stromkreise der Leitungen sind durch RCD mit Bemessungsdifferenzströmen ) 30 mA geschützt. Auch solche Leitungen müssen einen angeschlossenen Schutzleiter mitführen. Diese Normenanforderung war für Oskar der Anlass, im Zuge der Badrenovierung bei Familie Fischer eine Fehlerstromschutzeinrichtung nachzurüsten. Zulässige Betriebsmittel Bei der Frage, welche Betriebsmittel in welchen Bereichen installiert werden dürfen, entdeckt Oskar wieder bekannte Anforderungen für den Bereich 1. Es dürfen installiert werden: · ortsfeste und fest angeschlossene Warmwassergeräte, · Whirlpooleinrichtungen, · Abwasserpumpen sowie · Stromkreise mit Kleinspannung (SELV und PELV) ) AC 25 V bzw. DC 60 V. In der 2002er Norm hatte man offensichtlich vergessen, Einbauventilatoren (Abluftgeräte) mit in die Liste der zulässigen Betriebsmittel aufzunehmen. Das wurde Anfang dieses Jahres nachgeholt. Schutzart. Im Bereich 0 ist die Mindestschutzart IP X7, in den Bereichen 1 und 2 mindestens IP X4 einzuhalten. Praxistipp. In diesem Zusammenhang sind Oskar schon mehrfach Normenverstöße im Altbaubereich aufgefallen. Ein typisches Beispiel zeigt Bild . Unzulässigerweise wurde ein Heizstrahler - obendrein ohne Feuchtigkeitsschutz - oberhalb der Wanne in 2 m Höhe angebracht. Oskar hatte einige Probleme, die Hausbesitzer von der Notwendigkeit zu überzeugen, den Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 9 716 BETRIEBSFÜHRUNG Alte und neue Normen für Bade- und Duschräume In dieser Beitragsserie werden die Kompetenzen eines modernen Elektrobetriebes dargestellt. Am Beispiel einer Badsanierung löst der „EP-Serienheld“ - Oskar Ohm - vielfältige Aufgaben. Heute betrachtet der Elektromeister die Normung. Dazu vergleicht er den Normenstand, der zur Zeit der Errichtung des Hauses von der Familie Fischer gültig war, mit der aktuellen Ausgabe. ELEKTRO PRAKTIKER MEISTERWISSEN Autor Dipl.-Ing. Holger Clausing ist Lehrer am Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e. V. (bfe), Oldenburg. 0,6 m 2,25 feste Wasseraustrittstelle Bereich 2 Bereich 1 Bereich 1 a) Wanne (Seitenansicht) b) Wanne (Draufsicht) c) Wanne mit Trennwand (Draufsicht) d) Duschecke ohne Duschtasse (Draufsicht) Schutzbereiche im Badezimmer nach DIN VDE 0100-701 Einhaltung des Bereichs 1 bei einer Duschecke ohne Wanne Heizstrahler außerhalb des Bereiches 1 neu zu montieren. Mit einem Griff in die Trickkiste gelang es ihm schließlich. Er verwies auf den darunter angebrachten Wäschetrockner, der durch die Strahlungshitze bereits verformt war. Schalter und Steckdosen Steckdosen und Schalter dürfen erst außerhalb der Schutzbereiche angebracht werden. Das heißt, 60 cm vom Wannenrand entfernt oder 1,2 m von der Wasseraustrittstelle, wenn bei der Dusche keine Wanne vorhanden ist. Wie zuvor im Abschnitt „Einteilung der Schutzbereiche“ beschrieben, hat Oskar diese Forderung in eleganter und optisch ansprechender Form erfüllt. Zusätzlicher Potentialausgleich „Uralt“ und trotzdem immer wieder Gegenstand von Diskussionen ist der zusätzliche Potentialausgleich für berührbare leitfähige Teile. Für diesen Potentialausgleich müssen alle leitfähigen Rohrleitungssysteme, z. B. für Wasser und Heizung, mit einem Mindestquerschnitt von 4 mm2 Kupfer auf kurzem Wege miteinander verbunden werden. Der Anschluss metallischer Wannen wird aktuell allerdings nicht mehr gefordert. Praxistipp. Glücklicherweise war bei der hier betrachteten Badrenovierung bereits ein Potentialausgleichsleiter ausreichenden Querschnitts vorhanden. Oskar hat die neu verlegten Heizungs- und Wasserrohre problemlos anschließen können. Obwohl es nicht mehr gefordert ist, hat er die Badewanne gleich mit in den örtlichen Potentialausgleich einbezogen. Bei vielen Wannen ist ein entsprechender Anschlusspunkt vorhanden, der genutzt werden sollte. Schutzmaßnahmen In Räumen mit Badewanne oder Dusche sind für Stromkreise eine oder mehrere Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom ) 30 mA vorzusehen. Dieser zusätzliche Schutz darf nur entfallen für Stromkreise: · mit Schutztrennung, die ein einzelnes Verbrauchsmittel versorgen, · mit Schutz durch Kleinspannung SELV oder PELV oder solche, · die ausschließlich der Versorgung von fest angeschlossenen Wassererwärmern dienen. Praxistipp. Wenn eben möglich, sollten auch fest installierte Wassererwärmer an Stromkreise mit RCD angeschlossen werden. Fazit Abschließend betrachtet, fiel es Oskar nicht sonderlich schwer, das 30 Jahre alte Badezimmer der Familie Fischer bei der Renovierung auf den heutigen Normenstand zu bringen. Die einzige deutliche Änderung bezieht sich auf den Schutz durch 30-mA-Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen. Diese hätte Oskar Familie Fischer aber ohnehin empfohlen. Elektromeister Ohm zieht sein persönliches Fazit: „Normgerechtes Arbeiten ist gar nicht so schwer, wenn man sich frühzeitig informiert und mit etwas Phantasie an die Arbeit herangeht.“ Literatur [1] Hörmann, W.: Neuausgabe der Norm VDE 0100 Teil 701: Bestimmungen für das Errichten von elektrischen Anlagen in Räumen mit Badewanne oder Dusche. Elektropraktiker Berlin, 56(2002)2, Seite 108 bis 112. Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 9 Unzulässige Montage eines Heizstrahlers im Bereich 1

Autor
  • H. Clausing
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