Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Not-Aus und Not-Halt
Warum werden in Normen und Vorschriften Begrifflichkeiten zum Thema „Not-Aus" oft nicht eindeutig bzw. unklar verwendet?
Frage:
Warum wird innerhalb der konkretisierenden EN-Norm zur Maschinenrichtlinie eine Begrifflichkeit verwendet, die innerhalb der Richtlinie/Verordnung/Leitfäden nicht spezifiziert ist? Warum wird innerhalb der aktuellen DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) dem Thema „Not-Aus“ so viel Platz eingeräumt? Meines Erachtens wäre hier, auch aus didaktischer Sicht, eine klare Trennung zwischen Not-Halt und Not-Aus angesagt gewesen. Die Fachliteratur wirft aus meiner Sicht weitere Fragen auf.
Antwort:
Vorweg. Auch ich bin der Meinung des Anfragenden, dass in der Praxis der Unterschied zwischen Not-Aus und Not-Halt vielen nicht klar zu sein scheint.
Aus meiner Sicht ist es aber nicht Aufgabe einer Richtlinie, solche Begriffe zu definieren. Richtlinien geben Schutzziele vor, die dann durch entsprechende Normen umzusetzen sind. Dass auf Not-Aus in der Maschinenrichtlinie nicht näher eingegangen wird, liegt vermutlich daran, dass Not-Aus im Sinne des Schutzes gegen elektrischen Schlag an Maschinen nur eine untergeordnete Rolle spielt. Schließlich ist der Schutz gegen direktes Berühren eine Grundsatzforderung, von der nur unter bestimmten Bedingungen abgewichen werden darf. In solchen Fällen können dann eine oder mehrere Not-Aus-Einrichtungen – auch an Maschinen – notwendig werden.
Fakt ist aber auch, dass bei einfachen Maschinen die Not-Halt-Funktion, abhängig vom Ergebnis der Risikobeurteilung, auch als Stopp-Kategorie 0 ausgeführt werden darf.
Nach Abschnitt 9.2.2 von DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [1] bedeutet Stopp-Kategorie 0 folgendes: „Stillsetzen durch sofortiges Unterbrechen der Energiezufuhr zu den Maschinen-Antriebselementen (d. h. ein ungesteuertes Stillsetzen, siehe 3.1.64)“. Stopp-Kategorie 0 kann somit auch als Not-Aus betrachtet werden, siehe hierzu auch Abschnitt 9.2.3.4.3 von DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [1].
Fachliteratur. Fakt ist, dass der Inhalt solcher Unterlagen immer auf der persönlichen Meinung der Autoren basiert. Sicher ist aber, dass der „einfache Basisschutz“ nicht ausreichend ist, den Schutz gegen elektrischen Schlag zu erfüllen.
Außerdem sei von mir noch angemerkt, dass Not-Aus nicht nur aus Gründen des Schutzes gegen elektrischen Schlag, sondern auch aus anderen Gründen notwendig sein kann, z. B. um Schäden an der Maschine durch die elektrische Energie zu verhindern.
Schutz gegen elektrischen Schlag. Der Schutz gegen elektrischen Schlag besteht nach der Sicherheitsgrundnorm für den Schutz gegen elektrischen Schlag der DIN EN 61140 (VDE 0140-1) [2], die „Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und Betriebsmittel“ enthält, immer aus mindestens zwei Schutzebenen. Entsprechend Abschnitt 6 von DIN EN 61140 (VDE 0140-1) [2] ist also immer ein Basisschutz und ein Fehlerschutz notwendig. In Bereichen besonderer Gefährdung kann eine dritte Schutzebene, z. B. durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA notwendig sein. Analoges ist auch in Abschnitt 410.3.1 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [3].
Fakt ist aber, dass an elektrischen Maschinen die beiden (in manchen Fällen auch die dritte) Schutzebenen fast immer erfüllt sein werden. Daher dürfte sich die Frage nach einer Not-Aus-Einrichtung nur in wenigen Fällen stellen. Ein typischer Fall für die Notwendigkeit von Not-Aus ergibt sich durch DIN EN 60204-32 (VDE 0113-32) [4], wobei bei Krananlagen meist der Netzanschlussschalter diese Funktion „Not-Aus“ mit erfüllt.
Autor: W. Hörmann
Literatur
[1] DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2019-06 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen.
[2] DIN EN 61140 (VDE 0140-1):2016-11 Schutz gegen elektrischen Schlag – Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und Betriebsmittel.
[3] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.
[4] DIN EN 60204-32 (VDE 0113-32):2009-03 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 32: Anforderungen für Hebezeuge.
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