Elektrosicherheit | Normen und Vorschriften
Aus dem Facharchiv: Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften
Kabelschuh fiel auf eine Sammelschiene
02.12.2019
Durch Missachtung der Einhaltung von Mindestabständen zu unter Spannung stehen Teilen kam es zu einem Elektrounfall.
Arbeitsauftrag: An einer Niederspannungs-Schaltanlage waren diverse Anschlusskabel neu zu verlegen. Auf die Enden der Einzelleiter mussten dann jeweils Kabelschuhe aufgepresst werden, um sie später an die Sammelschienen anschließen zu können. Den Auftrag für die Arbeiten erhielten zwei erfahrene Monteure.
Unfallhergang: Mit Beginn der Arbeiten wurde der betroffene Schaltschrank geöffnet. Zusätzlich entfernten die Monteure zum besseren Hantieren der Kabel den oberen Teil der Abdeckungen (Bild 1), der als Berührungsschutz eingebaut worden war. Obwohl die Anlage nicht freigeschaltet war, zogen die Monteure nun Kabel ein und setzten jeweils an den Aderenden die Isolation ab. Danach versuchten sie jeweils, vorläufig einen Kabelschuh aufzusetzen. Plötzlich fiel einem Monteur beim Herumschlagen eines Kabels ein Kabelschuh in die Anlage. Dieser blieb ausgerechnet auf einer Sammelschiene liegen (Bild 2). Zunächst kümmerten sich beide erst einmal nicht um diesen Kabelschuh. Zur Frühstückszeit verließ dann der eine Monteur den Arbeitsplatz, wobei sein Kollege erst noch die Arbeiten an zwei weiteren Kabeln beenden wollte.
Als der Monteur allein war, öffnete er die Abdeckung am Hauptschalter, um an den Kabelschuh zu kommen. Mittels eines Schraubendrehers wollte er nun den Kabelschuh entfernen. Dabei kam es zu einem Kurzschluss, der einen Lichtbogen auslöste und Verbrennungen dritten Grades an den Händen und weitere am Gesicht verursachte. Trotz Einwirkung des Lichtbogens lief der Monteur unter Schock aus dem Keller. Dort traf er zum Glück gleich seine Kollegen, die sofort Erste Hilfe leisteten und einen Notarzt verständigten.
Unfallanalyse: Unverständlich ist, wieso die Anlage nicht schon vor Abnahme der ersten Abdeckung abgeschaltet wurde. Schon zu diesem Zeitpunkt lagen die Sammelschienen im oberen Bereich frei. Somit hätte auch bereits in diesem Bereich ein Kabelschuh beim Hineinfliegen einen Kurzschluss hervorrufen können. Nicht mehr nachvollziehbar ist dann erst recht der hoch riskante Versuch, den Kabelschuh an der in Betrieb befindlichen Anlage herausnehmen zu wollen. Die erforderlichen Abstände zu unter Spannung stehen Teilen wurden fahrlässig missachtet, somit liegt hier ein klarer Verstoß gegen § 7 BGV A3 „Arbeiten in der Nähe aktiver Teile“ vor.
An der Stelle des Lichtbogenfußpunktes lag der Kabelschuh auf der Sammelschiene. (Foto: BG ETEM)
Autor: J. Jühling
Dieser Artikel ist unserem Facharchiv entnommen.