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Bild: Wilm Ihlenfeld / stock.adobe.com
Elektrotechnik | Recht

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Muster-AGBs für das E-Handwerk

01.07.2025

Woher können Muster-AGBs für das Elektrohandwerk bezogen werden?

Frage:
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir sagen könnten, wo ich Muster-AGB für das Elektrohandwerk erhalte?

Antwort:
Da Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die jeweiligen Bedürfnisse von Betrieben unterschiedlich auszugestalten sind, sind frei zugängliche Muster-AGB oder aber das Kopieren der AGB der Konkurrenz nicht ratsam. Denn hier besteht ein erhebliches Fehler- und somit auch Haftungspotential. Insoweit ist es dringend anzuempfehlen, sich die AGB von einem hierauf spezialisierten Anwalt erstellen zu lassen. Dies hat den Vorteil, dass die AGB (a) den Betrieb und seine Geschäftsabläufe konkret widerspiegeln und auf diesen zugeschnitten sind, (b) die AGB die aktuelle Rechtslage einhalten und (c) der Betrieb somit vor fehlerhaften und unwirksamen AGB geschützt ist. Letzteres kann zur Folge haben, dass die AGB nicht gelten und die vielmehr für den Betrieb oftmals nachteiligen gesetzlichen Regelungen greifen. Schadensersatzansprüche entstehen sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nicht ausgeschlossen werden können.

Fazit. Muster-AGB sind meines Erachtens äußerst kritisch zu bewerten, da sie rechtlich oft fehlerhaft und zudem nicht auf die Bedürfnisse der Betriebe zugeschnitten sind. Auffällig ist auch, das insbesondere Muster-AGB aus dem Internet häufig veraltet sind, da diese einmal erstellt werden und die sodann erfolgten rechtlichen Änderungen nicht berücksichtigen.

Autor: A. Rehfeldt

Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.