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Mangelhaftes Laden über Schutzkontaktsteckdose, Quelle: L. Erbe
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Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge

28.09.2023

Unterstützt durch die Bereitstellung staatlicher Fördermittel und die Änderungen gesetzlicher Regelungen nimmt die Zahl der Elektrofahrzeuge in Deutschland stetig zu. Für das Jahr 2020 weist die Zulassungsstatistik des Kraftfahrt-Bundesamtes 194 163 rein elektrisch angetriebene und 200 469 Plug-in-Hybridfahrzeuge aus. Nach der Vorgabe der Bundesregierung sollen bis 2030 sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein und insgesamt eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen.

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Zur Energieversorgung dieser E-Fahrzeuge wird ein gut ausgebautes Netz von öffentlich zugänglichen Ladepunkten in allen Regionen Deutschlands benötigt. Dies allein wird jedoch nicht ausreichen, darüber hinaus müssen Ladepunkte für die Versorgung der E-Autos im Bereich der Wohnung und am Arbeitsplatz des Nutzers geschaffen werden.

Auch dort, wo Arbeitnehmer, Kunden und Besucher mit dem eigenen Fahrzeug anreisen, z. B. in Betrieben, Hotel, Einkaufszentren oder auch Behörden, ist es notwendig, Lademöglichkeiten für Elektrostraßenfahrzeuge bereit zu stellen.

Für private und öffentliche Unternehmen ist es auch eine Frage der Außendarstellung, ob den Mitarbeitern, Kunden und Besuchern Lademöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus bewegen steuerliche Förderungen viele Betriebe dazu, teilweise oder vollständig elektrisch angetriebene Dienstfahrzeuge anzuschaffen.

Die Bereitstellung der benötigten Energie, der Infrastruktur und letztlich die Installation dieser Ladepunkte ist eine gemeinsame Aufgabe der Energieversorger, Netzbetreiber, Elektroplaner und des Elektrohandwerkes.

Veränderte Risikosituation

Grundsätzlich betrachtet gehen von Elektrostraßenfahrzeugen im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren neue oder andere Gefahren aus. So können beispielsweise die Akkus der Antriebsbatterien ausgasen und in Brand geraten. Mit dem Abstellen und Laden von Elektrofahrzeugen entstehen daher neue Risiken, die bewertet und im Schutzkonzept eines Betriebes zu berücksichtigen sind.

Soll ein Fahrzeug während des Abstellens in einer Garage geladen werden, muss vor einer Erweiterung die vorhande elektrische Anlage kritisch beurteilt werden (Bild 2), ob diese für die zusätzliche Belastung dimensioniert wurde und der vorliegende Verschleiß diese Lasterhöhung noch zulässt.

Allen Beteiligten muss klar sein, dass es sich hier um eine wesentliche Änderung und Erweiterung der elektrischen Anlage handelt und somit eine Neubewertung der Anlage durch die Elektrofachkraft erforderlich wird.

Aktuelle Diskussionen um Einfahrverbote

Nach aktuellen Brandereignissen in Tiefgaragen haben einige Städte Einfahrverbote für E-Fahrzeuge in einzelnen Garagen erlassen. Diese Maßnahme wurde von vielen Seiten heftig kritisiert und als Rückschlag beim Ausbau der Elektro-Mobilität in Deutschland gewertet.

Zitat aus einer Veröffentlichung des ADAC vom 18. 02. 2021 [1] „Wie sicher sind Elektroautos bei Brand, Unfall oder Panne?“:

„Unbegründet sind auch Bedenken hinsichtlich besonderer Risiken beim Laden eines Elektroautos in einer Tiefgarage, sofern die Elektroinstallation der Ladepunkte fachmännisch installiert und gewartet wurde.“

Diese und ähnliche Stellungnahmen zeigen die zwingende Notwendigkeit einer fachkundigen Beurteilung von Bestandsanlagen, die zu Ladezwecken genutzt oder durch zusätzliche Ladestationen erweitert werden sollen, durch eine Elektrofachkraft.


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