Recht und Förderungen
ZVEH: Was E-Betriebe jetzt beachten müssen
Im Sommer 2026 wurden die Reformen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Nun heißt es für E-Betriebe, sich mit den daraus resultierenden Auswirkungen auseinanderzusetzen.
Denn die Reformen wirken sich auf die Wärmeversorgung im Gebäude und damit auch auf die Arbeit der E-Betriebe aus. Betroffen ist jedoch längst nicht nur die Wärmeversorgung: Auch in den Bereichen Photovoltaik, Elektromobilität und Energiemanagementsysteme gibt es neue gesetzliche Vorgaben.
Der ZVEH hat daher eine Information aufgelegt, die e-handwerklichen Betrieben aufzeigt, wo sich durch die Gesetzesreformen wichtige Änderungen ergeben – das reicht von regulatorischen Änderungen im Bereich des Heizungstauschs wie dem Wegfall der 65-%-Regelung und der Einführung der sogenannten Biotreppe bis hin zu neuen Regelungen bei der Förderung von Wärmepumpen. Damit nicht genug wurden im Zuge der GModG-Reform auch Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt. Dazu zählen ab 2027 etwa eine gestaffelte Solarpflicht sowie Vorgaben bezüglich der Installation von Energiemanagementsystemen in Nichtwohngebäuden.
Und last but not least: Neben der Reform des GModG wurde in dem Gesetzespaket u. a. auch das bestehende Gebäude-Elektromobilitäts-Gesetz (GEIG) geändert. Hier ergeben sich beispielsweise Verschärfungen für Gebäudeeigentümer bezüglich der bereitzustellenden Ladeinfrastruktur.
Die gute Nachricht: Für e-handwerkliche Betriebe, die sich in den Zukunftstechnologien engagieren, bedeuten die Änderungen auch Chancen auf Neugeschäft.
Das Infoblatt steht in „Mein E-Handwerk“ (Log-in erforderlich) unter „Recht und Tarif“ und dort unter Hilfestellungen / Musterformulierungen (Bereich „Gebäude: Energie, Wärme, Modernisierung und Förderung“) zum Download bereit.
Quelle: ZVEH

