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Betriebsführung

Wichtiges zur Wochenend- und Feiertagsarbeit

ep12/2012, 2 Seiten

Das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist laut Gesetz nur in Ausnahmefällen erlaubt. Aus dem Arbeitsvertrag und dem geltenden Tarifvertrag können sich aber davon abweichende Regelungen ergeben. Der Samstag gilt als


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