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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeitszeitregelungen

luk7/1997, 2 Seiten

Mit dem Arbeitszeitgesetz wurden zum 1. Juli 1994 die Arbeitszeitordnung vom 30. April 1938 und die vergleichbaren Regelungen für das Gebiet der ehemaligen DDR ersetzt. Zweck dieses Gesetzes ist es, - die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie - den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen (§ 1).


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