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(Foto: Andreas Morlok/pixelio.de)
Elektrosicherheit

Normen und Vorschriften

Zählerplätze

27.07.2018

Hauseigentümer oder Hausverwaltungen müssen auch die elektrischen Anlagen im Haus mitberücksichtigen. Dazu gehören auch Zählerplätze für die Aufnahme von Betriebsmitteln zur Energieübertragung. Welche Normen gelten für solche Plätze?

DIN VDE 0603-1 2017-06 (VDE 0603-1)

Zählerplätze – Teil 1: Allgemeine Anforderungen Die neu erschienene Norm gilt für Zählerplätze, die zur Aufnahme von Betriebsmitteln zur Energieübertragung, -verteilung und -messung in elektrischen Anlagen dienen. Der Einsatz erfolgt für Gewerbe und Hausinstallationen, wie z. B. in Wohnhäusern, Schulen, Verwaltungs-, Bürogebäuden im Innen- und Außenbereich bis zu einer Bemessungsspannung von AC 400 V. Zählerplätze nach dieser Norm sind zur Verwendung bis 30 °C im Innenbereich und im Außenbereich bis üblicherweise 35 °C geeignet. Diese Norm gilt nicht für eine Niederspannungs-Schaltgerätekombination. Zählerplätze in Kombination mit deren Umhüllung müssen mit doppelter oder verstärkter Isolierung ausgeführt und so gebaut und bemessen sein, dass sie im Gebrauch zuverlässig sind. Sie dürfen keine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen. Das Erfüllen dieser Anforderungen wird durch die in dieser Norm festgelegten Prüfungen nachgewiesen. Die beschriebenen Funktionsflächen sind für den Verschmutzungsgrad 2 vorgesehen. Dieser Verschmutzungsgrad ist als eine leichte, übliche Verschmutzung, die durch gelegentliches Betauen oder Handschweiß leitfähig werden kann, definiert. Abweichende höhere Verschmutzungsgrade der Umgebung des Zählerschrankes können durch weitere Maßnahmen erreicht werden. Dies kann z. B. im Außenbereich durch eine geeignete Schutzart der Umhüllung erreicht werden. Die Zählertafel ist vor der Auslieferung zu prüfen. Die Prüfergebnisse werden dabei entsprechend dokumentiert. Dabei ist unter anderem die Bemessungsspannung, die IP-Schutzart und die Schutzklasse nachzuweisen. Weitere Aufschriften, wie zum Beispiel der Hersteller oder die Handelsmarke, müssen nach der Montage lesbar sein. Die Zuleitungen und Ableitungen müssen einfach angeschlossen werden können. Jeder Leiter muss so angeordnet werden können, dass seine Isolierhülle (Betriebsisolierung) nicht mit aktiven Teilen anderen Potentials in Berührung kommen und nicht auf scharfen Kanten aufliegen kann. Soll das Betriebsmittel für den Anschluss von nicht auswechselbaren Leitungen mit einem Querschnitt ≤ 6 mm2, z. B. Stegleitungen, Mantelleitungen und Kabel, geeignet sein, muss so viel Leitungslängenreserve untergebracht werden können, dass der Anschluss nach Abbrechen des Anschlussendes wiederholt werden kann. Leitungseinführungsstellen im Zählerschrank müssen fabrikseitig geschlossen oder entsprechende Verschlussmittel beigefügt sein. Die Leitungseinführungsöffnungen des Zählerschrankes sind entsprechend zu bemessen, dass die äußere Umhüllung der Kabel und Leitungen bis in den Innenraum eingeführt werden können.

DIN VDE 0603-2-1 2017-06 (VDE 0603-2-1) 

Zählerplätze – Teil 2-1: Zählerplätze für direkte Messung bis 63 A Dieser Normenteil gilt in Verbindung mit DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1):2017-06 als Ergänzung. Er legt zusätzliche Anforderungen an Zählerplätze für direkte Messung bis 63 A fest. Dabei ist der Aussetzbetrieb für Anwendungen nach DIN 18015-1 und der Dauerbetrieb für Bezug und Erzeugung von elektrischer Energie zu berücksichtigen. Der Zählerplatz ist an seinem Anschluss für einen bedingten Bemessungskurzschlussstrom von 25 kA dimensioniert. Die vorgeschaltete Überstromschutzeinrichtung muss die gleichen Mindestanforderungen aufweisen wie ein SH-Schalter. Die Dimensionierung der Zählerfeldverdrahtungen basiert auf dem Einsatz in Wohngebäuden sowie vergleichbaren Anlagen und resultiert aus der maximal zu erwartenden Betriebsbelastung für den Bezug von Energie auf Basis von DIN 18015-1. Dabei beträgt der Leitungsquerschnitt für den Aussetzbetrieb bei einem Bemessungsstrom von 63 A mindestens 10 mm2 Kupfer. Ebenfalls 10 mm2 Kupfer kann bei einem Dauerbetrieb bis 32 A eingesetzt werden. Ab einem Dauerstrom von 44 A ist der Leitungsquerschnitt auf 16 mm2 zu erhöhen. Die Kennzeichnung der Enden der Leiter im anlagenseitigen und netzseitigen Anschlussraum hat nur zu erfolgen, wenn keine eindeutige Zugehörigkeit erkennbar ist. Bei Reduzierung des Querschnitts vom N-Leiter für die Zählererregung muss eine kurzschlusssichere Verlegung erfolgen. Die Leitungsfarbe der Zählerfeldverdrahtung ist nicht abhängig von der Energieflussrichtung, sondern von den Anschlusspunkten. Es ist festgelegt, dass die Anschlussleitungen in Richtung Netz des Energieversorgers in schwarz ausgeführt werden. Die Leitungen in Richtung der Kundenanlage in braun. Die Farbe Schwarz wird auch genutzt, wenn bei Messungen, z. B. mit Eigenverbrauch, die netzseitigen Leitungen des Zählers (Klemmen 1, 4 und 7) im anlagenseitigen Anschlussraum angeschlossen sind. Für die Zählerfeldverdrahtung mit integrierter BKE gelten für die Färbung der Adern die gleichen Anforderungen. Bei der Verdrahtungsart mit integrierter BKE darf die Zählererregung vom N- bzw. PEN-Leiter, der vom netzseitigen zum anlagenseitigen Anschlussraum geführt wird, abgezweigt werden. Wird der Querschnitt reduziert, muss eine kurzschlusssichere Verlegung erfolgen. Der N- bzw. PEN-Leiter vom netzseitigen zum anlagenseitigen Anschlussraum darf in seinem Verlauf keine lösbaren Verbindungen enthalten. Für die in der Verdrahtung nötigen Datenleitungen ist die Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag durch sichere Trennung von allen anderen Stromkreisen herzustellen.bfe-TIB1) 1) Normeninformationsdienst des Bundestechnologiezentrums für Elektro- und Informationstechnik, Oldenburg Der Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.