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Während helle, tageslichtähnliche Beleuchtung ohne Zweifel das richtige Licht für den Tagbetrieb ist, kann es in der Nacht einen störenden Einfluss auf den circadianen Rhythmus haben (Quelle: Ledvance GmbH, Getty Images)
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Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Nachtschicht und Licht

06.10.2022

Dieser Beitrag vertieft die Antwort auf eine Leseranfrage zur Problematik des Einsatzes biologisch wirksamer Beleuchtung mit hohen Blauanteilen während der Spät- und insbesondere Nachtarbeit. Ausgehend von der Erkenntnis, dass das damit verbundene Hin- und Herschieben der circadianen Phase schlechter zu bewerten ist als die gewünschte Aktivierung und Steigerung von Wachheit und Aufmerksamkeit, werden einige Möglichkeiten aus der derzeitigen Forschung vorgestellt und diskutiert.

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Neben den in meiner Antwort auf den Leserbrief auf S. 441 aufgeführten Statements der WHO und der IARC, in denen Schichtarbeit als „wahrscheinlich krebserregend“ (probably carcinogenic Group 2A) dargestellt wird, hatte auch das Bundesverfassungsgericht schon 1992 betont, dass Nachtarbeit grundsätzlich für jeden menschlichen Organismus schädlich ist, weil der biologische Rhythmus gestört wird [1]. Die Erkenntnisse sind also durchaus vorhanden. Nur die Konsequenzen sind vielleicht bisher nicht ausreichend. Bei dieser Gelegenheit möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass ich niemand unterstellen möchte, das Thema nicht ernst zu nehmen. Allein die Fülle von Ratgebern, Empfehlungen, aber auch Leitlinien, die, obwohl nicht gesetzlich vorschrieben, dennoch hoch relevant sind, zeigt, dass die gesundheitliche Bedeutung von Schichtarbeit erkannt ist und versucht wird, die negativen Auswirkungen zu minimieren. Wir können froh sein, dass in Deutschland ein so hohes Niveau hinsichtlich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit erreicht wurde, dass man sich weniger mit akuten Problemen wie z. B. Unfällen beschäftigen muss und überhaupt die langfristigen Folgen von Schichtarbeit im Sinne einer Prävention angehen kann.

Ich bin weder Arbeitswissenschaftler noch Mediziner und glaube auch nicht, es besser zu wissen als diese Fachleute. Ich beschäftige mich mit der Thematik im Kontext mit Licht seit 15 Jahren, kenne etliche Studien, habe auch bei einigen selbst mitgearbeitet. Grundsätzliche Schritte in Richtung zu einer Minimierung von Schichtarbeit sind jedoch m. E. kaum zu erkennen. Eine „Lösung“ für die Nachtschicht ist nicht in Sicht.

Daher schreibe ich hier auch gerne etwas provozierend – sonst hat’s ja keine Wirkung.

Was kann man also tun?

Nicht wirklich viel. Der Mensch ist nun mal ein tagaktives Lebewesen. Mit Licht könnte man ihn auf „Nacht“ umprogrammieren, indem helles, kaltweißes Licht in der Nacht seinen Tag simuliert. Wer nach getaner Nachtarbeit in einem dunklen Zimmer ungestört schlafen kann, bis er sich am späten Nachmittag, der dann sein neuer Morgen wäre, wieder auf die folgende Nachtschicht vorbereitet, hat sein circadianes System erfolgreich umgestellt. Es gibt solche Fälle. Eine sogenannte „Dauernachtschicht“ wäre dafür die Voraussetzung.

Dauernachtschicht ist keine gute Lösung

Auf Ölbohrinseln mag das gehen. Aber im normalen Leben beginnen damit gleich neue Probleme. Eine vollständige Umstellung werden auch aus sozialen Gründen nur die wenigsten Menschen akzeptieren. Auch die freien Nächte müssten bei Licht und aktiv verbracht werden, während man an den freien Tagen schläft. Dauernachtschicht ist somit im Allgemeinen keine Lösung. Nicht zuletzt deshalb wird in den Empfehlungen zur Schichtarbeit davon abgeraten, Dauernachtschicht zu planen.

Wenn man an freien Tagen „normal“ leben möchte, müsste sich der Körper wieder zurück auf Tagaktivität umstellen. Für eine solche Umstellung des chronobiologischen Rhythmus benötigt der Körper etwa einen Tag für jede Stunde Zeitanpassung des circadianen Systems – selbst bei optimierter Beleuchtung etwa einen Tag für drei Stunden Zeitanpassung. Das kennt jeder vom Jetlag, bei dem man leicht eine Woche „neben sich steht“, weil der eigene Rhythmus nicht zur Umgebung passt. Von Nachtschicht auf „normal“ also mindestens drei, vielleicht auch fünf bis acht Tage.

Problem kaltweiße Beleuchtung

Der Hintergrund dafür, kaltweiße Beleuchtung in der Nachtschicht einzusetzen (Bild), ist keine Vorgabe des Arbeitsschutzes, sondern eine Interpretation der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A3.4 Beleuchtung [2]) in der gefordert wird, dass die künstliche Beleuchtung der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessen ist. Dafür sind ein paar Mindestwerte und Qualitätsanforderungen enthalten, die eingehalten werden müssen – zunächst mal egal ob mit kaltweißem oder warmweißem Licht.

Wenn man das sehr kurzfristig – um nicht zu sagen „kurzsichtig“ – auslegt, heißt das, dass man die Nachtschicht ohne Unfälle und Risiken überstehen muss und auch den Nachhauseweg noch sicher schafft. Dabei kann helles, kaltweißes Licht ohne Zweifel helfen, weil es aktivierend wirkt. Was passiert, wenn man dies 15 – 20 Jahre geschafft hat, kommt in dieser Betrachtung nicht vor.

„Eine durch Schichtarbeit verursachte Berufskrankheit im Sinne der Berufskrankheitenverordnung gibt es nicht“, ist eine Aussage aus der DGUV-Information 206-024 zur Schichtarbeit [3]. Auch die Aussage, es sei nicht die Schichtarbeit, sondern eine andere Lebensweise der Schichtarbeiter für die erhöhten Krankheitsraten verantwortlich, hört man häufig. Ein Henne-Ei-Problem.


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