Seminar: Erfahrungsaustausch – Explosionsschutz
Seminar zur verpflichtenden Auffrischung von technischem und rechtlichem Wissen
Seminar zur verpflichtenden Auffrischung von technischem und rechtlichem Wissen
Im Bereich Explosionsschutz müssen befähigte Personen nach Punkt 3.8., Anhang 4 der Betriebssicherheitsverordnung zur Aufrechterhaltung ihrer Bestellung regelmäßig an einem fachbezogenen Erfahrungsaustausch teilnehmen.
In aller Regel wird die jährliche Teilnahme als ausreichend erachtet. Für diesen verpflichtenden Erfahrungsaustausch bietet die Bremer Projekthaus GmbH zweimal im Jahr spezielle Schulungen an, in denen befähigte Personen ihre rechtlichen und technischen Grundlagen auffrischen können.
"Unsere Seminare finden in kleinen Gruppen von maximal 16 Teilnehmern statt. So können wir auf individuelle Fragen eingehen und die Teilnehmer haben die Möglichkeit, eigene Themen zur Diskussion zu stellen", so Frank P. Matthes, Geschäftsführer von Projekthaus.
Weitere Inhalte sind die Beurteilung der Aufrechterhaltung von Explosionsschutzmaßnahmen, die Darstellung und Auswertung verschiedener Schadensfälle sowie die Lösung einer Aufgabe in Gruppenarbeit.