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(Foto: Adrien Villez/Pixabay.com)
Schutzmaßnahmen | Elektrosicherheit | Licht- und Beleuchtungstechnik

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Leuchten in Räumen mit Badewanne oder Dusche

24.09.2019

Dürfen 230 V-Leuchten in unmittelbarer Nähe einer Dusche angebracht werden? Ist der Einbau einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung notwendig?

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Frage:

Darf ich in einer Decke, direkt über einer Dusche in einer Höhe > 2,25 m eine Leuchte mit AC 230 V installieren? Welche Anforderungen werden an Leuchten außerhalb der Bereiche 0, 1 und 2 gestellt? Muss dieser Stromkreis durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung geschützt werden?

Antwort:

Vorweg. Die Bereiche 1 und 2 in Räumen mit Badewanne oder Dusche enden nach Abschnitt 701.30.3 und Abschnitt 701.30.4 von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) [1] im Allgemeinen in einer Höhe von 2,25 m. Befindet sich jedoch ein Wasserauslass, z. B. der Anschluss eines Duschkopfes in einer Höhe über 2,25 m, so gehört auch dieser Bereich noch zu den jeweiligen Bereichen, d. h. der Bereich 1 und 2 endet dann in der Höhe der festen Wasserauslassstelle, siehe Bild.

Der Bereich über 2,25 m bzw. über dem höchsten Wasserauslass, sofern er über 2,25 m angeordnet ist, gilt als „außerhalb der Bereiche“. Außerhalb der Bereiche dürfen alle elektrischen Betriebsmittel/Verbrauchsmittel errichtet werden. Selbst Steckdosen dürften in dieser Höhe errichtet werden, was natürlich als etwas sinnlos zu betrachten ist, weil solche Steckdosen dann kaum verwendet werden können. Aber für einen steckerfertigen Heizstrahler könnte eine solche Steckdose geeignet sein.


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