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Betriebsführung

Aktuelles

ep5/2016, 0 Seite

Erfolgsgeschichte: Multifunktionsschalter von Rolf Arnold; Tesla: Elektrofahrzeug für den Massenmarkt; Urteil: Fristlose Kündigung nach exessiver Internetnutzung; Neue Broschüre: Verantwortung im Arbeitsschutz


405 Betriebsführung Elektropraktiker, Berlin 70 (2016) 5 | www.elektropraktiker.de Aktuelles Möglicher Durchbruch der Elektromobilität Elektrofahrzeug für den Massenmarkt Bislang wurde die Elektro-Oberklasse-Limousine „Model S“ von Tesla auch in Europa überraschend gut verkauft - und das mit Preisen um die 90000 Euro netto. Zu den Kauf-Argumenten gehörten die Beschleunigung eines Sportwagens und Reichweiten bis zu 550 km. Die neue kleinere und preiswertere Mittelklasse-Limousine „Model 3“ - Produktionsbeginn Ende 2017 - soll nun den Durchbruch in der Elektromobilität erzielen: Preis um 31000 Euro netto Batteriereichweite von 345 km und von 0 auf 100 km/h in weniger als 6 s. Das Fahrzeug kann schon jetzt geordert werden - mit einer Anzahlung von 1000 Dollar. Damit soll die Jahresproduktion der drei aktuellen Modelle (S, X und 3) von jetzt 80000 bis zum Jahr 2020 auf 500 000 E-Autos ausgebaut werden. Parallel dazu entsteht eine riesige Fabrik zur Produktion der benötigten Lithium-Ionen-Batterien. Bisher hat Tesla für seine Kunden ein weltweites Netz von 613 Ladestationen geschaffen, in Deutschland allein 53. Die sogenannten „Supercharger“ arbeiten mit 120 kW Gleichstrom und Ladezeiten um die 30 min. n Urteil: private internet Nutzung Fristlose Kündigung rechtmäßig Den vorliegenden Fall kommentierte die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-Gmb H: Es ging um einen Arbeitnehmer, der im Verdacht stand, seine Arbeitszeit intensiv für die private Internetnutzung zu verwenden. Die Nutzung des Internets war zwar den Mitarbeitern prinzipiell erlaubt, jedoch nur in geringem Umfang während der Pausen. Nachdem es anderweitige Hinweise auf eine umfangreiche private Nutzung gab, wertete der Arbeitgeber ohne Wissen des Mitarbeiters dessen Browserverlauf aus. Als sich herausstellte, dass auf die letzten 30 Tage Arbeit fünf Tage private Internetnutzung kamen, folgte die fristlose Kündigung. Der Mitarbeiter hielt diese für unwirksam. Das Gericht war anderer Ansicht: Zwar handle es sich beim Browserverlauf um persönliche Daten. Ein heimlicher Zugriff auf den Browserverlauf wäre jedoch zum Zweck der Missbrauchskontrolle datenschutzrechtlich zulässig. Der Browserverlauf durfte damit als Beweismittel verwendet werden, die Kündigung wegen der privat genutzten Arbeitszeit war wirksam. Allerdings ließ das Gericht die Revision zu - vgl. LAG (Landesarbeitsgericht) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Januar 2016, Az. 5 Sa 657/15. n BG ETEM: Neue Broschüre Verantwortung im Arbeitsschutz Die Broschüre wendet sich an den Unternehmer und zeigt auf, welche Aufgaben er konkret auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz hat. Inwieweit ist diese Verantwortung übertragbar, wie ist der Arbeitsschutz zu organisieren, welche Rolle spielt dabei die Berufsgenossenschaft? Das sind nur einige Fragen, die darin beantwortet werden. Damit erhält die Unternehmensführung Hilfe stellung, eine Grundlage für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu schaffen und Fach- und Führungskräfte sowie die Mitarbeiter für das Thema zu sensibilisieren. Die Broschüre „Verantwortung im Arbeitsschutz“ kann im Internet heruntergeladen werden unter: www.bgetem.de (Webcode 12201321). n Erfolgsgeschichte vom ep begleitet Multifunktionsschalter - entwickelt vom Elektromeister Dieser Multifunktionsschalter für Außenleuchten mit Bewegungsmelder ist für vier Betriebsarten einsetzbar: Automatik, Dauerlicht, Dauer-Aus, Zeitschaltung. Das bedeutet, neben der Bewegungsmelder-Funktion kann man mit einem Dreh Dauerlicht einstellen, den Bewegungsmelder ganz deaktivieren oder von Hand - mit Zeitintervall - für kurze Zeit das Licht anschalten. Daher ist der Schalter vor allem für die Haustür-, Garten- und Wege beleuchtung einsetzbar. Auf die Idee, einen solchen Schalter zu entwickeln, kam Elektro meister Rolf Arnold (Bild) „quasi auf der Baustelle“ - im Zusammenhang mit der Einführung von Bewegungsmeldern zum Schalten von Licht im Privatbereich. Gleich zu seiner Markteinführung vor mehr als zwölf Jahren erhielt Arnold mit dem Schalter den ep-Innovationspreis. Die damals begonnene mühsame Kleinarbeit hat sich gelohnt: Der Schalter ist heute als Arnold-Schalter patentiert, markenrechtlich geschützt und wird in Deutschland hergestellt. Es handelt sich um einen Hand-Automatik-Schalter mit integriertem Öffnertaster. Kombinierte Sensorleuchten müssen einen geschalteten Ausgang L' und eine mindestens 4-adrige Zuleitung haben. Er ist in den Schutzarten IP 20 und IP 44 sowie in Unter putz- und Aufputzvarianten verfügbar. Für Bewegungsmelder, die sich durch mehrfaches Ein- und Ausschalten in verschiedene Betriebsarten setzen lassen, ist er nicht geeignet. Den Schalter gibt es mittlerweile mit Original- deckungen vieler deutscher Schalterhersteller sowie zusätzlich mit der hauseigenen Abdeckung von 50 mm gemäß DIN 49075. Sie passt über Zwischenringe zu den meisten handelsüblichen Schalterprogrammen. Aktuell ist die Schalter-Baureihe in den Farben reinweiß, cremeweiß, alpinweiß, alufarben sowie anthrazit verfügbar und bestellbar per E-Mail unter: info@arnold-schalter.de - vgl. auch: www.arnold-schalter.de. „Es bereitet viel Freude, einen eigenen Schalter anbieten zu können, der zu 100 % ,Made in Germany` ist“, erklärte Arnold dem ep. n Rolf Arnold ist stolz auf seinen Schalter - hier ein Modell Das neue „Model 3“ soll endlich den Durchbruch für E-Mobile bringen

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