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Installationstechnik | Kabel und Leitungen | Blitz- und Überspannungsschutz

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Leitungslänge zwischen SPD und Betriebsmittel

02.09.2025

Unter welchen Umständen sind für die Verlegung von Kabeln und Leitungen im Erdreich Überspannungs-Ableiter erforderlich?

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Frage:
Ab welcher Länge müssen im Erdreich verlegte Kabel und Leitungen (beispielsweise für den Anschluss eines sogenannten Ground Cube) beim Gebäudeeintritt mit Überspannungs-Ableitern versehen werden? (Information: Den Überspannungs-Ableiter (Kombi-Ableiter) im Zählerschrank sowie die Überspannungs-Ableiter hinter dem Hausanschluss Telefon/Internet und hinter dem Hausanschluss Kabel-TV montieren wir selbstverständlich immer, wie auch die Typ 2 – Ableiter in den Wohnungsverteilungen.

Antwort:
Um diese Anfrage zielorientiert und unter Bezug auf die normativen Mindestanforderungen zu beantworten, muss zuerst geklärt werden, ob das Gebäude bzw. die Gebäudeeinheiten mit einem äußeren Blitzschutz bzw. einer äußeren Blitzschutzanlage ausgerüstet sind oder ob diese Umsetzung noch geplant ist.

Gebäude ohne äußeren Blitzschutz. Wenn in diesem Projekt der normative Mindeststandard umgesetzt werden soll, wie die Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen von Überspannungen entsprechend in DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) [1] sie beschreiben, können die vom Anfragenden bereits umgesetzten Schutzmaßnahmen (laut Information in der Anfrage) als ausreichend erfüllt angesehen werden.

Hinweis zu Gebäuden mit Freileitungseinspeisung. Bei Gebäuden mit Freileitungseinspeisung müssen immer SPDs Typ 1 eingesetzt werden, weil in Deutschland auch der direkte Blitzeinschlag in den letzten Mast der Freileitung nahe dem Gebäude immer berücksichtigt wird. Dies gilt auch, wenn die Versorgungsleitung zwischen dem letzten Mast der Freileitung und der baulichen Anlage als Erdkabel ausgeführt wird.

Verbindliche Längenangabe. Eine normativ verbindliche Angabe, ab welcher Länge in ein Gebäude eingeführte Kabel und Leitungen mit Überspannungsschutzeinrichtungen (SPDs) zu beschalten sind, existiert in DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) [1] und DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534) [2] ausdrücklich nicht.

Hinweis. Zur Anwendung des Abschnitts 534.4.9 der DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534) [2] bezüglich einer Leitungslänge zwischen SPD und zu schützendem Betriebsmittel von mehr als 10 m wird auf die vom ZVEH aktuell wieder neu aufgelegte Informationsschrift „Schutz bei Überspannungen in Niederspannungsanlagen“ [3] verwiesen und hier auf die unter Frage 12, Absatz 4 aufgeführten Fälle 1 und 2.

In Absatz 2 unter Frage 12 von [3] heißt es: „Besteht bei Gebäuden, die nicht vor den Auswirkungen von nahen oder direkten Blitzeinschlägen geschützt werden müssen oder geschützt werden sollen, seitens des Auftraggebers/Betreibers die Anforderung, die elektrische Anlage insgesamt oder einzelne Anlagenteile zusätzlich gegen Fehler oder Ausfall zu schützen, sind maximale Leitungslängen zwischen den SPDs und den zu schützenden Betriebsmitteln zu beachten.

Hierzu ist in der Planungsphase eine Information und Abstimmung mit dem Auftraggeber/Betreiber notwendig.“ Und in Absatz 3 unter Frage 12 von [3] heißt es: „Die Entscheidung zur möglichen Realisierung von zusätzlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 534.4.9 obliegt dem Auftraggeber/Betreiber und Planer. Diese Entscheidung ist zu dokumentieren.“ Und in Absatz 4 unter Frage 12 von [3] heißt es: „Bei der Information und Abstimmung sind auch mögliche privatrechtliche oder gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen.“

Gebäude mit äußerem Blitzschutz. Für Gebäude mit äußerem Blitzschutz gilt, dass der nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) [4] geforderte Blitzschutzpotentialausgleich der selbstverständlich auch von außen ins Gebäude eingeführte Kabel bzw. Leitungen (soweit sie Blitzströme in Gebäude einführen können) betrifft, umgesetzt werden muss.

Ob weitere Maßnahmen z. B. nach DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4) [5] (z. B. Umsetzung Blitzschutzzonenkonzept) notwendig werden, muss im konkreten Einzelfall von einer Blitzschutzfachkraft im Kontext der Ansprüche an die Anlagen bzw. Prozessverfügbarkeit des Anlagenbetreibers/Gebäudeeigentümers geplant bzw. über eine Risikoanalyse nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) [6] betrachtet werden.

Fazit. Soweit auf dem in der Anfrage beschriebenen Gebäude, wie zu vermuten ist, kein äußerer Blitzschutz realisiert wird, wären die normativ geforderten Maßnahmen, die über DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) [4] und DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534) [2] vorgegeben sind, laut Anfrage bereits umgesetzt.

Eine normativ verbindliche Angabe darüber, ab welcher Länge ins Gebäude eingeführte Kabel und Leitungen mit Überspannungsschutzeinrichtungen (SPDs) zu beschalten sind, existiert in DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) [1] ausdrücklich nicht.

Sollte die Abstimmung mit dem Auftraggeber/Betreiber ein erhöhtes Bedürfnis zur Optimierung der Anlagenverfügbarkeit ergeben, können, wie in DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534) [2], Abschnitt 534.4.1-534.4.10 beschrieben, auf freiwilliger Basis Maßnahmen umgesetzt werden.

Autor: F. Ziegler

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