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Betriebsführung

Abgaben senken mit einer Betrieblichen Altersvorsorge

ep5/2003, 1 Seite

Mit der Tarifregelung des Zentralverbandes der Elektrotechnischen Handwerke (ZVEH) zur betrieblichen Altersvorsorge kann das Elektrohandwerk geltendes Recht umsetzen und dabei sogar die Abgabenlast pro Mitarbeiter senken.


Seit Herbst letzten Jahres können Innungsbetriebe aus dem Elektrohandwerk Tarifregelungen zur betrieblichen Altersvorsorge nutzen, die der ZVEH mit Rahmenvertragspartnern aus der Versicherungswirtschaft verhandelt hat. Das Besondere daran ist, dass Betriebe mit dieser neuen Zusatzaufwendung sogar Geld sparen können. Der kostensparende Effekt der Tarifregelung hält mindestens noch bis Ende 2008 an. Denn bis zu diesem Zeitpunkt bleibt nach dem Willen der rot-grünen Bundesregierung die arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer- und Arbeitgeber beitragsfrei in der Sozialversicherung. Über diesen Zeitpunkt hinaus bestehen bleibt die Steuerprivilegierung der Entgeltumwandlung. Denn je nach Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge ist für den „Vorsorgungslohn“ entweder keine oder nur eine Pauschalsteuer zu entrichten. Der ZVEH empfiehlt, die Vorteile der gegenwärtigen Rechtslage zu nutzen und soviel wie möglich Steuern . Ein Beispiel: Bei einer jährlichen Entgeltumwandlung von 500,- EUR liegt die Ersparnis des Arbeitgebers bei 54,25 EUR je Arbeitnehmer. Für den Arbeitnehmer ist hingegen der Netto-Aufwand je nach Durchführungsweg unterschiedlich hoch, da bei der Direktversicherung das umzuwandelnde Entgelt - einschließlich der Arbeitgeber-Zulage - der (vorgelagerten) Pauschalbesteuerung unterliegt. Dafür wird die spätere Rente aus einer Direktversicherung nur mit ihrem vergleichsweise geringen „Ertragsanteil“ besteuert. Die Rente aus einer Pensionskasse, deren Beiträge jetzt steuerfrei sind, unterliegt hingegen im Alter als „sonstige Einkünfte“ voll der (nachgelagerten) Besteuerung. Da aber bei der Besteuerung der vergleichsweise niedrigen Alterseinkünfte die steuerlichen Freibeträge stärker zum Tragen kommen als in der Erwerbsphase, bleibt „unterm Strich“ die nachgelagerte Rentenbesteuerung bei durchschnittlich hohen Einkünften geringer als die vorgelagerte Besteuerung als Erwerbseinkommen. Für 500,- EUR zzgl. 50,- EUR tarifliche Arbeitgeber-Zulage, die ein männlicher Elektrohandwerker ab seinem 35. Lebensjahr jährlich für seine Altersvorsorge aufbringt, lassen sich derzeit bei den Rahmenvertragspartnern des ZVEH garantierte monatliche Altersrenten ab dem 65. Lebensjahr im Mittel von rund 163,- EUR erzielen. Die tatsächlich ausgezahlte Rente wird in der Regel sogar deutlich höher liegen, allerdings lässt sich die Überschussbeteiligung über lange Zeiträume - dies zeigt die jüngste Entwicklung an den Börsen - bekanntlich nicht vorhersagen. Für Jüngere unbedingt zu empfehlen ist der Einschluss eines Erwerbsminderungsschutzes. Die Absicherung dieses Risikos schmälert zwar die Höhe der Garantierente, sichert aber gleichzeitig eine Versorgung auch bei Erwerbsunfähigkeit, da hier die gesetzliche Absicherung mit der Rentenreform 2001 stark eingeschränkt wurde. Wer nicht eine lebenslange Rente, sondern eine Kapitalauszahlung bei Erreichen der Altergrenze vorzieht, sollte das geltende Steuerrecht nicht außer Acht lassen. Denn gerade bei Kapitalauszahlungen empfiehlt es sich den Durchführungsweg „Unterstützungskasse“ in die Überlegungen mit einzubeziehen, da Versorgungsleistungen aus einer Unterstützungskasse wie Arbeitseinkünfte besteuert werden und somit höhere steuerliche Freibeträge zur Anwendung gelangen. Um den Betrieben die Qual der Wahl bei der Entscheidung über den Durchführungsweg zu erleichtern, hat der ZVEH aus den fünf gesetzlichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) drei ausgewählt. Ferner wurden aus der Schar von Versorgungsträgern fünf Anbieter ausgewählt, die für ihre jeweiligen Versorgungsprodukte den Mitgliedsbetrieben der elektrohandwerklichen Verbandsorganisation Vorzugskonditionen einräumen: - Signal-Iduna - Volksfürsorge - Alte Leipziger - Metallrente - Kölner Pensionskasse. Für eine detaillierte, betriebsbezogene Beratung sind diese Rahmenvertragspartner zuständig. Hier sind Angebote zum jeweiligen Durchführungsweg und zu den abzusichernden Risiken abrufbar. Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 5 363 Abgaben senken mit einer Betrieblichen Altersvorsorge Mit der Tarifregelung des Zentralverbandes der Elektrotechnischen Handwerke (ZVEH) zur betrieblichen Altersvorsorge kann das Elektrohandwerk geltendes Recht umsetzen und dabei sogar die Abgabenlast pro Mitarbeiter senken. Betriebsführung

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