Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Verzweiflung am APZ-Feld
Kann bei der Installation einer PV-Anlage auf dem Dach zur Kostenminimierung ein externes APZ-Feld verbaut werden?
Frage:
Ein Kunde möchte sich eine PV-Anlage auf seinem Dach installieren lassen. Aber der Zählerschrank ist aus dem Jahr 1996. Mit etwas Glück ist ein NH-Trenner im unteren Anschlussraum verbaut. Nach den gültigen Normen muss es aber ein SLS-Schalter sein und ein Überspannungsschutz ebenfalls. Auch ein APZ-Feld muss unten rechts im Zählerschrank eingebaut und verdrahtet sein. Hausanschlussräume von älteren Häusern sind bei Weitem nicht so groß wie die heutigen, sodass ein größerer Schrank meistens keinen Platz in diesem Raum hat. Leitungen wurden sehr oft von unten in den Zählerschrank eingeführt und auf Länge geschnitten. Ältere Schränke lassen sich nicht so einfach aufrüsten, ohne sie eventuell zu verbreitern. Warum darf ich nicht ein externes APZ-Feld verbauen, um unnötige Kosten für den Kunden zu vermeiden? Warum muss dieses im Zählerschrank unten rechts sein? Am APZ-Feld verzweifle ich oft.
Antwort:
Der Anfragende spricht ein Thema an, mit dem sich nicht wenige Fachkollegen immer wieder in der täglichen Praxis konfrontiert sehen. Auch mir ist bewusst, dass die geforderte Ertüchtigung einer bestehenden Zähleranlage den Elektrohandwerker vor erhebliche „Platzprobleme“ stellen kann – wie bei der vom Anfragenden geschilderten Nachrüstung einer PV-Anlage. In diesem konkreten Fall ist die aktuelle Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 [1] grundsätzlich zu beachten. Deren Vorgaben sind bei einer Nutzungsänderung bzw. einer Änderung der Betriebsbedingungen zwingend einzuhalten.
Bei der Nachrüstung einer PV-Anlage führt entsprechend den Vorgaben der VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel [1] an der nachträglichen Installation eines SLS und eines Überspannungsschutzes sowie einer Querschnitt-Anpassung kein Weg vorbei. Was den Einbau eines APZ-Felds betrifft, ist ein gewisser Interpretations-Spielraum vorhanden. Bei Erweiterungen oder Änderungen gelten für die erweiterten Anlagenteile (nicht für die gesamte Anlage!) die Anforderungen der Anwendungsregel hinsichtlich des Anschlusses und des Betriebs. Daneben heißt es aber auch, dass der Errichter zu prüfen hat, ob die betroffenen Anlagenteile anzupassen sind. Damit liegt es im Ermessensspielraum des Anfragenden, ob er ein APZ-Feld nachrüstet oder nicht.
Mit einer Nachrüstung ist der Anfragende aber in jedem Fall auf der sicheren Seite. Daher ist diese grundsätzlich empfehlenswert. Hierbei hat der Anfragende laut DIN VDE 0603-2-1 (VDE 0603-2-1) [2] zwei Möglichkeiten: Der Anfragende kann den APZ wahlweise an der Oberkante oder an der Unterkante des Zählerschranks platzieren. Beide Montageorte sind zulässig. Zwingend zu beachten ist jedoch, dass sich der APZ im Zählerschrank befinden muss. Eine Montage außerhalb des Schranks ist nicht zulässig.