Installationstechnik | Bediengeräte und Schalter
Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Kennzeichnung von Betriebsmitteln
24.03.2020
Ist die Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln (Schalter/Steckdosen) mit Stromkreis-Nummern in der technischen Gebäudeausrüstung normativ vorgegeben?
Frage:
In der technischen Gebäudeausrüstung bei gewerblich genutzten Bauten werden mitunter die elektrischen Betriebsmittel (Schalter/Steckdosen) mit den jeweiligen Stromkreis-Nummern gekennzeichnet, wofür die Gerätehersteller Abdeckrahmen mit Beschriftungsfeld vorhalten. Basiert diese Kennzeichnung ausschließlich auf den Wünschen des Bauherrn oder Elektroplaners, oder ist sie ebenfalls in unseren Normen und Vorschriften fundamentiert?
Antwort:
Diesbezügliche Fragen werden immer wieder an mich herangetragen. Fakt ist, dass in den relevanten Normen wie DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510) [1] und DIN VDE 0100-718 (VDE 0100-718) [2] hierzu keine klaren Vorgaben enthalten sind.
Im Abschnitt 514.1 von DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510) [1] ist lediglich folgendes festgelegt: „Schilder oder andere geeignete Kennzeichen müssen vorgesehen werden, um den Zweck eines Schalt- oder Steuergeräts zu erkennen, es sei denn, dass es eine Möglichkeit zur Verwechslung nicht gibt.
Wenn das Funktionieren von Schalt- und Steuergeräten vom Bedienenden nicht beobachtet werden kann und wenn sich hieraus eine Gefahr ergeben kann, muss eine geeignete Anzeige, die, soweit anwendbar, mit DIN EN 60073 (VDE 0199) und DIN EN 60447 (VDE 0196) übereinstimmen muss, für den Bedienenden sichtbar angebracht werden.“
Über Steckdosen wird in diesem Abschnitt nichts ausgesagt. Aber auch bei Lichtschaltern kann man davon ausgehen, dass Kennzeichnungsschilder nicht gefordert sind, da durch Betätigen eines Lichtschalters üblicherweise Gefahren nicht auftreten können.
Dieser normative Text als solches beinhaltet aber keine Forderung, beispielsweise nach einer „Stromkreiskennzeichnung“ an elektrischen Betriebsmitteln. Bei dieser normativen Forderung geht es nur darum, dass beispielsweise bei Steuergeräten – insbesondere für den elektrotechnischen Laien – klar erkennbar sein muss, für welche Funktionen diese Steuergeräte/Schalter vorgesehen sind. Bei ungenauen Funktionsbezeichnungen könnten sich die oben angeführten Gefahren ergeben.
Auch in der, für gewerbliche Bereiche (Arbeitsstätten) relevanten Norm, DIN VDE 0100-718 (VDE 0100-718) [2] gibt es keine diesbezüglichen zusätzlichen Anforderungen.
Selbst in der Norm für die relativ sensiblen Bereiche, wie Krankenhäuser, gibt es diesbezüglich keine Festlegungen.
Fazit. Normative Festlegungen zur Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln mit einer Stromkreisnummer gibt es nicht.
Ungeachtet dessen kann es für den Betreiber sinnvoll sein, eine solche Beschilderung zu wünschen, um schnell eine eindeutige Zuordnung der elektrischen Betriebsmittel zu den einzelnen Stromkreisen zu erkennen, was die Fehlerbehebung wesentlich erleichtern kann.
Autor: W. Hörmann
Literatur:
[1] DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2014-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Allgemeine Bestimmungen.
[2] DIN VDE 0100-718 (VDE 0100-718):2014-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-718: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten.
[3] DIN EN 60073 (VDE 0199):2003-05 Grund- und Sicherheitsregeln für die Mensch-Maschine-Schnittstelle, Kennzeichnung – Codierungsgrundsätze für Anzeigengeräte und Bedienteile.
[4] DIN EN 60447 (VDE 0196):2004-12 Grund- und Sicherheitsregeln für die Mensch-Maschine-Schnittstelle, Kennzeichnung – Bedienungsgrundsätze.
Der Artikel ist unserem Facharchiv entnommen.