Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Umstellung von TN-Systemen in TT-Systeme
Kann ein sicherer und normgerechter Betrieb einer Anlage, die aus einem TN-C-System, einem TN-S-System und einem TT-System besteht, erfolgen? Welche Maßnahmen zur Umrüstung sind ggf. erforderlich?
Frage:
In einer öffentlichen Einrichtung (Thüringen), die vorher nicht unserer elektrotechnischen Betreuung unterlag, wurden wir mit der Wiederholungsprüfung der ortsfesten elektrischen Anlage beauftragt. Wir mussten feststellen, dass im Objekt sowohl bestehende Stromkreise im TN-C-System („klassische Nullung“, Aluminiumleitungen) als auch nachträglich errichtete bzw. sanierte Stromkreise im TN-S-System betrieben werden. Der VNB, in Verbindung mit dem Anlagenerder, betreibt ein TT-System. Die PEN-Leiter der TN-C-Stromkreise sind mit der Sammelschiene des Neutralleiters (N) verbunden. a) Ist dieser Betrieb so normativ zulässig? Die nächste Erdung des „PEN-Leiters“ findet dann erst im Sternpunkt des Transformators statt. b) Wie ist mit der Kennzeichnung und Verbindung von N- und PE-Schiene zu verfahren? Dürfen diese überhaupt miteinander verbunden werden?
Antwort:
Vorweg. Die Umstellung von TN-Systemen in TT-Systeme, z. B in einigen der „neuen“ Bundesländer, wie bei dem Anfragenden in Thüringen, hat sicher schon mancher Elektrofachkraft Probleme bereitet, die scheinbar aber bis heute noch nicht vollständig beseitigt wurden.
Fakt ist, dass ein vorhandener TN-C-Abgang, d. h. mit klassischer Nullung, also mit PEN-Leiter, nicht aus einem TT-System versorgt werden kann und darf.
Auch ein TN-S-Abgang kann als solches nicht in einem TT-System vorgesehen werden. Ich gehe davon aus, dass der Anfragende die neueren Abgänge als TN-S-Abgang bezeichnet hat, weil vermutlich eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) nicht vorhanden ist, zumindest ist das aus einer Skizze, die mir vorliegt, nicht zu ersehen. Aus der fehlenden Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) muss aber vermutet werden, dass für diese Abgänge der Fehlerschutz nicht gewährleistet ist, da mit Überstrom-Schutzeinrichtungen im TT-System nur sehr bedingt der Fehlerschutz mit Sicherungen (maximal bis 10 A, in ganz wenigen Fällen bis 16 A) realisiert werden kann.
Bestandsschutz. Im Falle des Anfragenden kann auch nicht der sogenannte Bestandsschutz herangezogen werden, da es sich nicht nur um das Auswechseln von elektrischen Betriebsmitteln handelt, sondern um eine Umstellung des Netzsystems. In solchen Fällen muss die elektrische Anlage an das neue Netzsystem angepasst werden.
Im TT-System muss aber immer ein vom Neutralleiter getrennt geführter Schutzleiter in allen Stromkreisen vorhanden sein. Dieser Schutzleiter ist mit einem Anlagenerder zu verbinden, welcher unabhängig vom Sternpunkterder des Netzbetreibers ist. Hierbei sei angemerkt, dass die in früheren Jahren mögliche Verbindung mit einer leitfähigen, geerdeten Wasserleitung als „Ersatzmaßnahme“ schon seit vielen Jahrzehnten nicht mehr zulässig ist.
Für mich stellt sich aber die Frage, wieso dieses Problem bisher nicht erkannt wurde, wo doch auch in öffentlichen Einrichtungen wiederkehrende Prüfungen gefordert sind. Was waren diesbezüglich für Prüfer am Werk? Auch die Elektrofachkräfte, die nachträgliche Stromkreise saniert haben, hätten diese Sanierung normgerecht vornehmen müssen.
Bezüglich der Verbindung des „PEN-Leiters“ der alten Stromkreise sei angemerkt, dass dies keine „Ersatzmaßnahme“ darstellt, auch wenn aus physikalischer Sicht der Fehlerstrom (leitungsgebunden) zum Sternpunkt des Netztransformators zurückfließen könnte. So betrachtet könnte es sein, dass bei einer Schleifenimpedanzmessung tatsächlich ein realistischer Wert, zur Erfüllung der Abschaltbedingungen, gemessen wurde. Eine exakte Betrachtung wäre aber nur vor Ort möglich.
Zu den konkreten Fragen. Zur Frage a): Hierzu ist es schwierig, genauere Aussagen zu treffen, da in der vorhandenen elektrischen Anlage doch alles etwas durcheinander ist. Auch der Anfragende schwankt in seinen Angaben zwischen TN- und TT-System. Wie bereits oben angeführt, ist diese Art des Betriebes unzulässig und vermutlich auch sehr gefährlich. TN- und TT-Systeme lassen sich so nicht verknüpfen.
Anders wäre die Sache, wenn der Netzbetreiber ein TN-System bis zum Hausanschluss oder Zählerplatz zur Verfügung stellen würde, um dann ab dieser Stelle ein TT-System zu Fordern bzw. ausgeführt haben möchte. Dann wären aber auch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) notwendig und auch hierbei müssten die Stromkreise mit der klassischen Nullung so ertüchtigt werden, dass sie als TT-Abgang betrieben werden können.
Bezüglich der „Erdungen“ gilt, dass für ein TT-System, auch bei Bestandsanlagen, ein Anlagenerder notwendig wäre, der scheinbar auch vorhanden ist, wie er aus der besagten Skizze zu erkennen ist. Der notwendige Anlagen-Erdungswiderstand ist abhängig vom größten Bemessungsdifferenzstrom der zur Anwendung kommenden Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs). Außerdem wäre in dem Gebäude ein Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene notwendig, eine Forderung, die auch schon viele Jahrzehnte normativ festgelegt ist.
Autor: W. Hörmann
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