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Lüfter in einem Badezimmer (Foto: bildlove/stock.adobe.com)
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Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Lüfter im Bereich 1 von Räumen mit Badewanne oder Dusche

13.08.2019

Welche Bestimmungen bzw. normativen Vorgaben existieren für Räume mit Badewanne oder Dusche? Ist es insbesondere erlaubt, dort einen Lüfter der Schutzklasse IPX5 zu installieren?

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Frage: Darf ich einen Lüfter der Schutzart IPX5 im Bereich der Dusche Zone 1 installieren? Ist Schutztrennung erlaubt?

Antwort: Nach Abschnitt 701.55 von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701):2008-10 [1] dürfen im Bereich 1 von Räumen mit Badewanne oder Dusche folgende elektrische Verbrauchsmittel errichtet werden:

  • Whirlpooleinrichtungen;
  • Duschpumpen (Abwasser, Druckerhöhung);
  • Verbrauchsmittel, geschützt durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV mit einer Nennspannung, die AC 25 V oder DC 60 V nicht überschreitet;
  • Verbrauchsmittel für Lüftung;
  • elektrische Handtuchtrockner;
  • Wassererwärmer, Durchlauferhitzer.

Diese elektrischen Verbrauchsmittel dürfen im Bereich 1 nur dann errichtet werden, wenn folgende Vorgaben erfüllt werden:

  • sie müssen ortsfest angebracht und fest angeschlossen sein;
  • sie müssen für die Errichtung nach Herstellerangaben für die Verwendung und Montage im Bereich 1 geeignet sein und
  • sie müssen mindestens in der Schutzart IPX4 ausgewählt werden, wobei in bestimmten Fällen eine höhere Schutzart notwendig sein kann, z. B. wenn damit gerechnet werden muss, dass eine Reinigung der Wände mit Hochdruckreiniger durchgeführt werden wird;
  • die geforderte Schutzart gilt unabhängig von der Höhe der Spannung, d. h. auch bei einer Versorgung durch SELV- oder PELV-Stromkreise.

Alle versorgenden Stromkreise müssen mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA geschützt sein. Ausgenommen hiervon sind Wasserwärmer, SELV- und PELV-Stromkreise und Stromkreise mit Schutztrennung. Die Stromquellen für SELV, PELV und Schutztrennung müssen außerhalb von Bereich 0 und 1 errichtet werden und der versorgende Stromkreis zur Stromquelle muss ebenfalls mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA geschützt sein.


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