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Refurbed zu EU-Gesetzesentwurf „Recht auf Reparatur”
30.03.2023
Refurbed, der Online-Marktplatz für entsprechende Produkte, macht sich mit weiteren Unternehmen innerhalb des europäischen Verbands für Refurbishment (EUREFAS) für faire Voraussetzungen für den Aufbau einer langfristigen Kreislaufwirtschaft stark und nimmt Stellung zum aktuellen Vorschlag für das Recht auf Reparatur.
Die Einführung des Rechts auf Reparatur wurde bereits in strategischen Dokumenten der Europäischen Kommission angekündigt. Die Veröffentlichung ist ein positives Signal für die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Das derzeitige lineare Modell von Produktion, Verbrauch und Abfallverarbeitung ist nicht nachhaltig – viele der Ressourcen, die wir benötigen, sind endlich. Deren Ausbeutung bringt uns an die Gren-zen unseres Planeten und zerstört unsere Lebensgrundlage. Um dem entgegenzuwir-ken, ist der Übergang zu einem zirkulären Wirtschaftsmodell, der Kreislaufwirtschaft, notwendig. Das Recht auf Reparatur ist dafür ein essentieller Meilenstein. Denn die Reparatur und Wiederverwendung von Geräten sollte nicht nur eine Option, sondern die neue Norm auf europäischer Ebene sein. Durch eine längere Nutzungsdauer werden weniger Ressourcen verbraucht sowie weniger Emissionen ausgestoßen.
Kilian Kaminski, Co-Gründer von Refurbed, kommentiert den Vorschlag der Europäischen Kommission: „Obwohl wir die guten Absichten und den Willen der Kommission sehen, das Recht auf Reparatur voranzutreiben, bleibt der Vorschlag in seiner jetzigen Form leider hinter unseren Erwartungen. Er geht zwar auf einige wichtige Aspekte ein, das ist aber nicht ausreichend, um wirklich etwas zu bewirken. Wir brauchen langfristige, fast drastische Maßnahmen, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Hier spielt die Wirtschaft eine riesige Rolle – „Business as usual” darf es nicht mehr geben.”
Refurbed fordert deshalb, dass neben den Aspekten des Vorschlags, weitere Elemente berücksichtigt werden:
- Verbraucher müssen über die richtigen Informationen verfügen, um eine bewusste Kaufentscheidung treffen zu können. Eine Möglichkeit kann ein EU-Repair-Score sein, der potentielle Käufer darüber informiert, ob ein Produkt repariert werden kann, wie einfach und mit welchen Kosten das verbunden ist.
- Der Reparatursektor ist nicht ausreichend entwickelt, weil er nie eine Priorität war und das muss sich ändern. Um die Reparatur zur Norm zu machen, brauchen wir finanzielle Anreize, die die Reparatur erschwinglich machen. Dies kann durch eine erweiterte Herstellerverantwortung erreicht werden.
- Der Grundsatz „Reparatur vor Ersatz” muss gesetzlich verankert werden. Der aktuelle Vorschlag ist hier nicht stark genug. Produkte müssen reparaturfähig konstruiert werden – solange Hersteller beschädigte Produkte ersetzen dürfen, wenn dies billiger als eine Reparatur ist, werden sie das Design ihrer Produkte nicht anpassen. Ist eine Reparatur nicht möglich, so sollte der Ersatz durch einen wiederaufbereiteten Artikel erfolgen.
- Es muss ein Verbot von Praktiken geben, die die Reparatur behindern und einschränken. Dazu gehören etwa ein Verbot von „part pairing” (Begrenzung der Reparatur durch Hardware, Software oder vertragliche Verpflichtungen), die Erlaubnis für unabhängige Marktteilnehmer, das Produkt mit Original-, Gebraucht- und kompatiblen Ersatzteilen zu warten, die kostenlose Bereitstellung der erforderlichen Reparatur- und Wartungsinformationen – einschließlich Diagnosewerkzeugen, Software und Updates für alle Akteure im Reparatursektor, sowie die Gewährleistung eines erschwinglichen Zugangs zu Ersatzteilen innerhalb eines angemessenen Zeitraums, der mindestens der erwarteten Lebensdauer des Produkts entspricht. Der aktuelle Vorschlag könnte Herstellern ein Quasi-Monopol auf Reparatur einbringen, da sie nicht ausreichend verpflichtet sind, die erforderlichen Informationen und Ersatzteile für den Reparatursektor zugänglich zu machen.
- Der öffentliche Sektor soll als Vorbild dienen, indem er durch Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen Anforderungen und Ziele für die Verwendung reparierbarer und aufgearbeiteter Produkte festlegt.