Aus dem Facharchiv: Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften
Sicherungsautomat war nicht berührungssicher
Trotz Zuschaltung eines Schaltschrankes entfernte ein Monteur alte Leitungen aus dem Schaltschrank, was ihm schließlich zum Verhängnis wurde.
Arbeitsauftrag. In einem Verwaltungsgebäude hatten Umbauarbeiten an der elektrischen Installation zu erfolgen. Diesen Auftrag übernahm ein größeres Montageunternehmen. Im Rahmen der Arbeiten war auch die Installation eines Unterverteilers erforderlich; hierzu beauftragte der Montagebetrieb ein Subunternehmen. Die Bauleitung für die Umbauarbeiten übertrug man einem Ingenieurbüro. Der vom Ingenieurbüro eingesetzte Bauleiter plante die Abschaltzeiten und erforderlichen Schalthandlungen in Vorbereitung der Installation der Unterverteilung. Die Arbeiten sollten im freigeschalteten Zustand erfolgen und waren deshalb in den Nachtstunden auszuführen.
Unfallhergang. Das Subunternehmen teilte für die Arbeiten zwei Monteure ein. Eine Einweisung erfolgte durch den Betriebstechniker des Verwaltungsgebäudes. Am Nachmittag vor dem Unfallereignis führten die zwei Monteure schon vorbereitende Arbeiten aus, wie z. B. Einziehen der neuen Leitungen und Entfernen der Abdeckungen. Um drei Uhr in der Nacht begannen die eingeteilten Monteure mit ihren Arbeiten. Wegen Krankheit einer der Monteure war für die Nachtschicht ein Kollege eingesprungen. Der Bauleiter kam für eventuelle Rückfragen auch dazu. Die Schalthandlungen zum Freischalten der Anlage entsprechend der Planungen führten jedoch die Monteure selbstständig aus. Die Monteure begannen mit den Installations-arbeiten. Der neu hinzugekommene Kollege klemmte die alten Leitungen an einem Schaltschrank ab und legte die neuen Leitungen auf. Dann schaltete er den Schaltschrank bereits wieder zu. Trotz bereits erfolgter Zuschaltung wollte er nun noch die alten Leitungen aus dem Schaltschrank entfernen. Hierzu stützte er sich mit einer Hand an der Installation ab. Dabei berührte er eine von oben nicht sichtbare unisolierte Kammschiene unterhalb der Leitungsschutzschalter (Bild). Dabei erlitt er eine tödliche Körperdurchströmung.
Unfallanalyse. Ein Zuschalten des Schaltschrankes sollte erst nach Beendigen der Installationsarbeiten erfolgen. Der Monteur rechnete wahrscheinlich nicht damit, dass unterhalb der Leitungsschutzschalter-Reihe unter Spannung stehende Teile vorhanden waren. Für Arbeiten in der Nähe aktiver Teile gilt nach § 7 BGVA 3: „In der Nähe aktiver Teile elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die nicht gegen direktes Berühren geschützt sind, darf ... nur gearbeitet werden, wenn deren spannungsfreier Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt ist ...“. Wie sich später herausstellte, fehlte auch gemäß VDE 0105-100, Abs. 3.2, ein Benennen des Anlagen- und Arbeitsverantwortlichen.
Autor: J. Jühling
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