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Verteilerkasten (Bild: TÜV Nord)
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Normen und Vorschriften

Wichtige Neuerungen zum Thema Brandschutzschalter

02.01.2018

Viele Brände entstehen durch Fehler in der Elektroinstallation. Mit dem Einbau eines Brandschutzschalters lassen sich solche Ursachen verhindern.

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Am 18. Dezember 2017 endete die Übergangsfrist der DIN VDE 0100-420. Die Installation eines AFDDs ist zwar nicht gesetzlich verpflichtend, aber sehr empfehlenswert.

Serielle Lichtbögen als Brandursache? Mit einem Brandschutzschalter lässt sich dem präventiv entgegenwirken. Der Einbau des Schalters ist, wie auch alle anderen Normen, eine private technische Regelung. Wenn er damit auch nicht gesetzlich verpflichtend ist, so empfiehlt der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) die Installation eines Brandschutzschalters und spricht sich für eine hohe Akzeptanz und Verbreitung aus.

Schließlich kann mit vergleichsweise wenig Aufwand eine große Sicherheitslücke geschlossen werden. Verwiesen wird außerdem auf die Vermutungswirkung der Norm. Das Energiewirtschaftsgesetz erklärt, dass die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik für Energieanlagen vermutet wird, sobald die DIN-VDE-Normen eingehalten werden.

Welche Gebäude müssen mit Brandschutzschaltern ausgestattet werden?

Vorgeschrieben ist der Einbau nur bei Neubauten bzw. Änderungen von bestehenden Anlagen. Die DIN VDE 0100-420 sieht die Installation von Brandschutzschaltern für folgenden Einsatzbereiche vor:

  • Schlaf- und Aufenthaltsräume in Heimen, Tageseinrichtungen für Kinder und alte Menschen und in barrierefreien Wohnungen
  • Bahnhöfe und Flughäfen
  • Räume, in denen unersetzbare Güter gelagert werden (z.B. Museen, Lagerhallen)
  • Räume mit Feuerrisiko durch gelagerte oder verarbeitende Materialien (z.B. Tischlerei)
  • Gebäude mit brennbaren Baustoffen

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Autor
Name: Ulrike Takácsy