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Betriebsführung

Rücknahmesystem von Elektoaltgeräte für Einzel- und Onlinehändler

30.07.2015

Im Rahmen des novellierten ElektroG wird es für Einzel- und Onlinehändler, welche über eine Verkaufs- oder Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern verfügen, ab dem nächsten Jahr eine Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte geben. Damit verbunden sind erhebliche Dokumentationspflichten für diese Händler.

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Im Rahmen des novellierten ElektroG wird es für Einzel- und Onlinehändler, welche über eine Verkaufs- oder Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern verfügen, ab dem nächsten Jahr eine Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte geben. Damit verbunden sind erhebliche Dokumentationspflichten für diese Händler. 

Um die Forderung des ElektroG nach einer Rücknahme von Elektroaltgeräten vor Ort oder in "zumutbarer Entfernung" gewährleisten zu können, wird Take-e-way ein Rücknahmesystem für den Einzel- und den Onlinehandel anbieten.

Als anerkanntes Rücknahmesystem für seine über 3.200 Hersteller bietet Take-e-way nicht nur dem Handel sondern auch den Recyclingpartnern einen rechtssicheren Rahmen bei der Erfassung und Verwertung von Elektroaltgeräten an. Kollektive Hersteller- und Vertreiberrücknahmesysteme sind auch im neuen Entwurf des ElektroG ausdrücklich vorgesehen.

Dafür schließt Take-e-way Verträge mit vorwiegend mittelständischen Entsorgungsbetrieben ab, welche die gesetzeskonforme Erfassung und Verwertung gewährleisten können. Dabei sollen die Entsorger weiterhin selbstständig erfassen und vermarkten. Nur die notwendigen Meldungen an die Stiftung EAR  sollen über Take-e-way gebündelt und gewährleistet werden. Hierfür werden weitere Entsorgungspartner gesucht.

Für die Wiederverwendung der noch brauchbaren oder vermarktungsfähigen Elektroaltgeräte werden gemeinnützige Einrichtungen, wie zum Beispiel Behindertenwerkstätten, in das Netzwerk eingebunden.


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