Aus dem Facharchiv: Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften
Alte Installation sollte entfernt werden –Spannungsfreiheit zuvor nicht festgestellt
Wegen fehlender Spannungsfreiheit erlitt ein Monteur eine Körperdurchströmung.
Arbeitsauftrag. Nach Umbauarbeiten in einem Fertigungsbetrieb mussten noch die alten Installationen entfernt werden. Mit diesen Arbeiten wurde eine Elektroinstallationsfirma betraut. Die Mitarbeiter des Betriebes gingen bei den Abrüstarbeiten schrittweise vor. Sie schalteten jeweils abschnittsweise die Verteilungen frei und entfernten die Sicherungen. Auf ein konsequentes Freigabeverfahren für die Arbeiten wurde verzichtet. So erfolgte auch kein Feststellen der Spannungsfreiheit an der Arbeitsstelle.
Unfallhergang. Zwei Monteure begannen nach den Vorbereitungen mit dem Entfernen der alten Leitungen. Sie trennten nach und nach alle Verbindungsleitungen zum Verteilerschrank ab. Dazu nutzten sie unisolierte Werkzeuge – ein Arbeiten unter Spannung war ja nicht vorgesehen. Schon beim Ansetzen des Kabelschneiders (Bild) an eine 6 mm2-Leitung verletzte einer der Monteure die Isolation. Es kam sofort zu einer Körperdurchströmung. Der Monteur konnte sich zum Glück selbst aus dem Stromkreis befreien. Sein Kollege fuhr ihn daraufhin sofort zur nächsten Unfallambulanz, die ihn dann zu einer 24-h-Beobachtung in ein Krankenhaus einlieferte.
Unfallanalyse. Die unter Spannung stehende Leitung war Teil einer Notstromversorgung. Deren Abschaltung hatten die Monteure zuvor vergessen. Sie verzichteten auf die dritte Sicherheitsregel und waren sich einfach zu sicher, dass die Verteilung vollständig freigeschaltet war. Zum Glück verkrampfte sich der Monteur nicht an den Zangengriffen und konnte sich sofort befreien. Isolierte Werkzeuge haben mitunter größere unisolierte Arbeitsköpfe, die nur im Rahmen des Verfahrens „Arbeiten unter Spannung“ sicher eingesetzt werden können. Allein eine Griffisolierung würde insofern bei den obigen Arbeiten keine sichere Lösung darstellen. Mit einer konsequenten Ausführung der fünf Sicherheitsregeln wäre jedoch der Unfall nicht aufgetreten. § 6 (2) BGV A 3: „Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden.“
Autor: J. Jühling
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