Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Prüfung einer Sicherheitsbeleuchtungs-Anlage
Welche Regelungen gelten für die Inbetriebsetzung bzw. die Wiederholungsprüfung einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit Zentraleinheit und angeschlossenen Beleuchtungskreisen?
Frage: Gibt es für die Inbetriebsetzung sowie die Wiederholungsprüfung einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit Zentraleinheit und angeschlossenen Beleuchtungskreisen Sonderregelungen? Muss die Anlage über Trenneinrichtungen verfügen, um eine Messung ohne das Abklemmen von Leitungsadern zu ermöglichen?
Antwort: Für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen mit Spannungen unter AC 1 000 V bzw. DC 1 500 V gelten grundsätzlich die Forderungen der Normen-Reihe DIN VDE 0100.
Ich gehe davon aus, dass die beschriebene Anlage neu errichtet worden ist.
Für neu errichtete elektrische Anlagen sind vor der ersten Inbetriebnahme Prüfungen gemäß DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600) [1] durchzuführen. Über diese Prüfungen (Besichtigung, Erprobung und Messung) sind Prüf- bzw. Messprotokoll anzufertigen.
Ziel der Prüfung ist es, die Übereinstimmung der errichteten Anlage mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu bestätigen.
Für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gibt es diesbezüglich keine Ausnahme.