Recht
Elektroschrott-Gesetz: Neue Gesetzregelung tritt ab Juni in Kraft
Händlern drohen saftige Geldstrafen
02.06.2017
Ab 1. Juni 2017 müssen Händler, die die Rücknahme von ausgedienten Elektrogeräten verweigern, mit Sanktionen rechnen. Gemäß einer Gesetzesänderung können Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
Unternehmen, die bislang die Rücknahme ordnungswidrig verweigerten, mussten bisher mit keinen Konsequenzen rechnen, da die Bundesregierung in der ursprünglichen Fassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) Verstöße nicht als bußgeldbewehrt eingestuft hatte.
Nach massiver Kritik zahlreicher Umwelt- und Verbraucherschutzverbände hat die Bundesregierung nun eine Gesetzesänderung beschlossen. Ab Juni dieses Jahres sind Verstöße gegen die Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten bußgeldbewehrt. Je nach Schwere des Verstoßes können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
Die Deutschen Umwelthilfe (DUH) begrüßte die Änderung, fordert aber auch die Bundesländer zur Kontrolle der Rücknahmeregelungen auf. Die DUH ermahnt zudem die Händler, Verbraucher besser über Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Nach Angaben der DUH werden in Deutschland jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft. Nur 40 Prozent davon werden jedoch ordnungsgemäß gesammelt und der Wiederverwendung zugeführt.
Verbraucher dürfen seit letztem Sommer ihre alten Geräte beim Händler abgeben und müssen sie nicht wie bisher selbst zum Recyclinghof bringen. Die Händler sind allerdings nur dann zur Rücknahme verpflichtet, wenn die Verkaufsflächen ihrer Filialen größer als 400 Quadratmeter und das zu entsorgende Gerät kleiner als 25 Zentimeter ist. Onlinehändler sind auch betroffen, wenn ihre Versand- oder Lagerfläche diese Größe aufweist.
Geräte mit einer Kantenlänge von 25 Zentimetern müssen vom Einzelhandel zurückgenommen werden. Der Kunde muss keinen Kaufbeleg vorweisen und auch kein neues Gerät kaufen. Große Geräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen können allerdings nur bei einer Neuanschaffung kostenlos abgegeben werden.
Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) erklärte, man wolle ein dichtes Sammelnetz für alte Elektrogeräte sowie Fairness und Wettbewerbsgleichheit im Handel bei der Rücknahmepflicht. Hierfür sei es unerlässlich, „dass alle Elektro-Händler die geltenden Regeln einhalten und mögliche Verstöße schnell und spürbar geahndet werden können.", so Hendricks weiter.
Das ElektroG aus dem Jahr 2005 regelt die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Es soll dafür sorgen, dass Elektroaltgeräte weder im Hausmüll landen noch illegal ins Ausland exportiert werden.