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Bild: photographyfirm / stock.adobe.com

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

PV-Anlagen in der Landwirtschaft

18.08.2026

Ist der Einsatz von FI (300 mA) insbesondere bei leistungsstarken Wechselrichtern erforderlich?

Frage:
In größeren Photovoltaikanlagen in der Landwirtschaft verbauen wir bis dato pro Wechselrichter einen FI 300 mA, um den Brandschutz zu gewährleisten. Da aber die Wechselrichter immer größer werden (z. B 110 kW) und die Betriebsspannung steigt (800 V), sind entsprechende FI-Schutzschalter entweder nicht mehr lieferbar oder nicht mehr bezahlbar. Gibt es für solche Fälle eine normative Ausnahme?

Antwort: 
In der derzeit gültigen DIN VDE 0100-705 (VDE 0100-705) [1] wird gefordert, dass Endstromkreise mit Steckdosen mittels einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom IΔn ≤ 30 mA zu schützen sind und in allen anderen Stromkreisen, ausgenommen solche, die Verteiler speisen, RCDs mit einem Bemessungsdifferenzstrom IΔn ≤ 300 mA vorgesehen werden müssen.

Diese ausnahmslose (und mit keinem max. Bemessungsstrom begrenzte) Forderung zum Einsatz des RCD IΔn ≤ 300 mA führte in der Vergangenheit immer wieder zu Installationen, bei denen der Aufwand in keinem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen stand.

Insbesondere bei den heute eingesetzten PV-Wechselrichtern größerer Leistung ist diese Anforderung nur mit hohen Kosten erfüllbar. RCDs mit einem Bemessungsstrom von 160 A oder Leistungsschalter mit Fehlerstromauslöser CBR (Circuit Breaker providing Residual current protection) sind aber am Markt verfügbar.

Festzuhalten ist: Die oben genannte normative Anforderung kann (mit einigem finanziellen Aufwand) erfüllt werden.

Die Norm DIN VDE 0100-705 (VDE 0100-705) [1] befindet sich zurzeit in der Überarbeitung. Für diesen o. g. Fall wird eine Ausnahmeregelung diskutiert. Wann die Überarbeitung abgeschlossen wird, ist jedoch zurzeit nicht absehbar.

Von Seiten der Versicherungswirtschaft wurde bei der letzten Aktualisierung der VdS 2067 [2] im Kap. 5.1 hierzu folgender Text aufgenommen: „In begründeten Einzelfällen kann bei Stromkreisen von Verteilungen, die auf der nichtbrennbaren Außenwand eines Gebäudes installiert sind und die nicht ins Innere des Gebäudes eingeführt werden, auf den Fehlerstromschutz aus Brandschutzgründen verzichtet werden.“

Fazit. Im konkreten Einzelfall ist zu prüfen, ob hier die Gefahr einer Brandentstehung durch andere Maßnahmen als den Einsatz einer RCD zu minimieren ist und damit von der zurzeit gültigen Norm abgewichen werden kann. Möglich wäre beispielsweise die Installation der Geräte auf einer nicht brennbaren Außenwand des Gebäudes. Im Brandfall dürfen brennbare Gebäudebestandteile wie z. B. Verkleidungen von Dachüberständen, Dämmmaterialien, Fensteröffnungen, gelagerte Materialien nicht entzündet werden können. Diese Risikobeurteilung ist mit dem Betreiber durchzuführen und zu dokumentieren. Andernfalls muss eine technische Lösung mit den oben genannten Schutzgeräten realisiert werden.

Autor: L. Erbe

Literatur

[1] DIN VDE 0100-705 (VDE 0100-705):2007-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-705: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Elektrische Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten.

[2] VdS 2067:2019-11 (06) Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft, Publikation der deutschen Versicherer (GDV e. V.) zur Schadenverhütung.

Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.